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23.3163 · Interpellation · 2023-03-15

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Erledigt

Wortlaut

Bundesrat und Kantone haben am 29. Juni 2022 einmal mehr ihre positive Grundhaltung zum Thema einer neuen Landesausstellung bekräftigt. Der Bundesrat hat festgehalten, dass er im Jahr 2023 einen Bericht über die Rahmenbedingungen für eine Landesaustellung verabschieden wird. Dieser soll die Rollen und Aufgaben von Bund, Kantonen und Trägerschaften, rechtliche Grundlagen für eine Bundesbeteiligung sowie wichtige Prozesse vertiefen.

Allerdings gibt es Anzeichen, dass der Prozess zur Definition der Rahmenbedingungen seitens Bundes ins Stocken gerät, möglicherweise sogar sistiert werden soll.

Wir sind besorgt und erlauben uns, folgende Fragen an den Bundesrat zu stellen:

- Bekräftigt der Bundesrat seine Grundhaltung zugunsten einer neuen Landesausstellung?

- Bestätigt der Bundesrat, dass er in Erfüllung der aktuellen Legislaturziele bis Ende Legislatur den Bericht zu den Rahmenbedingungen veröffentlichen wird und darin mindestens den Prozess bis und mit der Verabschiedung der gesetzlichen Grundlagen definieren wird?

- Anerkennt der Bundesrat, dass angesichts der gesellschaftlichen Spaltungen infolge der Gesundheitskrise, des Kriegs in Europa, der angespannten Energie- und Wirtschaftslage, etc. eine Landesausstellung mehr denn je Sinn machen würde, um den nationalen Zusammenhalt zu fördern?

- Ist sich der Bundesrat bewusst, dass die Initiativen langjährige und kostspielige Bestrebungen unternommen haben und diese im Hinblick auf den auf Ende 2023 versprochenen Bericht intensiviert haben?

- Ist der Bundesrat über den Dialog zwischen den Trägerschaften der vier Initiativen informiert?

- Ist sich der Bundesrat bewusst, dass eine allfällige, abrupte Sistierung des Vorbereitungsprozesses sämtliche Initiativen stoppen würde, die bisher geleistete Arbeit vernichten würde, womit die Idee einer Landesausstellung für ein weiteres Jahrzehnt fallen gelassen würde?

- Ist der Bundesrat bereit, dieses Thema in die Legislaturplanung 2024-27 wieder aufzunehmen, und die laufenden Vorbereitungsarbeiten nicht zu unterbrechen?

Begründung

Der Bundesrat und die Konferenz der Kantonsregierungen haben in ihrer Positionierung vom Juni 2022 die Durchführung einer nächsten Landesausstellung mit folgenden Aussagen klar begrüsst:

"Landesausstellungen...

...haben in der Schweiz Tradition und sind im kollektiven Bewusstsein verankert.

...können als Generationenprojekte eine identitätsstiftende Funktion zwischen den Menschen, Kulturen und Sprachen der Schweiz erfüllen und zum inneren Zusammenhalt beitragen.

...fördern eine Diskussion über die Zukunftsperspektiven der Schweiz und bieten die Möglichkeit, sich gegen innen und aussen zu präsentieren.

...können einen kulturellen, gesamtwirtschaftlichen und nachhaltigen Nutzen für die ganze Schweiz generieren".

In Beantwortung zahlreicher parlamentarischer Vorstösse der letzten Jahre (siehe insbesondere Ip. Julliard, 22.3611) hat der Bundesrat konsequent diese Haltung vertreten. Er soll bis spätestens Ende 2023 einen "Bericht über die Rahmenbedingungen für eine Landesausstellung" verabschieden. Er begrüsst einen Dialog zwischen den verschiedenen Trägerschaften mit dem Ziel, eine Zusammenführung der bestehenden Projekte anzustreben. Sonst würde er ein Auswahlverfahren spätestens in seinem Bericht festlegen. Er nimmt Kenntnis vom angestrebten Zielpunkt 2027, kann aber keine genaue Einschätzung zum allfälligen Realisierungsjahr geben.

