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22.7651 · Fragestunde. Frage · 2022-09-14

Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

Erledigt

Wortlaut

Mit einer Anpassung der Sportförderungsverordnung möchte der Bundesrat in Artikel 72c Ziffer 7 Trainern, Athleten, Betreuern, Funktionären sowie Angestellten und Beauftragten in Sportorganisationen jeglichen Konsum von Tabak und Alkohol während des Sports verbieten.

- Bevormundet der Staat damit nicht den Breitensport?

- Besteht mit dieser Änderung nicht die Gefahr, dass sich Trainer, Athleten, Betreuer, Funktionäre sowie Angestellte und Beauftragte in Sportorganisationen von Sportvereinen abwenden?

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat hat nicht die Absicht, mit der anstehenden Revision der Sportförderungsverordnung seine Bürgerinnen und Bürger zu bevormunden. Er will damit allerdings der Ethik-Charta des privatrechtlich organisierten Schweizer Sport mehr Nachachtung verschaffen. Diese legt fest, dass beim Sport auf Tabak und Alkohol verzichtet werden soll. Der Bundesrat will dieses Anliegen aufnehmen. Für die Ausrichtung von Finanzhilfen müssen die Sportverbände künftig geeignete Massnahmen ergreifen, damit beim Sport auf den Konsum von Alkohol und Tabak verzichtet wird. Es gehört nach Auffassung des Bundesrates zum Wesen des Sports, dass während der sportlichen Aktivität weder geraucht wird noch alkoholische Getränke konsumiert werden. Sportfunktionärinnen und -funktionäre auf allen Stufen sind wichtige Vorbilder für Kinder und Jugendliche. Sie und die Sportverbände sollten sich betreffend den Konsum von Tabak und Alkohol dieser Vorbildfunktion auch vor und nach der eigentlichen sportlichen Aktivität bewusst sein.