23.3082 · Motion · 2023-03-08
Justiz- und Polizeidepartement
Überwiesen an den Bundesrat
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament bis Oktober 2023 ein Konzept vorzulegen, wie die Zahl der Rückführungen und Ausweisungen in den kommenden Jahren deutlich erhöht werden kann. Um dies zu erreichen, sind weitere Rücknahmeabkommen abzuschliessen. Ebenso muss die Förderung der freiwilligen Rückkehr vorangetrieben werden. Sodann sind die Sanktionen für nicht kooperative Herkunftsländer zu verstärken bzw. zu vollziehen (Kürzung der Entwicklungshilfe, Sanktionen bei Visa etc.). Auch die Einsetzung eines Sonderbeauftragten für Rückführungen ist zu erwägen.
Begründung
Die aktuelle Rechtspraxis und Migrationspolitik erlaubt die Zuwanderung in die Schweiz über den Asylweg auch ohne Asylgrund. Selbst ein negativer Asylentscheid bedeutet nicht, dass der Betroffene die Schweiz verlassen muss. "Vorläufig Aufgenommene" haben zwar ein abgewiesenes Asylgesuch, dürfen aber meist in der Schweiz bleiben. Die Zahl vorläufig Aufgenommener beträgt heute gegen 45 000 Personen und hat sich in den vergangenen 10 Jahren verdoppelt (2013: 22 639 Personen mit Status F).
Vorläufig Aufgenommene sind Personen, die aus der Schweiz weggewiesen wurden. Der Vollzug der Wegweisung ist aber unzulässig (Verstoss gegen Völkerrecht), unzumutbar (konkrete Gefährdung des Ausländers) oder unmöglich (vollzugstechnische Gründe). Namentlich das Kriterium der Unzumutbarkeit wurde schrittweise erweitert und umfasst heute auch Aspekte des Kindeswohls oder des Gesundheitszustands des Betroffenen.
Der Bund muss diese Praxis dringend überdenken. Einerseits sind die Kriterien zu hinterfragen und strenger zu fassen. Andererseits sind die einzelnen Fälle häufiger zu überprüfen, denn das Staatssekretariat für Migration kann die vorläufige Aufnahme jederzeit aufheben, wenn die Voraussetzungen entfallen sind.
Auch andere Länder haben diese Pendenz längst an die Hand genommen. So haben die deutschen Regierungsparteien haben in ihrem Koalitionsvertrag eine "Rückführungsoffensive" vereinbart, um die Ausreisepflicht konsequenter umzusetzen. Insbesondere Straftäter und Gefährder sollen verstärkt abgeschoben werden. Auch der deutsche Finanzminister Christian Lindner spricht sich für mehr Konsequenz aus im Umgang mit "Migranten, die kein Aufenthaltsrecht haben" (FAZ vom 22.2.2023): Die irreguläre Einreise von Migranten müsse "wirksamer unterbunden" werden, zudem brauche es "mehr Abschiebungen abgelehnter Asylbewerber". Derzeit wird die Berufung eines Sonderbeauftragten für die Rückführung von Migranten diskutiert.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bereich der Rückkehr ist ein Schlüsselelement einer glaubwürdigen Asylpolitik. Der Bundesrat betreibt deshalb eine konsequente Rückkehrpolitik. Die Schweizer Vollzugsquote (2022: 57%) liegt deutlich über europäischen Vergleichswerten, weshalb die Schweiz zu den vollzugsstärksten Staaten Europas zählt.
Die Schweiz betreibt zudem eine aktive Migrationsaussenpolitik und verhandelt laufend Migrationspartnerschaften und andere Migrationsabkommen. So hat die Schweiz alleine 65 Abkommen abgeschlossen, welche die Rückkehrzusammenarbeit mit anderen Staaten regeln.
