22.7951 · Fragestunde. Frage · 2022-11-30
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
In seiner Antwort auf die Interpellation 22.3738 hält der Bundesrat fest, dass die Ansprüche des Behindertengleichstellungsgesetzes auf die möglichst autonome Benutzung des öffentlichen Verkehrs durch die Übernahme der EU-Bahnpakete nicht beeinträchtigt werde.
Wie wird sichergestellt, dass von der Schweiz übernommene EU-Normen im Bereich des öffentlichen Verkehrs das Recht auf Autonomie von Menschen mit Behinderungen (Art. 8 Abs. 2 BV) gewährleisten (vgl. BGer 2C_26/2019, E. 10.3.2)?
Stellungnahme des Bundesrates
Bei der Übernahme von Bahnpaketen wird die Kompatibilität mit den übrigen geltenden Vorschriften sichergestellt, so auch im Bereich der autonomen Benutzung. Wo dies mit einer "eins-zu-eins-Übernahme" nicht möglich ist, behält sich die Schweiz Ausnahmen vor. Sie notifiziert bei der EU nationale technische Vorschriften (NNTV) in Ergänzung oder Abweichung zu den europäisch harmonisierten technischen Spezifikationen der Interoperabilität (TSI). Das Bundesamt für Verkehr wendet bei der Notifizierung das geltende Recht an und beachtet überdies die einschlägigen Gerichtsentscheide. Die TSI und NNTV bilden die Prüfungsgrundlage in den Zulassungsverfahren des interoperablen Bereichs des Eisenbahnsystems. Fahrzeuge mit einer Zulassung der Europäischen Eisenbahnagentur (ERA), welche auch in der Schweiz verkehren sollen, müssen nebst den europäischen Vorschriften (TSI) auch die notifizierten nationalen technischen Vorschriften (NNTV) der Schweiz erfüllen. Der Nachweis muss durch den Gesuchsteller entweder im Verfahren der Fahrzeugzulassung der ERA für den Einsatz in Europa inklusiv Schweiz erbracht werden oder nachträglich bei bestehender ERA-Zulassung und Erweiterung des Einsatzgebietes für die Schweiz. Die ERA bindet bei der Fahrzeugzulassung die nationalen Sicherheitsbehörden der Länder ein. Diese prüfen im Rahmen des Verfahrens die Einhaltung ihrer NNTV. Für den Fall einer Fahrzeugzulassung für die Schweiz prüft das Bundesamt für Verkehr die Einhaltung der Schweizer NNTV.