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23.3170 · Motion · 2023-03-15

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, die Zulassungsvoraussetzungen für aus dem Ausland stammende Personenwagen (PW) und Leichte Nutzfahrzeuge (LNF), die ursprünglich nicht für den Import für die Schweiz oder die EU vorgesehen waren, zu vereinfachen. Die Zulassungsvoraussetzungen bezüglich Insassenschutzes bei Front-, Seitenaufprall und Fussgängerschutz sind in allgemeingültiger Weise festzulegen und damit der Praxis teurer Einzelnachweise ein Ende zu setzen. Es soll davon ausgeangen werden, dass jeder Neuwagen diesen internationalen Richtlinien enspricht. Um die Verkehrssicherheit nicht zu gefährden, wird wie bis anhin ein staatlich beauftragter Prüfungsexperte des Strassenverkehrsamtes vor der Zulassung das Fahrzeug inspizieren. Dieser kann bei begründetem Verdacht auf Nichterfüllung der Sicherheitsvorschriften ein Prüfgutachten einer EU- oder Schweizer-Prüfstelle einverlangen.

Begründung

Die Zulassung von aus dem Ausland stammenden PW und LNF, die nicht nach Schweizer- oder EU-Vorschriften gebaut sind, ist ein bürokratischer Hindernislauf. Die Kosten für die Prüfung eines Einzelfahrzeuges betragen regelmässig tausende von Franken. Die Prüfungen dauern regelmässig Monate. Die zeit-und kostentreibenden Prüfungen verteuern unverhältnismässig die Kosten. Die PW und LNF werden für den globalisierten Weltmarkt nach einheitlichen Standards (insbesondere Front- und Seitenaufprallschutz) produziert. Die sicherheitsrelevanten Merkmale dieser Fahrzeuge entsprechen bereits von Anfang an den EU- und Schweizer-Anforderungen. Gleichwohl verlangen die Strassenverkehrsämter von den Kunden für deren Fahrzeugzulassung systematisch kostenintensive Einzelprüfungen.

Die Weisung des Astra vom 27. Februar 2014 über die Befreiung von der Typengenehmigung betreffend Front- und Seitenaufprallschutz (Art. 104a Abs. 1 VTS) sieht vor, dass entsprechende Nachweise über die Einhaltung der US-Normen (FMVSS) oder der Japan-Normen (JSRRV) anerkannt werden. Bisher sind keine Fälle bekannt, bei denen die anerkannten Schweizer Prüfstellen den Nachweis des Insassen- und Fussgängerschutz nicht als erwiesen erachteten. Es ist empirisch belegt, dass die teuren Einzelnachweise offensichtlich unnötig sind. Gemessen an dem Anteil der durchschnittlich 240 000 Neuzulassungen können so für die zwar nur 0,9 Prozent Importe, die davon betroffen sind, die Aufwände erheblich reduziert werden.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Die vorliegende Motion entspricht inhaltlich den Motionen Regazzi (18.3944; Abbau von Bürokratie bei der Fahrzeugzulassung und 20.4657; Abbau von Bürokratie bei der Fahrzeugzulassung). Letztere wurde am 16. Dezember 2022 abgeschrieben, weil sie nicht innert zwei Jahren abschliessend im Rat behandelt wurde. Die Ausgangslage hat sich seither nicht verändert.

Fahrzeuge werden je nach ursprünglich vorgesehenem Absatzmarkt, lokalen Gegebenheiten und den dort geltenden Vorschriften sicherheits- und umwelttechnisch unterschiedlich gebaut und ausgerüstet. Diese Vorschriften entsprechen jedoch nicht zwingend den Schweizer oder EU-Vorschriften. Diese Abweichungen sind weder für die Konsumentinnen und Konsumenten noch für die Strassenverkehrsämter ersichtlich.

Die Schweiz sieht jedoch bei Fahrzeugen, die nicht nach Schweizer- oder EU-Vorschriften hergestellt wurden, bei der Fahrzeugzulassung gewisse Ausnahmen vor. So werden z.B. die US- wie auch die japanischen Vorschriften hinsichtlich des Insassenschutzes als gleichwertig anerkannt.

Weitere Lockerungen bei den Zulassungsvorschriften oder gar eine generelle Anerkennung irgendwelcher im Ausland produzierten Fahrzeuge sind nicht vertretbar. Dies könnte nachteilige Folgen für die Verkehrssicherheit und den Umweltschutz haben.

Eine Umkehr des heute geltenden Nachweises der Zulassungsvoraussetzungen würde einen in der Praxis nicht umsetzbaren und unverhältnismässigen Zusatzaufwand bei den Vollzugsbehörden generieren. Gleichzeitig bestünde die Gefahr, dass in der Schweiz nicht konforme Fahrzeuge unbemerkt zugelassen würden.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.