22.7408 · Fragestunde. Frage · 2022-06-01
Finanzdepartement
Erledigt
Wortlaut
Gemäss Art. 118 des Bundesgesetzes über die Finanzmarktinfrastrukturen kann der Bundesrat für die Grösse der Nettopositionen in Warenderivaten, die eine Person halten darf, Limiten einführen, soweit dies für eine geordnete Preisbildung (-) notwendig ist.
- Wäre dies angesichts der drohenden Hungerkrise eine wirkungsvolle Massnahme?
- Gibt es Bestrebungen auch des Bundesrats Positionslimiten in allen wichtigen Derivate-Handelsplätzen international koordiniert zu aktivieren?
- Wenn nein, wieso nicht?
Stellungnahme des Bundesrates
Die Einführung von Positionslimiten zielt darauf ab, die Spekulation - z. B. durch Investmentfonds - zu begrenzen. Die aktuell drohende Hungerkrise und die damit verbundene Preisvolatilität haben allerdings eine reale Ursache, nämlich, dass es wegen des Kriegs in der Ukraine zu massiven Ernteausfällen, Blockierung der Lieferketten, Düngerknappheit und gar der Zerstörung von Nahrungsmitteln kommt. Auf der Makroebene sind Positionslimiten daher keine Lösung für diese Problematik und stehen international nicht im Zentrum der Diskussion. Zudem bergen solche Massnahmen angesichts der derzeitigen Preisvolatilität, die auf geopolitische Spannungen und Sanktionen zurückzuführen ist, auch Risiken. Die Fähigkeit der Märkte, dringend erforderliche Liquidität anzubieten, könnte durch eine solche Massnahme zu einem kritischen Zeitpunkt beeinträchtigt werden. Es bestehen im Moment daher keine Bestrebungen seitens Bundesrat, entsprechende Positionslimiten einzuführen.