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23.3274 · Interpellation · 2023-03-16

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Erledigt

Wortlaut

Der Artikel 104a fand als direkter Gegenvorschlag zur Volksinitiative "Für Ernährungssicherheit" Eingang in die Bundesverfassung. Er wurde am 24. September 2017 mit 78 Prozent der abgegebenen Stimmen und von allen Ständen angenommen. Mit dem Artikel 104a wurden wichtige Grundsätze wie die Sicherung der Grundlagen für die landwirtschaftliche Produktion, eine standortangepasste und ressourceneffiziente Lebensmittelproduktion, eine auf den Markt ausgerichtete Land- und Ernährungswirtschaft, Handelsbeziehungen, die zur nachhaltigen Entwicklung beitragen müssen sowie ein ressourcenschonender Umgang mit Lebensmitteln in der Verfassung verankert. Seit der Einführung dieses Artikels sind knapp sechs Jahre vergangen und der Artikel 104a hat bisher nur sehr beschränkte Wirkung entfaltet.

Ich ersuche den Bundesrat deshalb um die Beantwortung folgender Fragen:

1. Teilt der Bundesrat die Einschätzung, dass die Einführung des Artikels 104a bisher nur marginale Wirkung hatte?

2. Wie hat sich Artikel 104a in den vergangenen sechs Jahren auf die Rechtsetzung und Verwaltungspraxis ausgewirkt?

3. Gibt es konkrete Erlasse und Beschlüsse, die sich explizit auf Artikel 104a abstützen?

4. Inwiefern wurden die Bestimmungen in Artikel 104a bei der Ausarbeitung der AP22+ berücksichtigt?

5. Wie gedenkt der Bundesrat Artikel 104a in zukünftigen Rechtsetzungsprozessen sowie in der Verwaltungspraxis

stärker Geltung zu verschaffen?

Stellungnahme des Bundesrates

1. und 2. Artikel 104a der Bundesverfassung (BV) ergänzt seit 2017 die für die Landwirtschaft relevanten Verfassungsartikel 75 (Raumplanung), 102 (Landesversorgung) und 104 (Landwirtschaft). Artikel 104a BV unterstützt mit den Buchstaben a bis c (Sicherung der Grundlagen für die landwirtschaftliche Produktion, standortangepasste und ressourceneffiziente Lebensmittelproduktion sowie auf den Markt ausgerichtete Land- und Ernährungswirtschaft) die bisherige Ausrichtung der auf Artikel 104 BV basierenden Agrarpolitik hinsichtlich einer nachhaltigen Entwicklung der Landwirtschaft.

Mit den Buchstaben d (grenzüberschreitende Handelsbeziehungen, die zur nachhaltigen Entwicklung der Land- und Ernährungswirtschaft beitragen) und e (ressourcenschonender Umgang mit Lebensmitteln) geht er jedoch über die Landwirtschaftspolitik hinaus. Er adressiert damit einerseits die internationale Handelspolitik und andererseits die Verarbeitung, den Handel und den Konsum. Bei den Buchstaben a bis c ist es wegen der Überschneidung mit Artikel 104 BV schwierig, die spezifischen Auswirkungen auf die Rechtssetzung abzuschätzen. Hinzu kommt, dass Artikel 104a BV auch Auswirkungen auf die Auslegung der übrigen die Landwirtschaft und die Landesversorgung betreffenden Artikel der Bundesverfassung hat. In der Botschaft zur Weiterentwicklung der Agrarpolitik ab 2022 (AP22+) wurde in Kapitel 9.1 auf die Verfassungsgrundlage und in Kapitel 9.2 auf die Verfassungsmässigkeit der vorgeschlagenen Änderungen eingegangen.

3. Die Änderungen des Landwirtschaftsgesetzes (LwG; SR 910.1) im Rahmen der AP22+ und der Umsetzung der parlamentarischen Initiative 19.475 "Das Risiko beim Einsatz von Pestiziden reduzieren" stützen sich auf der Verfassungsgrundlage der Artikel 104 und 104a BV ab.

4. Mit den Änderungen des Landwirtschaftsgesetzes im Rahmen der AP22+ und der Umsetzung der parlamentarischen Initiative 19.475 wurden in Bezug auf Artikel 104a BV vor allem die Anliegen der Buchstaben a bis c umgesetzt. Während bei der Umsetzung der parlamentarischen Initiative 19.475 vor allem die ökologische Nachhaltigkeit im Vordergrund stand (BV Art. 104a Bst. b), wurde bei der Umsetzung der AP22+ der Schwerpunkt auf die wirtschaftliche und soziale Nachhaltigkeit gelegt (BV Art. 104a Bst. a und c). Ein Beispiel dafür ist die befristete finanzielle Beteiligung des Bundes an Ernteversicherungen.

5. Bei jeder Gesetzesbotschaft ans Parlament muss der Bundesrat auf die Verfassungsgrundlage und die Verfassungsmässigkeit der vorgeschlagenen Änderungen eingehen. Bezüglich der zukünftigen Politik für Landwirtschaft und Ernährung hat der Bundesrat mit dem Bericht "Zukünftige Ausrichtung der Agrarpolitik, Bericht des Bundesrates in Erfüllung der Postulate 20.3931 der WAK-S vom 20. August 2020 und 21.3015 der WAK-N vom 2. Februar 2021" seine langfristige Strategie dargelegt. Dabei wird in verschiedenen Kapiteln auf die Umsetzung von Artikel 104a BV eingegangen. Mit der strategischen Stossrichtung "Nachhaltigen und gesunden Konsum begünstigen" soll in der künftigen Agrarpolitik auch dessen Buchstabe d und e verstärkt umgesetzt werden. In der Botschaft, die der Bundesrat voraussichtlich 2027 verabschieden wird, wird er detailliert auf die Umsetzung von Artikel 104a BV eingehen.

Antwort des Bundesrates.