23.3292 · Postulat · 2023-03-16
Departement des Innern
Berichterstattung zum Umsetzungsstand des Vorstosses liegt vor
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, einen Bericht darüber auszuarbeiten, wie sich die Einstellung temporären Pflegepersonals auf die Festanstellungen, auf die Qualität der Arbeit dieser Temporärangestellten und der Pflegeleistungen in den Spitälern und auf die für das Gesundheitswesen anfallenden Kosten auswirken
Begründung
Im Oktober 2022 gab es im Schweizer Gesundheitswesen über 5000 offene Stellen. Laut einer PWC-Studie könnte sich der Gesundheitsfachkräftemangel bis 2040 weiter verschärfen. Dannzumal dürften 40 000 Pflegefachleute fehlen.
Durch die Unterbesetzung geraten die Pflegefachleute unter Druck. Der Personalmangel ist auch eine echte Herausforderung für die Planung der Arbeitseinsätze. Um die fehlenden Arbeitskräfte zu ersetzen, holen Spitäler Personen aus dem Urlaub zurück oder setzen Personal ein, das direkt für die Vertretung zuständig ist. Wenn auch dieses Personal nicht ausreicht, kommen Temporärarbeitskräfte zum Zuge. Diese werden nicht nur für Vertretungen eingesetzt, sondern vermehrt auch, um dem Personalmangel Abhilfe zu schaffen.
Wir stellen fest: Die heutige Lage ist paradox: Der Status der Temporärpflegefachleute ist prekär (punktuelle Einsätze ohne Planung im Voraus oder ohne die Möglichkeit einer spezifischen Ausbildung...). Dennoch sind die Temporäreinsätze seit der Pandemie um 60 Prozent gestiegen, wie der Schweizerische Verband der Führungskräfte in der Pflege Swiss Nurse Leaders kürzlich bekannt gab.
Darum müssen die Auswirkungen von Temporäreinsätzen in den Spitälern des Landes untersucht werden, und zwar ebenso sehr hinsichtlich Qualität der Beschäftigung und der erbrachten Leistungen als auch hinsichtlich der verursachten Kosten.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat hat am 25. Januar 2023 Eckwerte zum Inhalt der zweiten Umsetzungsetappe der Pflegeinitiative beschlossen. Im Rahmen der Arbeiten am neuen Bundesgesetz über anforderungsgerechte Arbeitsbedingungen in der Pflege wird der Bundesrat sich mit der Frage befassen, wie sich sicherstellen lässt, dass die Spitäler ihren Bedarf an qualifiziertem Personal unter ausserordentlichen Umständen decken können. Er wird unter anderem prüfen, ob es möglich ist, die Pflicht zur Schaffung eines internen Fachkräftepools, der im Falle eines akuten Personalmangels genutzt werden kann, oder zur Hinzuziehung von Dienstleistern wie Arbeitsvermittlungs- und Personalverleihfirmen einzuführen, damit situationsbezogene Personalengpässe überbrückt werden können.
Der Bundesrat erachtet es als sinnvoll, die Grundlagen für eine vertiefte Diskussion über die Auswirkungen des Einsatzes von temporären Pflegefachpersonen zur Überbrückung situationsbezogener Personalengpässe zu erarbeiten. Diese Analyse wird im Rahmen der Ausarbeitung der Botschaft zum neuen Bundesgesetz erfolgen. Die entsprechende Vernehmlassung soll bis Ende April 2024 eröffnet werden.
Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.