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22.7785 · Fragestunde. Frage · 2022-09-21

Justiz- und Polizeidepartement

Erledigt

Wortlaut

Im Voranschlag 2023 kalkuliert der Bund bei den Kantonsbeiträgen für die Ukraine-Flüchtlinge mit durchschnittlich 100 000 Personen übers ganze Jahr. Dies verursacht Kosten von 1,7 Milliarden Franken.

1. Ist der Bundesrat bereit, die Aufnahme von Flüchtlingen aus der Ukraine bei 75 000 Personen zu deckeln?

2. Gibt es eine Möglichkeit Ukrainer aus sicheren Gebieten zur schnellen Rückkehr zu bewegen und damit Schutzbedürftigen Platz zu machen?

Stellungnahme des Bundesrates

1. Es gibt keine Kontingentierung bei der Gewährung des Schutzstatus S. Aus der Ukraine geflüchtete Personen erhalten den Schutzstatus S, wenn sie die dafür in der Allgemeinverfügung des Bundesrates vom 11. März 2022 sowie im Asylgesetz vorgesehenen Bedingungen erfüllen. Das oberste Kriterium sowohl beim Schutzstatus S als auch beim regulären Asylverfahren ist, ob jemand den Schutz der Schweiz braucht. Eine Kontingentierung hätte zur Folge, dass aus der Ukraine geflüchtete Personen anstelle eines Gesuchs um Gewährung vorübergehenden Schutzes ein Asylgesuch einreichen würden, zumal sie visumsfrei in die Schweiz einreisen können. Ihre Fluchtgründe müssten sodann in einem aufwändigen Verfahren individuell geprüft werden. Sie würden schliesslich in den allermeisten Fällen in der Schweiz vorläufig aufgenommen werden, da sie aufgrund der Situation in der Ukraine nicht dorthin zurückkehren könnten. Solche individuelle Asylverfahren würden das ohnehin stark beanspruchte Asylsystem zusätzlich belasten. Dies zu verhindern, ist aber eines der Hauptziele des Schutzstatus S, weshalb eine Kontingentierung nicht zielführend ist.

2. Auch in denjenigen Regionen der Ukraine, in welchen die Lage zurzeit relativ ruhig ist, kann nicht von einer nachhaltigen Stabilisierung gesprochen werden. Russland kann auch in diesen Regionen die Gewalt jederzeit und sehr rasch eskalieren lassen. Entsprechend gibt es keine nachhaltig sicheren Gebiete, welche eine regional differenzierte Anwendung des Schutzstatus S rechtfertigen würden. Mit Ablehnung der Motionen Stark 22.3516, respektive Fraktion V 22.3513, "Regelmässige und dynamische geografische Überprüfung und Anpassung des Status S", sowie der Motion Chiesa 22.3517, respektive Fraktion V 22.3512, "Reguläres Asylverfahren statt Schutzstatus S für Menschen aus der West-, der Zentral- und der Nord-Ukraine", haben Ständerat und Nationalrat diese Haltung des Bundesrates am 21. September 2022 bestätigt. Jegliche Anpassung beim Schutzstatus S müsste zudem sinnvollerweise in Absprache mit den europäischen Partnerstaaten geschehen. Eine freiwillige Rückkehr ist aber selbstverständlich möglich. Bis Ende August 2022 sind nach Kenntnis des Bundesrates rund 3000 Personen kontrolliert oder unkontrolliert wieder aus der Schweiz ausgereist.

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