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22.7542 · Fragestunde. Frage · 2022-06-08

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Es wird befürchtet, dass sich die Versorgung verschlechtert, weil Therapien abgebrochen werden müssen.

- Was erwartet psychologische Psychotherapeut*innen, deren Vertrag mit dem Ende des Delegationsmodells am 30. Juni 2022 ausläuft und die wegen des Fehlens von genehmigten Tarifen keine Leistungen über die OKP abrechnen und damit kein Einkommen erzielen können?

- Was passiert mit ihren Patient*innen?

Stellungnahme des Bundesrates

Ab 1. Juli 2022 sind die psychologischen Psychotherapeuten und Psychotherapeutinnen eigenständige Leistungserbringer und können ihre Leistungen direkt zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung erbringen, sofern eine ärztliche Anordnung vorliegt. Leistungen der delegierten Psychotherapie werden noch bis Ende 2022 vergütet. Wie sämtliche Verhandlungstarife werden die Tarife für die psychologische Psychotherapie in Verträgen zwischen Versicherern und Leistungserbringern vereinbart. Handelt es sich um einen Einzelleistungstarif resp. um einen Tarifvertrag, der in der ganzen Schweiz gelten soll, so ist der Bundesrat die zuständige Genehmigungsbehörde. Können sich die Tarifpartner nicht einigen und kommt kein Tarifvertrag zustande, so liegt es an den Kantonsregierungen, den Tarif festzusetzen. Der Zeitpunkt der kantonalen Festsetzung kann daher variieren. Die Kantone können auch provisorische Massnahmen ergreifen und damit die Abrechnung ab 1. Juli 2022 sicherstellen. Zu Verzögerungen oder Unterbrüche von Behandlungen sollte es nicht kommen. Im Sinne der Berufspflichten sind auch die behandelnden Leistungserbringer gefordert, die Kontinuität der Behandlung sicherstellen.

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