23.1011 · Anfrage · 2023-03-16
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Die Entwicklung der KI-Technologie (künstliche Intelligenz) führt zu einem exponentiellen Zuwachs an kommerziellen Anwendungen, auch im Energiebereich. Hintergrundgespräche in der Energie-Branche zeigen, dass die Nutzung von KI-Systemen im Energiebereich sowohl Chancen als auch Risiken bietet und generell Unsicherheit bezüglich der Rahmenbedingungen besteht. Deshalb ist es wichtig, die gesetzlichen Grundlagen entsprechend zu überprüfen, um sicherzustellen, dass sie mit den aktuellen Entwicklungen schritthalten (z.B. seit dem IDAG KI Bericht 2019). Aspekte wie Risikomanagement, Präzision, Robustheit, Erklärbarkeit und Cybersicherheit sind entscheidend für die Nutzung von KI-Systemen, gerade auch im Energiebereich als kritische Infrastruktur und eine Voraussetzung dafür, dass die Energieversorgung der Bevölkerung keinen unnötigen Risiken ausgesetzt wird.
Da der Einsatz und die Auswirkungen von KI-Systemen im Energiebereich grossteils unbekannt sind, könnte ein Pilotprojekt/Bericht zur Datenerfassung dazu beitragen, ein besseres Verständnis für die Anwendungen und Auswirkungen von KI-Systemen auf die Energieversorgung zu erhalten. Beispiele möglicher Datenerfassung finden sich im OECD-Bericht zur Klassifizierung von KI-Systemen (https://www.oecd.org/publications/oecd-framework-for-the-classification-of-ai-systems-cb6d9eca-en.htm). Dies kann den Energiebehörden wie BFE oder ElCom die notwendige Handlungsgrundlage schaffen, um sich evidenzbasiert und rechtzeitig mit dieser Technologie auseinanderzusetzen. Deshalb bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:
1. Welche rechtlichen Rahmenbedingungen bestehen aktuell, um den Einsatz von KI-Anwendungen im Energiebereich zu prüfen?
2. Wie werden Faktoren wie Schutz von Cyberangriffen, Nachvollziehbarkeit, Risikobeurteilung und Resilienz einbezogen?
3. Wie verschaffen sich die Energiebehörden wie BFE und ElCom einen aktuellen Überblick über die eingesetzten KI-Systeme und ihre Auswirkungen auf die Energieversorgung?
Stellungnahme des Bundesrates
In der Schweiz wird der künstlichen Intelligenz (KI) spätestens seit der Strategie "Digitale Schweiz" aus dem Jahre 2018 eine zentrale Bedeutung zugemessen (Strategie Digitale Schweiz; www.bakom.admin.ch > Digitalisierung > Digitale Schweiz). Darin wird besonders der Nutzen der KI für eine effiziente Energieversorgung und einen optimierten Ressourcenverbrauch hervorgehoben. Die Leitlinien des Bundesrates von 2020 legen sodann erste Prinzipien für den Einsatz von KI in der Bundesverwaltung fest. Das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) führt dazu regelmässig Monitorings durch (vgl. Monitoring-Bericht vom 9. Dezember 2022 unter www.bakom.admin.ch > Digitalisierung und Internet > Digitalisierung > Datenpolitik > Künstliche Intelligenz). Das Kompetenznetzwerk für KI in der Bundesverwaltung (CNAI) führt eine Liste von KI-relevanten Projekten der Bundesverwaltung und trägt damit zur Transparenz bei.
1: Eine spezifische Regelung bezüglich des Einsatzes und der Nutzung von KI in der Energiewirtschaft besteht aktuell nicht. Bei der Anwendung von KI-Systemen sind bestehende Vorgaben zu berücksichtigen, insbesondere zum sicheren Netzbetrieb, zum Datenschutz und zur Datensicherheit. In der EU sind zurzeit Arbeiten für einen sektorenübergreifenden regulatorischen Rahmen für KI im Gange ("AI Act"; siehe die Verordnung zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für künstliche Intelligenz, www.eur-lex.europa.eu > CELEX-Nummer > 52021PC0206). Eine vom BAKOM zusammen mit der Abteilung Europa des EDA geleitete interdepartementale Koordinationsgruppe zur EU Digitalpolitik verfolgt die Arbeiten am AI Act aufmerksam, analysiert mögliche Auswirkungen auf die Schweiz und informiert Bundesrat und Öffentlichkeit regelmässig (siehe dazu Medienmitteilung des BAKOM vom 18. April 2023). Erste Analysen legen nahe, dass durch die Anwendung der europäischen Verordnung zu KI mit Auswirkungen auf die Schweizer Energiewirtschaft zu rechnen sein wird. Der Bund wird prüfen, ob und allenfalls wie eine Konformität mit den EU-Regelungen in der Schweizer Energiewirtschaft herzustellen ist und inwiefern es hierzu neue rechtliche Grundlagen bräuchte.
2: Erste gesetzliche Grundlagen zur Cybersicherheit und Resilienz im Stromversorgungssektor sollen im Informationssicherheitsgesetz (ISG) verankert werden. Mit der aktuell im Parlament hängigen ISG-Revision wird eine Meldepflicht für Cyberangriffe auf kritische Infrastrukturen wie die Energieversorgung eingeführt. Ferner sind Revisionen im Gange, die Sicherheitsstandards vorschreiben, um allgemein die Widerstandsfähigkeit von Energieunternehmen in Bezug auf die Cybersicherheit zu erhöhen. Unabhängig davon gibt es in der Schweiz keine Vorgaben zur Prüfung von KI-Anwendungen auf ihre Cybersicherheit, Resilienz und Nachvollziehbarkeit. Die Beurteilung des Risikos beim Einsatz von KI in der Energieversorgung liegt beim Energieunternehmen.
3: Es besteht aktuell keine Übersicht über die Nutzung von KI-Systemen in der Schweizer Energiewirtschaft ähnlich zur Übersicht des CNAI für die Bundesverwaltung. Die Kompetenzen des Bundesamtes für Energie (BFE), entsprechende Informationen bei den Unternehmen einzufordern, sind sehr begrenzt. Umfragen auf freiwilliger Basis sind möglich. Der Elektrizitätskommission (ElCom) ist es gesetzlich erlaubt, detailliertere Informationen darüber einzufordern, jedoch ausschliesslich für den Stromsektor. Im Rahmen ihrer Arbeiten konnte sie feststellen, dass im Bereich des Stromhandels bereits diverse Marktteilnehmer algorithmische Lösungen betreiben (www.elcom.admin.ch > Mitteilungen > 2020 > Algorithmischer Handel).
Antwort des Bundesrates.