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23.3169 · Interpellation · 2023-03-15

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat ist gebeten, die nachfolgenden Fragen zu beantworten:

1. In einer Präsentation der Hauptabteilung MWSt wurde die Zunahme der SRG-Gebühren für Unternehmen von Schweizer Franken 154,1 Millionen (2021) auf Schweizer Franken 167,5 Millionen im (2022) angegeben. Sind diese Zahlen korrekt?

2. Wie erklärt sich der Bundesrat diese Zunahme und wie schätzt er die Entwicklung für die kommenden Jahre generell ein?

3. Ist der Bundesrat angesichts dieser Entwicklung bereit, sein anlässlich der Billag-Abstimmung gegebenes Versprechen einzuhalten und die Serafe Gebühren für Unternehmen zu senken?

4. Wie erklärt sich der Bundesrat angesichts der Einnahmezunahme die ständigen Bedenken des SRG-Managements, wonach die Steuerabgaben insgesamt für die SRG nicht ausreichend sind?

5. Ist der Bundesrat der Ansicht, dass die Steuerabgaben im Sinne des Service Public korrekt eingesetzt sind, wenn gleichzeitig enorme Summen für die Champions League ausgegeben werden?

Stellungnahme des Bundesrates

Zu Frage 1

Die Eidgenössische Steuerverwaltung weist die Einnahmen aus der Unternehmensabgabe in ihrem veröffentlichten Tätigkeitsbericht 2021 in der genannten Höhe aus. Obwohl noch nicht publiziert, kann auch der erwähnte Betrag für das Jahr 2022 bestätigt werden. Vor der Corona-Pandemie waren die Einnahmen mit 174 Millionen Franken (2019) bzw. 185 Millionen Franken (2020) höher.

Zu Frage 2 und 3

Der Tarif der Unternehmensabgabe wurde nicht verändert. Die höheren Einnahmen stehen daher in direktem Zusammenhang mit der Anzahl abgabepflichtiger Unternehmen. Mit den erwähnten Einnahmen leisten die Unternehmen einen Beitrag von weniger als 12 Prozent an die Gesamteinnahmen. Der Bundesrat ging in seiner Botschaft von 2013 (BBI 2013 5051) von 200 Millionen Franken bzw. 15 Prozent aus.

Der Bundesrat legt den Tarif für die Radio- und Fernsehabgabe im Zweijahresrhythmus fest. Er wird sich 2024 wieder mit dieser Frage befassen. Diese Befassung wird in Koordination mit der Gesamtschau zur SRG vorgenommen, welche der Bundesrat am 26. April 2023 beschlossen hat.

Zu Frage 4

Der Bundesrat legt den Abgabenanteil der SRG im Zweijahresrhythmus fest. Für diese Phase gilt er unverändert und muss so bemessen sein, dass sich der Leistungsauftrag damit finanzieren lässt. Höhere Einnahmen aus der Abgabe führen nicht zu einem höheren Abgabenanteil der SRG. Das Budget der SRG ist in den vergangenen Jahren aufgrund des Rückgangs bei den kommerziellen Einnahmen gesunken. 2017 betrugen diese gut 299 Millionen Franken, 2021 waren es noch 237 Millionen Franken.

Zu Frage 5

Das Bundesgesetz über Radio und Fernsehen (RTVG; SR 784.40) garantiert der SRG Programmautonomie. Daher obliegt es der SRG, über den Einsatz ihrer finanziellen Mittel zu entscheiden. Eine Ausnahme stellt das Informationsangebot dar, für welches die SRG gemäss Konzession die Hälfte ihres Anteils aus der Radio- und Fernsehabgabe zu verwenden hat (Art. 6 Abs. 6 der SRG-Konzession; BBl 2022 2173).

Antwort des Bundesrates.

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