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23.3024 · Interpellation · 2023-02-27

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Die SBB haben haben kürzlich die Beschaffung von neuen Kameras ausgeschrieben, die an grösseren Bahnhöfen zur Erhebung biometrischer Daten von BesucherInnen angebracht werden sollen. Diese sollen mindestens Geschlecht, Altersklasse und Grösse von BesucherInnen erfassen können, um Kundenfrequenzen zu messen und die kommerzielle Abschöpfrate an Bahnhöfen zu optimieren. Die SBB haben zugesichert, dass keine Gesichtserkennung erfolgen wird und keine personenbezogenen Daten registriert werden.

Aufgrund einer Datenschutzfolgeabschätzung sollte eine datenschutzkonforme Umsetzung der Kundenfrequenzmessung tatsächlich umsetzbar sein. Dennoch verbleiben offene Fragen in Bezug auf die Angemessenheit und Transparenz dieses Vorhabens, zumal Bahnhöfe eine öffentliche Funktion erfüllen und man sich als Reisende/r der Datenerhebung nicht entziehen kann. Wir bitten den Bundesrat um Beantwortung folgender Fragen:

1. Teilt der Bundesrat die Auffassung, dass SBB Bahnhöfe aus einer Publikumsperspektive öffentlichem Raum gleichzustellen ist und daher erhöhten Anforderungen betreffend Datensparsamkeit bei Datenerhebung und Datenverarbeitung, resp. bei der Herstellung von Transparenz unterstehen?

2. Inwiefern sind Geschlecht, Alter und Grösse relevant für die Messung von Kundenfrequenzen?

3. Wie fällt die Angemessenheits- und Verhältnismässigkeitsprüfung des Bundesrats bei der Abwägung zwischen kommerzieller Notwendigkeit von Datenerhebung und -messung auf quasi-öffentlichem Grund und dem Recht des Einzelnen auf Privatsphäre aus?

4. Wie lautet die Strategie des Bundesrats, resp. welchen ethischen Grundsätzen folgt der Bundesrat bei der Erhebung und Verarbeitung von biometrischen Daten auf öffentlichem Grund zu kommerziellen Zwecken?

Stellungnahme des Bundesrates

1. Bei Bahnhofsflächen ist zu unterscheiden: Diese können sowohl öffentlich als auch privat sein. Nur bei den Zirkulationsflächen im Bahnhof, welche benutzt werden, um zu den Zügen zu gelangen, handelt es sich um öffentlichen Raum, nicht jedoch bei privat genutzten Flächen im Bahnhofareal. Unabhängig davon richten sich die Anforderungen für die Bearbeitung von Personendaten, insbesondere was die Transparenz und Datensparsamkeit anbelangt, nach dem Datenschutzgesetz. Die SBB unterstehen für ihre konzessionierten Tätigkeiten den Datenschutzbestimmungen für Bundesorgane (und für ihre übrigen Tätigkeiten denjenigen für Private).

2. Informationen zu Personenflüssen sind wichtig, um Bahnhöfe und das gesamte Bahnsystem zu dimensionieren, zu optimieren und zu unterhalten. Die SBB muss die Sicherheit gewährleisten, die Reinigungspläne optimieren, Engpässe bei Durchgängen identifizieren, die Personenflüsse richtig lenken und dafür sorgen, dass das richtige Angebot am richtigen Ort ist, zum Beispiel Billettautomaten oder Lebensmittelläden. Die SBB hat am 13. März 2023 bekannt gegeben, dass sie wegen der Besorgnis in der Öffentlichkeit und der Politik auf den ursprünglichen Plan verzichtet, in den Bahnhöfen Grösse, Alter und Geschlecht der Kundinnen und Kunden zu erfassen. Die Ausschreibung wird entsprechend angepasst.

3. Die Einhaltung der Datenschutzgesetzgebung obliegt denjenigen, welche Personendaten bearbeiten, hier der SBB. Zuständige Aufsichtsbehörde ist der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB). Mit dem Kundenfrequenzmesssystem werden keine Personendaten erhoben. Dennoch wird die SBB eine Datenschutz-Folgeabschätzung durchführen und diese durch den EDÖB prüfen lassen.

4. Eine Strategie des Bundesrates zur Erhebung und Bearbeitung von biometrischen Daten auf öffentlichem Grund zu kommerziellen Zwecken ist nicht notwendig. Rechte und Grenzen der Datenbearbeitung ergeben sich aus den Bestimmungen der Datenschutzgesetzgebung. Unternehmen sind berechtigt, Daten zu bearbeiten, solange sie die Vorgaben der einschlägigen Vorschriften einhalten. Es ist darauf hinzuweisen, dass die SBB keine biometrischen Daten erheben wird.

Antwort des Bundesrates.