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22.7444 · Fragestunde. Frage · 2022-06-01

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

In der 3. Woche der Sommer-Session soll die pa. iv. 21.501 erstmals im Nationalrat beraten werden. Da die UREK-N beschlossen hat, auf eine Vernehmlassung zum Gesetzesentwurf zu verzichten, liegt aktuell weder diese Aussensicht noch die Haltung des Bundesrates vor.

Hält es der Bundesrat angesichts der zeitlichen Fristen für die Behandlung der Gletscher-Initiative und der bestehenden Gegenvorschläge für möglich, eine Vernehmlassung zum Bundesgesetz über die Ziele im Klimaschutz zu eröffnen?

Stellungnahme des Bundesrates

Der indirekte Gegenvorschlag zur Gletscher-Initiative ist ein parlamentarisches Geschäft unter der Federführung der Umweltkommission des Nationalrates. Die Stellungnahme des Bundesrates dazu liegt seit letztem Freitag vor. Die Einschätzung, ob die Durchführung einer Vernehmlassung angezeigt ist, obliegt der UREK-N. Dies gilt auch für die Frage, ob das Einholen eines Mitberichts bei der Finanzkommission angezeigt ist. Der Bundesrat äussert sich dazu nicht. Als Kommission des Zweitrates hat die UREK-S die Möglichkeit, die Finanzkommission zu einem Mitbericht einzuladen.