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Keine weiteren Kündigungen gegenüber Schweizer Bürgerinnen und Bürgern, um für Flüchtlinge Platz zu schaffen!

23.3251 · Interpellation · 2023-03-16

Justiz- und Polizeidepartement

Erledigt

Wortlaut

In den Medien mehren sich die Nachrichten über Schweizer Bürgerinnen und Bürger und auch andere in der Schweiz wohnhafte Personen, denen die Wohnung gekündigt wird, um Platz für Asylsuchende zu schaffen. Zuerst schien es sich um Einzelfälle zu handeln, doch liegen die Dinge anders.

Die Situation ist unhaltbar. Dies erst recht, wenn die Liegenschaft der öffentlichen Hand gehört.

Die Personen, denen gekündigt wird, leben nicht selten in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen. Für sie ist es nicht einfach, ein neues Zuhause zu finden.

Hinzu kommt, dass diese Kündigungen zu Spannungen sowohl innerhalb der Gesellschaft als auch zwischen den verschiedenen institutionellen Ebenen führen; dies vor allem zwischen Gemeinden und Kantonen (wie im Fall von Windisch im Kanton Aargau, wo die Kündigungen, die ausgesprochen wurden, um Asylsuchende unterbringen zu können, anscheinend gegen den Willen der Gemeinde erfolgt ist).

Ich bitte den Bundesrat daher, unverzüglich bei allen Beteiligten zu intervenieren, damit es nicht zu weiteren solchen skandalösen Kündigungen kommt.

Wenn es in der Schweiz nicht genügen Asylunterkünfte gibt, ohne dass Personen, die hier wohnen, ihr Dach über dem Kopf verlieren, dürfen aufgrund der Tatsache, dass die Aufnahmekapazitäten erreicht sind, halt keine weiteren Asylsuchenden aufgenommen werden.

Ich frage den Bundesrat:

1. Befürwortet der Bundesrat die Kündigungen gegenüber Schweizer Bürgerinnen und Bürgern, um Platz für Flüchtlinge zu schaffen?

2. Beabsichtigt der Bundesrat, unverzüglich bei den Beteiligten (Schweizerische Flüchtlingshilfe, Kantone, Gemeinden ...), zu intervenieren, um zu verhindern, dass ähnliche Situationen sich wiederholen?

3. Wie viele Kündigungen gegenüber Personen, die in der Schweiz wohnen, wurden bisher ausgesprochen, um für Asylsuchende Platz zu schaffen?

4. Aus welchen Ländern kommen die Asylsuchenden, die auf diese Weise untergebracht werden?

5. Stellen die Kündigungen gegenüber Schweizer Bürgerinnen und Bürgern, um Flüchtlinge unterzubringen, möglicherweise nicht auch eine Diskriminierung dar - in diesem Fall zum Nachteil der Wohnbevölkerung -, wie sie die öffentliche Hand mit einem übertriebenen Einsatz von finanziellen und menschlichen Mitteln zu bekämpfen bemüht ist (Rassismuskommissionen, Delegierte, Kompetenzzentren usw.)?

6. Ist der Bundesrat der Ansicht, dass solche Operationen der Akzeptanz von Migrantinnen und Migranten in der Wohnbevölkerung förderlich ist?

7. Beabsichtigt der Bundesrat, weiterhin Migrantinnen und Migranten aufzunehmen, obwohl es zu wenig geeignete Unterkünfte gibt?

Stellungnahme des Bundesrates

1.-4. Zu Beginn des Asylverfahrens werden asylsuchende Personen in einem Zentrum des Bundes untergebracht. Danach werden sie auf die Kantone verteilt, womit die Kompetenz für die Unterbringung auf die Kantone übergeht. Diese sind verantwortlich, geeigneten Wohnraum zu schaffen. Der Bundesrat beabsichtigt nicht, in diese vom Asylgesetz (SR 142.31) festgelegte Aufgabenteilung einzugreifen. Angesichts der kantonalen Zuständigkeit im Bereich der Unterbringung nach der Zuweisung in den Kanton verfügt der Bund über keine statistischen Angaben zu den kantonalen Unterbringungsstrukturen oder deren Belegung. Es liegt in der alleinigen Kompetenz der Kantone darüber zu entscheiden, welche Unterbringungsmöglichkeiten für die betreffenden Personen aus dem Asylbereich während des Aufenthaltes im Kanton vorgesehen werden.

5. Dem Bundesrat sind keine Fälle bekannt, bei denen schweizerischen Staatsbürgern in der Schweiz mit diskriminierenden Absichten die Wohnung gekündigt wurde, um dort Flüchtlinge und/oder asylsuchende Personen unterzubringen.

6.+7. Die Schweiz ist gestützt auf das Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge (Flüchtlingskonvention; SR 0.142.30) sowie auf das Asylgesetz verpflichtet, bei Personen, die in der Schweiz um Asyl ersuchen, im Rahmen eines Asylverfahrens zu prüfen, ob diese die Flüchtlingseigenschaft erfüllen. Ebenfalls gewährt die Schweiz gestützt auf das Asylgesetz Personen, welche die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen, einen vorübergehenden Schutz. Diese Verpflichtungen setzen voraus, dass die Unterbringung dieser Personen in der Schweiz sichergestellt ist. Die Bereitstellung von geeigneten Unterkünften stellt angesichts der hohen Asylgesuchszahlen Bund, Kantone und Gemeinden vor grosse Herausforderungen. Im Übrigen weist der Bundesrat darauf hin, dass die aufgeworfenen Fragen nicht exakt auf die tatsächlichen Umstände zugeschnitten sind. Wie der Bund suchen auch die Kantone und Gemeinden nach guten Lösungen für alle Beteiligten.

Antwort des Bundesrates.