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22.7593 · Fragestunde. Frage · 2022-09-13

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Private Unternehmen könnten ihre Notstromaggregate bereits reduziert laufen lassen und damit rund 10 Prozent der inländischen Stromproduktion (rund 1000 Megawatt) liefern und damit die drohende Strommangellage abwenden.

(Tagesanzeiger, 3.9.22).

1. Ist der Bundesrat bereit, alle gesetzlichen Hindernisse (Bsp. Luftreinhalte-Verordnung) für den Betrieb aller Notstromaggregate durch Private aus dem Weg zu räumen?

2. Falls ja, werden auch reine Dieselaggregate temporär zugelassen?

3. Falls nein, wieso nicht?

Stellungnahme des Bundesrates

Für den Winter 2022/23 hat der Bundesrat bereits die Wasserkraftreserve in Kraft gesetzt. Zudem soll ein erstes Reservekraftwerk im Spätwinter bereitstehen. In Vorbereitung sind auch Verhandlungen zum Einsatz bestehender Notstromaggregate als Reservekraftwerke: In der Schweiz gibt es beispielsweise rund 300 Notstromaggregate mit einer Gesamtleistung von rund 280 Megawatt, die von Swissgrid für Systemdienstleistungen eingesetzt werden. Der Bund prüft derzeit, ob diese und vor allem weitere Notstromaggregate als Reservekraftwerke genutzt werden könnten. Im Fokus stehen bei Letzteren vor allem grössere Notstromanlagen, welche mit Diesel betrieben werden und über Tanks in genügender Grösse verfügen, damit sie über eine gewisse Zeit als Reserve eingesetzt werden könnten. Die Arbeiten zum Einsatz von Notstromaggregaten als Reservekraftwerke sind am Laufen und umfassen auch Abklärungen zur Anpassung der rechtlichen Grundlagen bezüglich CO2-Emissionen, Luftreinhaltung und Lärm. Mittelfristig werden auch weitere Alternativen geprüft wie etwa der Einsatz von Wärme-Kraft-Kopplungsanlagen.

Strommangellage - Ist der Bundesrat bereit, die gesetzlichen Hindernisse für private Notstromaggregate aus dem Weg zu räumen? | Lexipedia | Lexipedia