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22.8007 · Fragestunde. Frage · 2022-12-06

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Am 9. November hat der Bundesrat das UVEK beauftragt eine Auslegeordnung zur Frage der Verabschiedung, bzw. des Ausstiegs betreffend Energiechartavertrag zu erarbeiten (22.7842).

Wann ist die Auslegeordnung zu erwarten und wie wird diese öffentlich kommuniziert?

Stellungnahme des Bundesrates

Ursprünglich hat der Bundesrat das UVEK beauftragt, bis Februar 2023 eine Auslegeordnung zum modernisierten Energiechartavertrag (ECT) zu unterbreiten Zurzeit ist allerdings nicht absehbar, wann und ob überhaupt der modernisierte ECT genehmigt wird. Der Bundesrat wird folgedessen in einem ersten Schritt die neue Ausgangslage beurteilen. Entscheide des Bundesrates werden in Medienmitteilungen der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Wird der modernisierte ECT genehmigt, würde die Auslegeordnung zusätzlich in die Botschaft des Bundesrates zum modernisierten ECT einfliessen.

Energiechartavertrag (Energy Charter Treaty, ECT): Wann liegt die neue Auslegeordnung vor? | Lexipedia | Lexipedia