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23.3066 · Interpellation · 2023-03-07

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:

1. Rechnet auch er ernsthaft damit, dass die Mehrheit der Ärzteschaft und erhebliche Teile der Versicherer ihre Zustimmung zu kosteneffizienteren ambulanten Pauschalen verweigern werden?

2. Falls ja: Was plant der Bundesrat zu unternehmen, falls sein ursprünglicher Plan, dass die Tarifpartner bis Ende 2023 sowohl Tardoc als auch die ambulanten Pauschalen gemeinsam weiterbearbeiten und einreichen, nicht funktioniert?

3. Wäre die Landesregierung bereit, die von einer Minderheit eingereichten ambulanten Pauschalen zu genehmigen, falls diese den gesetzlichen Erfordernissen des Bundesrates genügen?

4. Falls nein: Was plant der Bundesrat zu unternehmen, damit das bevorzugte Ziel des Gesetzgebers (d.h. kosteneffizientere, ambulante Pauschalen) ohne Segen der Mehrheit der Tarifpartner dennoch erreicht wird?

5. Was unternimmt der Bundesrat, wenn die "Tardoc-Seite" ihren Einzelleistungstarif ohne eine gemeinsame Überarbeitung mit den anderen Tarifpartnern in der neuen ambulanten Tariforganisation einreicht und ohne die vom Bundesrat kommunizierten, im Minimum zu erfüllenden Kriterien (03.06.2022)? Ist der Bundesrat in diesem Falle bereit, dem Druck der "Tardoc-Seite" standzuhalten?

6. Ist der Bundesrat bereit, weitere subsidiäre Eingriffe zur Optimierung des Tarmed vorzunehmen, solange die Causa "Tardoc" nicht in Ordnung gebracht worden ist? Ist er bereit, solche Eingriffe bereits heute präventiv vorzubereiten, um 2023 bereit zu sein, falls sich dannzumal herausstellt, dass der am 3. Juni 2022 kommunizierte Plan nicht aufgeht?

Begründung

Unsere obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) darf kein Selbstbedienungsladen sein, weder für die Versicherten, noch für die Leistungserbringer. Die Bevölkerung braucht auch weiterhin qualitativ hochstehende und bezahlbare medizinische Dienstleistungen. Die zuständige Kommission des Nationalrats (Postulat 22.3505) und die neuen gesetzlichen Grundlagen geben kosteneffizienteren ambulanten Pauschalen zurecht und eindeutig den Vorrang vor einem neuen ärztlichen Einzelleistungstarif bzw. vor dem geplanten Tardoc. Derweil gibt es hartnäckige Gerückte und ernsthafte Befürchtungen, wonach ein Grossteil der Ärzteschaft und Teile der Versicherer jede Form von kosteneffizienteren ambulanten Pauschalen ablehnen werden. Offensichtlich ist in gewissen Kreisen immer noch die Meinung verbreitet, dass die OKP ein Selbstbedienungsladen sei, wozu sich Einzelleistungstarife besonders gut eignen würden. Berappen müssen sämtliche Auswüchse aller Seiten die Prämien- und Steuerzahler. Zu Gunsten der langjährigen Bezahlbarkeit einer der wichtigsten Sozialversicherungen unseres Landes faire und verlässliche Regeln, die nicht ausgenützt werden können. Vor Hintergrund der demografischen Alterung wird es ohnehin sehr schwierig werden, die OKP weiter zu finanzieren.

Stellungnahme des Bundesrates

1. und 2. Der Bundesrat hat die Anforderungen für die Genehmigung eines revidierten ambulanten Arzttarifs gegenüber den Tarifpartnern mehrmals ausgeführt, unter anderem sind die Tarifpartner aufgefordert im Rahmen der neuen ambulanten Tariforganisation nach Artikel 47a Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG; SR 832.10) zusammenzuarbeiten. Der Bundesrat erwartet daher möglichst eine gemeinsame Einreichung der Tarifwerke für einen revidierten Arzttarif (bestehend aus einem Einzelleistungstarif und ambulanten Pauschalen). Die Tarifpartner haben zwischenzeitlich im November 2022 die ambulante Tariforganisation gegründet und sich auch auf die gegenseitige Anerkennung der Tarifwerke verständigt. Dem Bundesrat sind bisher keine systematischen Verweigerungshaltungen der Tarifpartner gegenüber den jeweilig anderen Tarifwerken bekannt. Im Rahmen der Genehmigungsverfahren wird der Bundesrat prüfen, inwiefern die gesetzlichen Anforderungen an eine gesamtschweizerische Tarifstruktur jeweils erfüllt sind.

3. und 4. Der Bundesrat hat im Rahmen seines Berichts vom 14. September 2018 zur Erfüllung des Postulates 11.4018 Darbellay "Kriterien für die Repräsentativität bei der Unterzeichnung von Tarifverträgen im Gesundheitswesen" ausgeführt, dass auch Genehmigungsanträge von Minderheiten geprüft und bei Erfüllung der materiellen Anforderungen genehmigt werden können. Wie oben ausgeführt, erwartet der Bundesrat aber von den Tarifpartnern die gemeinsame Einreichung der Tarifwerke.

In seinem Schreiben an die Tarifpartner vom 3. Juni 2022 betreffend die Nicht-Genehmigung von TARDOC, hat der Bundesrat präzisiert, dass die Tarifpartner sich auf ein Konzept zur Gewährleistung der Kostenneutralität einigen müssen. Die Kostenneutralitätsphase muss so lange aufrechterhalten bleiben, bis die Mängel von TARDOC behoben sind und der Bundesrat die von den Tarifpartnern im Rahmen der ambulanten Tariforganisation vorgelegten Pauschalen für ambulante ärztliche Leistungen genehmigt hat. Damit will der Bundesrat einerseits die Einführung einer neuen Tarifstruktur sicherstellen, die den gesetzlichen Anforderungen entspricht und von den massgeblichen Tarifpartnern breit unterstützt wird, und andererseits die Entwicklung von Pauschalen im ambulanten Bereich fördern und deren raschen Einführung sicherstellen.

5.und 6. In seinem Schreiben vom 3. Juni 2022 an die Tarifpartner und in seiner Stellungnahme zum Postulat 22.3505 SGK-N "Neue Tarifstruktur im Bereich der ambulanten ärztlichen Leistungen" hat der Bundesrat die Bedingungen für die Genehmigung von TARDOC nochmals präzisiert. Eine Genehmigung von TARDOC ist daher nur möglich, wenn alle diese Bedingungen erfüllt sind.

Nach dem Gesetz setzt die subsidiäre Kompetenz des Bundesrates zur Anpassung einer Tarifstruktur unter anderem voraus, dass die Tarifpartner sich nicht einigen können und die Tarifstruktur nicht mehr sachgerecht ist. In Übereinstimmung mit der Tarifautonomie hat der Bundesrat daher eine Frist für die Überarbeitung von TARDOC gesetzt. Vor Ablauf dieser Frist kann er nicht davon ausgehen, dass die Tarifpartner nicht zu einer Einigung gelangt sind.

Antwort des Bundesrates.