22.7388 · Fragestunde. Frage · 2022-06-01
Justiz- und Polizeidepartement
Erledigt
Wortlaut
Studentinnen und Studenten aus Drittstaaten, die aus der Ukraine geflüchtet sind, erhalten in der Schweiz nicht den Schutzstatus S. Sie müssen in ihr Herkunftsland zurückkehren oder ein Asylgesuch einreichen; daher können sie ihre Ausbildung nicht abschliessen.
- Weshalb ermöglicht es der Bundesrat - nach dem Vorbild anderer Staaten - Studentinnen und Studenten aus Drittstaaten, die aus der Ukraine geflüchtet sind, nicht, in der Schweiz ihre Ausbildung abzuschliessen?
- Würde der rechtliche Rahmen dies zulassen? Falls nicht, welche Gesetzesanpassungen wären notwendig?
Stellungnahme des Bundesrates
Die Antwort des Bundesrates existiert nur in französischer Sprache. (Bitte wechseln Sie auf der Homepage oben rechts die Sprache)