Dank der intensiven Zusammenarbeit mit den Herkunftsstaaten und der engen Kooperation mit den für den Vollzug zuständigen Kantonen konnte die Anzahl der Ausreisen im Jahr 2022 nach dem pandemiebedingten Rückgang 2020 und 2021 deutlich gesteigert werden. Die Gesamtzahl der Ausreisen (ohne Ukraine), d.h. die freiwilligen und zwangsweisen Ausreisen, nahm von 3'755 im Jahr 2021 auf 4'803 im letzten Jahr zu (+28%). Die Anzahl der hängigen Vollzugsfälle wurde dadurch trotz der deutlichen Zunahme der Asylgesuche um 7 Prozent gesenkt. Die Zahl der Rückkehrpendenzen in der Schweiz ist damit mit derzeit rund 4'000 Fällen im internationalen Vergleich sehr tief.
Die freiwillige Rückkehr ist einer der wichtigsten Pfeiler der Schweizer Rückkehrpolitik. Seit der institutionalisierten Einführung der Rückkehrhilfe im Jahr 1997 haben fast 100'000 Personen die Schweiz mit einer Rückkehrhilfe verlassen. Asylsuchende Personen werden in den Bundesasylzentren von Beginn weg und fortlaufend über das Rückkehrhilfeangebot informiert. Um die Aufenthaltsdauer in den Zentren zu senken, erhalten seit der Asylgesetzrevision im Jahr 2019 zudem Personen, die ihr Asylgesuch zurückziehen und rasch ausreisen, höhere Leistungen (degressiver Ansatz). In den Kantonen betreuen die durch den Bund finanzierten Rückkehrberatungsstellen die transferierten Personen und informieren regelmässig über die Rückkehrhilfe.
Der Bundesrat teilt die Ansicht des Motionärs, wonach Visamassnahmen in gewissen Kontexten ein wirksames Instrument im Bereich der Rückkehrpolitik sein können. Der Bundesrat unterstützt deshalb die in Art. 25a Visakodex auf europäischer Ebene vorgesehenen Massnahmen im Visumsbereich. Der Bundesrat ist hingegen nicht der Meinung, dass Kürzungen bei der Entwicklungshilfe die Effektivität des Wegweisungsvollzugs erhöhen. Er setzt, gerade auch im Rahmen der flexiblen Mittel der Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (DEZA), auf einen partnerschaftlichen Ansatz in der Zusammenarbeit mit Herkunftsländern und auf ein Engagement vor Ort.
Der Bundesrat weist zudem darauf hin, dass es sich bei Personen mit einer vorläufigen Aufnahme nicht um ausreisepflichtige Personen handelt. Die vorläufige Aufnahme stellt eine Ersatzmassnahme dar, wenn sich der Vollzug der Wegweisung als unzulässig, unzumutbar oder unmöglich erweist.
Die grosse Mehrheit der vorläufigen Aufnahmen wurde gestützt auf Artikel 83 Absatz 4 des Ausländer- und Integrationsgesetzes (AIG; SR 142.20) verfügt, wonach der Vollzug unzumutbar ist, wenn die betroffene Person in ihrem Heimat- oder Herkunftsstaat konkret gefährdet ist, beispielsweise in Situationen wie Krieg, Bürgerkrieg oder allgemeiner Gewalt. Erst wenn als Ergebnis des Asyl- und Wegweisungsverfahrens ein Wegweisungsentscheid rechtskräftig wird, kommen die Rückübernahmeabkommen zur Anwendung. Deshalb hat die Anzahl der Rückübernahmeabkommen keinen Einfluss auf die Anzahl der vorläufig aufgenommenen Personen. Zwischen 2011 und 2021 hat das SEM zudem in 13'198 Fällen überprüft, ob die Voraussetzungen für die vorläufigen Aufnahmen noch gegeben waren. In 534 Fällen wurde die vorläufige Aufnahme aufgehoben.
Der Bundesrat ist der Ansicht, dass die bestehenden Strategien und Konzepte der Schweizer Rückkehrpolitik greifen und erachtet deshalb weitere Massnahmen derzeit als nicht zielführend. Besondere Massnahmen, wie sie etwa in Deutschland eingeleitet wurden, lassen sich durch die unterschiedliche Lage im Rückkehrbereich erklären: Während sich die Rückkehrpendenzen in der Schweiz Ende 2022 auf 4'119 beliefen, wies Deutschland zum selben Zeitpunkt insgesamt 304'308 Ausreisepflichtige aus.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.