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23.3276 · Motion · 2023-03-16

Finanzdepartement

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, mithilfe eines Monitorings Transparenz zu schaffen über Fälle, in denen hohe Bundesangestellte oder enge Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Magistratspersonen in Verwaltungsratsfunktionen oder in Führungspositionen von Privatunternehmen berufen werden. Die Daten müssen auf dem jeweils aktuellen Stand und öffentlich zugänglich sein.

Begründung

Kürzlich wurde die ehemalige Staatssekretärin für Wirtschaft zur Wahl als Mitglied des Verwaltungsrats von Nestlé vorgeschlagen. Das entfachte erneut die Debatte über Karenzfristen für die Übernahme von Mandaten und Funktionen in der Privatwirtschaft, über die Fähigkeit des Bundes, das öffentliche Interesse zu wahren, und die Fähigkeit gewisser Wirtschafsakteure, den Staat und die Diplomatie für ihre finanziellen Ziele auszunutzen.

Dieses Phänomen des Wechsels von einem öffentlichen Amt in die Privatwirtschaft ist im Wandel und es ist zu bedenken, dass berufliche Laufbahnen in der öffentlichen Verwaltung heute nicht mehr ein ganzes Berufsleben lang dauern. Die Ausübung einer Funktion beim Bund eröffnet "interessante" Perspektiven in der Privatwirtschaft (hoher Lohn und grosse Verantwortung).

Als elementare demokratische Massnahme sollte über diese Wechsel Transparenz hergestellt werden und der Zivilgesellschaft ermöglicht werden, sich über solche Übertritte zu informieren.

Ziel ist es, auf diese Weise zur Vermeidung von Interessenkonflikten und von Verstössen gegen ethische Grundsätze sowie zur Bekämpfung von Korruption beizutragen.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Es ist dem Bundesrat bewusst, dass bestimmte Stellenwechsel von höheren Kadern der Bundesverwaltung in die Privatwirtschaft in der Öffentlichkeit zum Anschein von Interessenkonflikten führen können. Es ist allerdings zu berücksichtigen, dass ein Wechsel von höheren Kadern der Bundesverwaltung in die Privatwirtschaft nicht grundsätzlich negativ und auch nicht zwingend mit Interessenkonflikten behaftet ist. Im Gegenteil: Solche Wechsel können sowohl für die Privatwirtschaft als auch für den Bund förderlich sein. Wo ein Interessenkonflikt allerdings zu erwarten ist und nicht durch mildere Massnahmen verhindert werden kann, kann diesem durch die Vereinbarung einer Karenzfirst für die Zeit nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses entgegengewirkt werden (Art. 94b BPV; SR 172.220.111.3). Der Bundesrat hat in seiner Strategie gegen die Korruption 2021-2024 vom 25. November 2020 auch vorgesehen, vermehrt vom Instrument der Karenzfrist Gebrauch zu machen. Dabei ist zu beachten, dass Karenzfristen sowohl in zeitlicher als auch in materieller Hinsicht verhältnismässig sein müssen. Vor- und Nachteile müssen im Einzelfall sorgfältig abgewogen werden. Einschränkungen, welche mehrere Wirtschaftsbranchen flächendeckend ausschliessen, wären unzumutbar und somit unverhältnismässig, weil sie faktisch einem Arbeitsverbot gleichkämen. Massgebend ist stets der konkrete Fall.

Zusätzlich zur Vereinbarung einer Karenzfrist im Arbeitsvertrag, hat die Bundesverwaltung in der Bundespersonalverordnung (BPV) ein breites Spektrum an weiteren Massnahmen zur Korruptionsprävention und -bekämpfung (Art. 91 ff. BPV). Missbräuche im Umgang mit Daten, die dem Berufs-, Geschäfts- und Amtsgeheimnis unterstehen (Art. 22 BPG; SR 172.220.1), können auch nach dem Ausscheiden aus der Bundesverwaltung strafrechtlich verfolgt werden (Art. 320 f. StGB; SR 311.0).

Der Bundesrat bezweifelt, dass eine öffentlich einsehbare Liste über die Stellenwechsel von ehemaligen höheren Kadern der Bundesverwaltung Interessenkonflikte verhindern kann. Im Übrigen würde sich bei einer solchen Lösung die Frage der Praktikabilität stellen, weil es für die Arbeitgeberin Bundesverwaltung nach dem Ausscheiden der höheren Kader kaum möglich sein dürfte, die Liste aktuell zu halten. Zudem wäre damit ein beträchtlicher administrativer Aufwand verbunden.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.