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22.7795 · Fragestunde. Frage · 2022-09-21

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Am 18. Mai 22 verpflichtete der Bundesrat die Gasbranche, Speicher in den Nachbarländern und Optionen für zusätzliche Gaslieferungen für den kommenden Winter zu sichern. Über diese zusätzlichen Lieferungen müssen die Gasnetzbetreiber dem Bund Informationen zukommen lassen und können deren Kosten über die Netznutzungsentgelte an die Konsumentinnen und Konsumenten weiterreichen.

Hat der Bundesrat auch Informationen über die längerfristigen Lieferverträge oder Termingeschäfte der Gasnetzbetreiber?

Stellungnahme des Bundesrates

Die Verpflichtung der fünf Gasnetzbetreiber zur Speicherung von Gas sowie zum Kauf von Optionen für zusätzliche Gasmengen wurde, aufgrund der schwierigen Lage auf dem Gasmarkt, auf der Grundlage des Landesversorgungsgesetzes erteilt. Für eine weitergehende Verpflichtung von Netzbetreibern, Versorgern oder Lieferanten zur generellen Lieferung von Angaben zu Langfristverträgen gibt es keine gesetzliche Grundlage. Das Bundesamt für Energie hat stellenweise Kenntnis von Langfristverträgen im Netzbereich, aber auch für die Lieferung von Gas - ohne sämtliche Details der Verträge zu kennen.

Längerfristige Lieferverträge der Gasnetzbetreiber | Lexipedia | Lexipedia