23.1029 · Anfrage · 2023-06-14
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Die Verkehrsbelastung in der Gotthard Region ist für Umwelt und Bevölkerung kaum mehr zumutbar.
Verschiedenste Vorschläge, wie zum Beispiel die Einführung einer Maut, stehen im Raume, um dieser Überbelastung entgegenwirken zu können. Noch nicht zur Diskussion steht jene mögliche Variante, wo man mit der Erhebung einer Maut, auch eine Teil-Verlagerung des Verkehrs auf die Schiene finanzieren könnte.
Ich bitte deshalb den Bundesrat folgende Fragen zu beantworten:
1. Wieviel Verladekapazität von Strassenfahrzeugen auf die Schiene wäre pro Stunde auf der alten Gotthard-Zugstrecke möglich?
2. Verfügt die SBB nördlich und südlich der Gotthardportale über geeignete Grundstücke, wo man die Infrastruktur für den Zugverlad erstellen kö6nnte?
3. Könnte die Höhe einer Maut so festgelegt werden, dass ein Verlade-Zug-System kostendeckend betrieben werden könnte?
Besten Dank im Voraus für die Beantwortung der Fragen.
Stellungnahme des Bundesrates
Das Postulat 22.4044 «Verbesserung des Verkehrsmanagements und der Umgang mit Ausweichverkehr» wurde auf Antrag des Bundesrates am 16. Dezember 2022 überwiesen. Im Rahmen von dessen Umsetzung wird der Bundesrat eine umfassende Auslegeordnung über die verschiedenen Lösungsansätze entlang der Nationalstrassen auf den Nord-Süd-Achsen erstellen und sie bewerten. Eine variable Tunnelbenützungsgebühr für die im Nord-Süd-Transit relevanten Alpenübergänge wird Bestandteil dieser Auslegeordnung sein.
Derzeit bestehen keine Anlagen, welche den Autoverlad auf der alten Gotthardstrecke erlauben. Eine Vorhaltung von Verlade-Infrastruktur und Rollmaterial für einzelne Betriebstage ist aus Sicht des Bundesrats unverhältnismässig teurer und entsprechend wenig geeignet. Die Einrichtung eines Autoverlads, der ganzjährig betrieben werden soll, würde einen längeren Vorlauf benötigen. Es müssten Verlade-Anlagen gebaut und Rollmaterial beschafft werden. Hinzu kommen Personal, Zutrittssystem oder Verkaufsgeräte und eine entsprechende Signalisation.
Zu den einzelnen Fragen nimmt der Bundesrat wie folgt Stellung:
1. Die Frage der Kapazität ist mit der Botschaft zur Änderung des Bundesgesetzes über den Strassentransitverkehr im Alpengebiet (Sanierung Gotthard-Strassentunnel vom 13. September 2013) bereits geprüft worden. Im Kapitel 1.3.2 der damaligen Botschaft wurde festgehalten, dass nur ausserhalb der Hauptreisezeiten genügend Kapazität für einen vollständigen Verlad des Strassenverkehrs auf die Schiene geschaffen werden könnte. Damals wurde prognostiziert, dass eine Verladekapazität von ca. 600 Fahrzeugen je Stunde und Richtung erreicht werden könnte.
2. Unter der Annahme, dass eine Autoverladestation eine Fläche von mindestens ca. 17’000 m2 mit direktem Anschluss an die Gleise benötigt (entspricht ungefähr der Fläche des Autoverlads beim Lötschberg in Goppenstein), wäre ein Autoverlad sowohl in Göschenen, als auch in Airolo derzeit nicht möglich. Dies unter Berücksichtigung der Tatsache, dass das ASTRA in beiden Ortschaften für den Bau der zweiten Autobahntunnelröhre sowie die Sanierung der ersten Tunnelröhre grössere Arealflächen der SBB beansprucht (voraussichtlich bis 2031). Gegebenenfalls müsste mittels einer Machbarkeitsstudie vertiefter geprüft werden, wie die Situation für den Zeitraum nach 2031 aussieht.
3. Zu dieser Frage wird der Bundesrat in seinem Bericht zur Beantwortung des Postulats 22.4044 «Verbesserung des Verkehrsmanagements und der Umgang mit Ausweichverkehr» Stellung nehmen.