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22.7821 · Fragestunde. Frage · 2022-09-21

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat stellt in der Ip. 22.3733 Feri fest, dass auch mit den neuen gesetzlichen Grundlagen Testkäufe bei Tabak- und Alkoholprodukte im Online-Handel nicht möglich sind. Er weist auf die laufende Revision des Zollgesetzes hin, wo eine gesetzliche Grundlage im Lebensmittelgesetz vorgesehen ist.

Da die Botschaft schon erstellt ist, stellen sich folgende Fragen:

- Haben diese Online-Testkäufe Eingang gefunden?

- Falls nicht, wie stellt der Bundesrat sicher, dass dies noch Eingang finden wird?

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat hat am 24. August 2022 die entsprechende Botschaft zuhanden des Parlaments verabschiedet. Darin wird für Alkoholprodukte eine Änderung des Lebensmittelgesetzes vorgeschlagen, damit die Vollzugsorgane im Rahmen ihrer Kontrolltätigkeit unter fiktivem Namen Online-Testkäufe tätigen können. Die Revision des Tabakproduktegesetzes ist momentan in der Vernehmlassung. Online-Testkäufe für Tabakprodukte werden darin nicht spezifisch geregelt, weil die Gesetzesrevision auf die Umsetzung der angenommenen Volksinitiative fokussiert. Zeigt sich aufgrund der Rückmeldungen aus der Vernehmlassung, dass ein gesetzgeberischer Handlungsbedarf betreffend Testkäufe verortet wird, kann der Bundesrat das Thema in der Botschaft an das Parlament berücksichtigen.

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