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23.3049 · Interpellation · 2023-03-06

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Studien belegen, dass immer mehr Konsumentinnen und Konsumenten in der Schweiz und in Europa Wert darauf legen, bei der Ernährung nachhaltigere Entscheidungen zu treffen. Als Reaktion darauf sind verschiedene Systeme zur Umweltbewertung von Lebensmitteln und anderen Produkten entstanden. Sie wurden allerdings nicht alle nach den gleichen Kriterien entwickelt und ihre Bewertung beruht nicht auf den gleichen Daten. Angesichts dieser Vielzahl von Labels sind die Zuverlässigkeit der Information und ein effizienter Produktvergleich nicht gewährleistet. In der EU wird daher über die Einführung eines einheitlichen Labels diskutiert. Es sei daran erinnert, dass das Lebensmittelrecht auf einer klaren, transparenten und nicht irreführenden Information der Konsumentinnen und Konsumenten aufbaut, damit diese bewusste Entscheidungen treffen können. Um sie dabei zu unterstützen, sollte ein verständliches und klares System zur Umweltbewertung daher als effizientes Instrument ausgestaltet sein. Die Vielzahl an Labels auf dem Markt führt jedoch eher zu Verwirrung als zu Klarheit, was sich als kontraproduktiv erweist. Der ursprüngliche Zweck der Kennzeichnung wird dadurch nicht mehr erfüllt. Daher sollten die bestehenden Labels bewertet werden, um sich dann auf einen einheitlichen Score zu einigen, der alle als relevant erachteten Kriterien vereint und auf Daten beruht, die den in der Schweiz verkauften Lebensmitteln entsprechen. So könnte dieses Instrument tatsächlich seine Wirkung entfalten und die Konsumentinnen und Konsumenten hätten die gesetzlich vorgeschriebene Transparenz.

In Anbetracht meiner Ausführungen danke ich dem Bundesrat für die Beantwortung folgender Fragen:

- Welches unter den wichtigsten Umweltbewertungssystemen der Schweiz und der EU ist aus Sicht des Bundesrates am effizientesten und zweckdienlichsten, um eine nachhaltige Wahl von Lebensmitteln zu ermöglichen?

- In Anbetracht der Entwicklungen in Europa: Wie stellt sich der Bundesrat die Harmonisierung mit dem europäischen System vor? Werden diesbezüglich Gespräche zwischen der Schweiz und der EU oder anderen Ländern geführt?

- Wie beurteilt der Bundesrat die unübersichtliche Situation für die Konsumentinnen und Konsumenten hinsichtlich der oben genannten gesetzlichen Vorgaben in Bezug auf die Information?

- Beabsichtigt der Bundesrat, die Schweizerische Arbeitsgruppe Umweltzeichen des BAFU von 2011, deren Arbeit 2014 unterbrochen wurde, zu reaktivieren?

Stellungnahme des Bundesrates

1. Der Bund hat in den letzten Jahren keinen Vergleich von Systemen zur Umweltbewertung von Lebensmitteln vorgenommen. Er unterstützt aber die Plattform labelinfo.ch, eine Informationsstelle für Umwelt- und Soziallabels. Grundsätzlich geeignet sind transparente Umweltbewertungssysteme, die alle relevanten Umweltwirkungen über den gesamten Lebenszyklus eines Produkts berücksichtigen. Für den Bund steht die Methode der ökologischen Knappheit im Vordergrund. Sie berücksichtigt ein breites Spektrum von Umweltwirkungen und fasst diese in einer Kennzahl zusammen (Umweltbelastungspunkte). Umweltbewertungssysteme sind auch im Lebensmittelbereich umsetzbar. Der Bundesrat beantragt das Postulat (22.4275) "Eine CO2-Etikette für unverarbeitete Lebensmittel" der WBK-N im Februar 2023 zur Annahme. Zudem hat das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) eine Studie in Auftrag gegeben, welche Erkenntnisse zur Ausgestaltung staatlicher Rahmenbedingungen für eine freiwillige Klimakennzeichnung liefern soll. Die Ergebnisse werden voraussichtlich Ende 2023 vorliegen.

2. Die EU hat mit dem Product Environmental Footprint (PEF) eine Ökobilanzierungsmethode für die Erfassung des Umweltfussabdrucks von Produkten ausgearbeitet. Spezifische Bewertungsregeln liegen erst für eine beschränkte Anzahl von Produktgruppen vor, unter anderem Milchprodukte, Bier und Teigwaren. Die EU-Kommission hat angekündigt, dass sie den PEF-Ansatz in zukünftigen EU-Regulierungen, beispielsweise zur Verhinderung von Greenwashing, anwenden will. Der Bund verfolgt die Arbeiten der EU und von einzelnen Ländern. Die Schweiz setzt sich zudem für die Erarbeitung von Leitlinien für freiwillige Umweltlabels im Rahmen der Verhandlungen zum Abkommen über Klimawandel, Handel und Nachhaltigkeit (ACCTS) ein.

3. Das Lebensmittelgesetz (LMG, SR 817.0) regelt neben dem Gesundheitsschutz und hygienischen Umgang auch die Kennzeichnungs- und Auskunftspflicht für Lebensmittel im Allgemeinen. Die Kennzeichnung von Umweltaspekten von Lebensmitteln ist nicht spezifisch geregelt. Sämtliche Angaben über Lebensmittel müssen aber den Tatsachen entsprechen (Art. 18 Abs. 1 LMG). Konsumentinnen und Konsumenten dürfen nicht durch unwahre oder irreführende Angaben zu Umweltaspekten von Lebensmitteln getäuscht werden. Widerhandlungen gegen diese Vorschriften können strafrechtlich sanktioniert werden (Art. 64 LMG).

Unrichtige oder irreführende Angaben können auch gegen das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG, SR 241) verstossen und dem Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) gemeldet werden. Im Übrigen ist der Bundesrat davon überzeugt, dass mündige Konsumentinnen und Konsumenten in der Lage sind, sich selber einen Überblick über die bestehenden Label zu verschaffen.

4. Aktuell ist keine Reaktivierung dieser Arbeitsgruppe vorgesehen.

Antwort des Bundesrates.