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22.7757 · Fragestunde. Frage · 2022-09-20

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

In seiner Stellungnahme zur Interpellation 22.3547 erwähnt der Bundesrat die laufende Revision der Verordnung des EDI über die Hygiene beim Schlachten und dass vorgesehen ist, eine Erfassung der Trächtigkeiten im letzten Drittel der Trächtigkeit in die Verordnung aufzunehmen.

Wann wird diese Revision abgeschlossen sein? Ist es vorstellbar, dass die Züchterinnen und Züchter Material erhalten und entsprechend geschult werden, um selbst Diagnosen ab dem ersten Drittel der Trächtigkeit (Urintests, Bluttests, Ultraschaluntersuchungen usw.) vornehmen zu können?

Stellungnahme des Bundesrates

Die Antwort des Bundesrates existiert nur in französischer Sprache. (Bitte wechseln Sie auf der Homepage oben rechts die Sprache)