22.7865 · Fragestunde. Frage · 2022-11-29
Justiz- und Polizeidepartement
Erledigt
Wortlaut
Die Minderjährigen, die in den Bundesasylzentren untergebracht sind, haben nach Artikel 17 Absatz 3 des Asylgesetzes Anrecht auf Unterstützung durch eine Vertrauensperson. Diese Person muss sicherstellen, dass die Interessen dieser Kinder und Jugendlichen geschützt werden.
- Die Möglichkeiten zur Unterbringung sind zurzeit ausgelastet - kann der Bundesrat deshalb bestätigen, dass er alles in Bewegung setzt, um den Schutz dieser Kinder zu gewährleisten?
- Und kann er erläutern, auf welche Weise er dies tut?