Darauf basierend wurde der gewünschte Dialog unter den Trägerschaften der vier Initiativen aufgenommen, und die Vorbereitungsarbeiten haben einen neuen Schub erhalten im Hinblick auf die angegebenen Termine für die Einreichung der Projekte. Gleichzeitig signalisieren die Initianten ihre Flexibilität was den Realisierungspunkt anbelangt. Eine weitere Aufschiebung des Prozesses zur Klärung der Rahmenbedingungen würden die Projektinitiativen nicht überleben.

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat hat in seiner gemeinsamen Positionierung mit der Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) vom 29. Juni 2022 eine zukünftige Expo begrüsst, eine bundesseitige ideelle Unterstützung und Begleitung des Planungsprozesses zugesichert sowie einen Entscheid zu einer allfälligen finanziellen Unterstützung des Bundes, welche durch das Parlament zu beschliessen ist, in Aussicht gestellt.

- Vor dem Hintergrund der angespannten Finanzlage beim Bund und den Kantonen drängte sich die Frage auf, ob der Bundesrat an seinem Bekenntnis von Mitte 2022 festhält: Mit seinem Beschluss vom 29. März 2023, die bundesseitigen Vorbereitungen und die Prozessbegleitung für eine allfällige Landesausstellung weiterzuführen, hat er seine positive Grundhaltung bekräftigt.

Der Bundesrat hat Ende März 2023 aber auch beschlossen, dass er sich derzeit nicht zu einem allfälligen bundesseitigen finanziellen Engagement äussern kann. Aufgrund der finanziellen Lage, der prognostizierten Entwicklung des Bundeshaushaltes bis 2027, aber auch darüber hinaus, sowie angesichts der nötigen Sparanstrengungen ist es aus Sicht des Bundesrates aktuell nicht möglich, eine bundesseitige finanzielle Beteiligung in Aussicht zu stellen. Der Bundesrat wird sich daher frühestens 2028 zu einem allfälligen finanziellen Engagement (Art, Höhe, Zeitpunkt etc.) äussern können. Folglich ist die Durchführung einer Landesausstellung mit Bundesbeteiligung vor 2030 nicht realistisch.

- Der Bundesrat wird die Rahmenbedingungen für eine Landesausstellung bis Ende 2023 klären. Der Bundesrat thematisiert in diesem Kontext auch die Rechtsgrundlagen für die Unterstützung einer Expo durch den Bund sowie allfällig notwendige Prozesse zu deren Erarbeitung.

- Der Bundesrat anerkennt gemäss seiner Positionierung vom 29. Juni 2022, dass eine Landesausstellung in absehbarer Zukunft sinnvoll sein kann, um den nationalen Zusammenhalt zu stärken und um Zukunftsperspektiven aufzuzeigen und zu diskutieren.

- Dem Bundesrat ist bekannt, dass die Initiativen teilweise bereits fortgeschritten sind bezüglich ihrer Vorbereitungen. Diese Vorinvestitionen liegen allerdings im Ermessen und in der Verantwortung der Trägerschaften.

- Der Bundesrat ist über den laufenden Dialog zwischen den Trägerschaften der vier Initiativen informiert und begrüsst dessen Weiterführung.

- Der Bundesrat hat am 29. März 2023 beschlossen, die Vorbereitungen und Prozessbegleitung einer allfälligen Landesausstellung bundesseitig fortzusetzen. Auf-grund der hohen Defizite im Bundeshaushalt muss er sich jedoch den Spielraum bewahren, ob, wie und wann der Bund eine Expo finanziell unterstützen kann.

- Der Bundesrat hat noch nicht über die Legislaturplanung 2023-2027 entschieden. Er wird zu gegebener Zeit darüber befinden, ob und wie das Thema Landesausstellung aufgenommen wird.

Antwort des Bundesrates.