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23.3035 · Postulat · 2023-02-28

Justiz- und Polizeidepartement

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, zu prüfen mit welchen gesetzlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen in der Schweiz Pilotprojekte von Community Sponsorship Programmen realisiert werden könnten, welche besonders schutzbedürftige Geflüchtete im Rahmen von UNHCR Resettlement-Verfahren in der Schweiz aufnehmen. Dies unter Einbezug privater Akteur*innen (Zivilgesellschaft, Privatsektor), aber auch von Gemeinden und Städten.

Begründung

70 Prozent aller Flüchtlinge weltweit finden in Nachbarstaaten ihrer Heimat Zukunft. Da ihre Rückkehr in ihr Heimatstaat häufig nicht möglich ist, sucht das UNHCR für Flüchtende mit besonderem Schutzbedarf (insbesondere Kinder, Frauen, Kranke) Aufnahmemöglichkeiten in Drittstaaten. Auch die Schweiz beteiligt sich an sogenannten "Resettlement-Programmen". Gestützt auf die Erkenntnisse der Studie "Komplementäre Zugangswege in die Schweiz" zeigt sich, dass neben den bisherigen staatlichen "Resettlement-Programmen" verschiedene Staaten auch zusätzliche Programme unter Einbezug der Zivilgesellschaft kennen.

So kennen andere Länder u.a. Deutschland, Irland, UK, Kanada "Community Sponsorship Programme". Darunter versteht man die gemeinsame Verantwortung der Zivilgesellschaft und des Staates für die Unterbringung und Integration von Flüchtlingen und schutzbedürftigen Menschen. "Community Sponsorship Programme" können verschiedene Elemente umfassen, wie die legale Einreise, geteilte finanzielle und soziale Unterstützung zwischen Regierung und Zivilgesellschaft sowie die Integration.

Es gibt aktuell in der Schweiz keine "Community Sponsorship Programme", welche einen eigenständigen komplementären Zugangsweg in die Schweiz darstellen.

Ein Beispiel ist das im Jahr 2019 in Deutschland eingeführte Pilotprojekt "Neustart im Team (NesT)". Damit wurde die Einreise von 500 besonders schutzbedürftigen Geflüchteten mit Unterstützung durch private Akteur*innen (Zivilgesellschaft, Privatsektor) ermöglicht. Die Personen wurden vom UNHCR analog zum Resettlement Verfahren vorab ausgewählt und nach der Einreise in Deutschland von einer Mentorengruppe unterstützt, die sich nebst Integrationsmassnahmen auch für die Unterbringung und deren Finanzierung während der ersten zwei Jahre verpflichtet.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat hat sich durch die Verabschiedung des Umsetzungskonzepts Resettlement am 29.05.2019 und in seinen Antworten auf die Motionen 16.3455 (Asylwesen. Für die Einrichtung humanitärer Korridore, Sommaruga Carlo, 15.06.2016) und 16.4113 (Bürgerkrieg in Syrien. Humanitäre Hilfe vor Ort verstärken, Flüchtlingskontingente erhöhen, "private sponsorship of refugees" ermöglichen, Glättli Balthasar, 16.12.2016) bereit erklärt, die rechtlichen Grundlagen sowie die Erfahrungen anderer Staaten für die Zusammenarbeit mit privaten Akteuren bei humanitären Aufnahmeaktionen zu prüfen. Dieser Prüfung ist das EJPD mit der vom Staatssekretariat für Migration am 11.10.2022 veröffentlichten Studie zu komplementären Zugangswegen (www.admin.ch Dokumentation / Medienmitteilung / Analyse der komplementären Zugangswege) nachgekommen. Das Studienprojekt kommt insgesamt zum Schluss, dass die Schweiz im internationalen Vergleich ein etablierter Resettlement-Staat ist und im Bereich der komplementären Zugangswege bereits die meisten der international zur Anwendung kommenden Instrumente anwendet.

Der Bundesrat begrüsst das Engagement der Bevölkerung und die damit verbundene Solidarität mit Personen aus dem Asylbereich ausdrücklich. Er ist insbesondere der Ansicht, dass dieses zivilgesellschaftliche Engagement einen wichtigen Beitrag bei der gesellschaftlichen Integration schutzbedürftiger Personen in der Schweiz leisten kann. In der Schweiz stellt der Asylbereich grundsätzlich eine Verbundsaufgabe zwischen Bund, Kantonen und Städten/Gemeinden dar. Einige Kantone beziehen auch zivilgesellschaftliche Organisationen und Private ein und stossen mit diesen Initiativen zur privaten Unterbringung von Personen aus dem Asylbereich an. Eine wichtige Rolle spielen diese namentlich im Kontext der Aufnahme von ukrainischen Geflüchteten seit März 2022. Ein solcher Einbezug ist auch bei den Resettlement-Flüchtlingen möglich. Es lässt sich somit festhalten, dass auch in der Schweiz bereits Beispiele von Community Sponsorships verwirklicht werden.

Die Studie zu den komplementären Zugangswegen geht anhand eines hypothetischen Fallbeispiels auch der Frage nach, welche rechtlichen, finanziellen und praktischen Fragen sich bei einer Erhöhung des Resettlement-Kontingents aufgrund einer Kostenübernahme durch eine Stadt oder Gemeinde stellen würden. Dabei hat sich gezeigt, dass eine Verlagerung der derzeit beim Bund angesiedelten Kompetenzen bei der Aufnahme von Flüchtlingsgruppen möglich wäre, allerdings weitreichende gesetzliche und finanzielle Anpassungen erfordern sowie politische Vereinbarungen zwischen Kantonen und Städten/Gemeinden voraussetzen würde.

Die im Postulat geforderte Prüfung der gesetzlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen für Community Sponsorship Programme in der Schweiz wurde somit im Rahmen der erwähnten Studie bereits vorgenommen.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.