23.1041 · Anfrage · 2023-09-18
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Wortlaut
In der Medienkonferenz vom 16. August 2023 gab der Vorsteher des Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK), Bundesrat Albert Rösti, Anpassungen der «Perspektive Bahn 2050»bekannt und informierte darüber, welche Investitionen bis 2035 in diesem Sektor getätigt werden sollen. Zum nationalen und internationalen Personenfernverkehr auf der Nord-Süd-Eisenbahnachse, insbesondere im Süden Luganos, gab es keine besonderen Neuigkeiten. Es ist daher anzunehmen, dass der Bundesrat die Fortführung der NEAT im Süden Luganos vorerst auf Eis gelegt hat und nicht geplant ist, diese wichtige Achse mit Mailand für den Personenverkehr und dem Hafen von Genua für den Güterverkehr zu verbinden. So wird die NEAT zu einem halbfertigen Projekt, das auch in Zukunft nur dem Personenverkehr innerhalb der Schweiz dient und nur teilweise zur Verlagerung des Gütertransports von der Strasse auf die Schiene beiträgt, im Gegensatz zu dem, was ursprünglich angekündigt wurde.
Der Vorsteher des UVEK und sein italienisches Pendant Matteo Salvini nahmen kürzlich an einem bilateralen Treffen teil. Bei dieser Gelegenheit wurde eine Absichtserklärung unterzeichnet, die die Realisierung von Ausbauarbeiten in der Bahninfrastruktur und Dienstleistungen im Schienenverkehr für den Güter- und den Personenverkehr zwischen Italien und der Schweiz vorsieht. Genau das wünschen sich der Kanton Tessin und wahrscheinlich auch der Rest des Landes, nämlich effektive und effiziente Bahnverbindungen. Aus diesem Grund ist der Ausschluss der Investitionen im Süden Luganos aus der «Perspektive Bahn 2050» widersprüchlich zum Inhalt der Absichtserklärung, die mit dem italienischen Minister Salvini unterzeichnet wurde.
In Anbetracht der von den Räten angenommenen Motion 22.4258 und dem Treffen am 16. August mit Minister Salvini frage ich den Bundesrat:
1. Beabsichtigt er, die «Perspektive Bahn 2050» anzupassen, sodass sie der Absichtserklärung entspricht? Wann?
2. Mit welchem Zeitplan und mit welchen Investitionen kann gerechnet werden in Bezug auf die Fertigstellung der NEAT im Süden Luganos?
3. Mit welchem Zeitplan kann gerechnet werden, was die Umsetzung der Absichtserklärung in Italien angeht?
4. Sind verbindlichere Abkommen mit Italien vorgesehen, damit es sich zu den definierten Zielen verpflichtet?
Stellungnahme des Bundesrates
1. Bei der Perspektive BAHN 2050, den Anpassungen der Ausbauschritte und der Absichtserklärung zwischen der Schweiz und Italien handelt es sich um drei verschiedene Dossiers. Die Perspektive BAHN 2050 ist die langfristige Strategie für den Ausbau der Bahninfrastruktur. Sie soll keine Empfehlungen hinsichtlich der Realisierung von Eisenbahnvorhaben abgeben, sondern als Grundlage für die Planung der nächsten Ausbauschritte der Bahninfrastruktur dienen. Die Anpassungen der Ausbauschritte, die der Bundesrat an der Medienkonferenz vom 16. August 2023 bekannt gab, betreffen nur die vom Parlament bereits beschlossenen Vorhaben. Es werden keine neuen Projekte vorgeschlagen.Die Absichtserklärung vom 7. Juli 2023 zwischen der Schweiz und Italien legt auf bilateraler Ebene Ziele fest, die bis 2035 auf den Verbindungsachsen zwischen diesen beiden Ländern erreicht werden sollen. Auf Schweizer Seite umfasst sie nur Projekte, die bereits vom Parla-ment verabschiedet wurden, wie den Ausbau des Lötschberg-Basistunnels und den Bau des Zimmerberg-Basistunnels II. Vor diesem Hintergrund erachtet der Bundesrat die Perspektive BAHN 2050 und die Ab-sichtserklärung zwischen der Schweiz und Italien als miteinander vereinbar und sieht daher keine Änderung der Perspektive BAHN 2050 vor. 2. Die Angebots- und Infrastrukturplanung ist ein gemäss Eisenbahngesetz (Art. 48a ff.; SR 742.101) geregelter Prozess, in welchem die Kantone als Besteller des Regionalverkehrs, die SBB als Betreiberin des Fernverkehrs und die Güterverkehrsbranche ihre Angebotsziele eingeben. Diese werden durch das BAV geprüft, bewertet, priorisiert und zu einem schweizweiten Angebotskonzept mit abgestimmten Reiseketten zusammengefügt, welches im Rahmen der Ausbauschritte der Bahninfrastruktur durch das Eidgenössische Parlament beschlossen wird. Bei der Erarbeitung des Ausbauschritts 2035 wurde kein Bedarf für den Ausbau Lugano–Chiasso nachgewiesen. Im Rahmen eines nächsten Ausbauschritts wird der Bedarf nach einem Ausbau des Korridors Lugano–Chiasso überprüft. 3. Der Zeithorizont für die Umsetzung der Absichtserklärung zwischen der Schweiz und Italien ist 2035. 4. Da in der Absichtserklärung zwischen der Schweiz und Italien bei der Finanzierung der er-wähnten Massnahmen das Territorialitätsprinzip gilt, sind bislang keine weiteren, verbindlicheren Abkommen geplant.