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22.7424 · Fragestunde. Frage · 2022-06-01

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Die Eidgenössische Kommission für Frauenfragen macht dem Bundesrat Empfehlungen, wie nach der Verschärfung der Geschlechterungleichheiten durch die Pandemie-Massnahmen die Geschlechterverhältnisse wieder in Balance zu bringen sind und künftig Kriseninterventionsmassnahmen geschlechtergerecht zu gestalten sind.

Wie setzt der Bundesrat diese Empfehlungen um?

Studie: "Genderspezifische Effekte der staatlichen Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus Covid-19"

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat hat die am 23. Mai 2022 veröffentlichten Empfehlungen der Eidgenössischen Kommission für Frauenfragen zu den staatlichen Massnahmen während der Covid-19-Krise zur Kenntnis genommen. Betreffend deren Umsetzung verweist der Bundesrat auf die im April 2021 verabschiedete Gleichstellungsstrategie 2030 und deren Aktionsplan. Insbesondere die Handlungsfelder "berufliches und öffentliches Leben" und "Vereinbarkeit und Familie" bezwecken mit den darin festgehaltenen Zielen und Massnahmen die wirtschaftliche Autonomie der Frauen. Die Ziele und Massnahmen der Gleichstellungsstrategie 2030 sind weitgehend deckungsgleich mit den Empfehlungen der Kommission für Frauenfragen. Bereits während der Covid-19-Krise hat der Bundesrat den möglichen geschlechterspezifischen Auswirkungen der angeordneten Massnahmen Beachtung geschenkt. Zu nennen ist insbesondere die vom Eidgenössischen Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann geleitete Task Force "Häusliche Gewalt und Corona" von Bund und Kantonen, die regelmässige Lagebeurteilungen vorgenommen hat, um rechtzeitig geeignete Massnahmen ergreifen zu können.