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23.3301 · Interpellation · 2023-03-16

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Erledigt

Wortlaut

Im Rahmen des Ernährungssystemgipfels vom 2. Februar 2023 in Bern wurden Bundesrat Guy Parmelin zwei Berichte zur Ernährungszukunft der Schweiz überreicht. Beide Berichte enthielt Empfehlungen zur nachhaltigen Ernährungszukunft. Der eine Bericht war von rund 40 Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern erstellt worden, der andere von einem Bürger:innen-Rat aus 80 repräsentativ ausgewählten Bürgerinnen und Bürgern.

Beide Gremien befassten sich mit der Ernährungszukunft. Bis 2030 sollen allen Menschen in der Schweiz gesunde, nachhaltige, faire, aber auch tierfreundlich produzierte Lebensmittel zur Verfügung stehen. Beide Gremien verlangen eine nachhaltige Entwicklung entlang der gesamten Wertschöpfungskette. Nebst ökologischen sollten auch wirtschaftliche, soziale und gesundheitliche Aspekte einbezogen werden.

Der Bundesrat antwortete auf die Frage 23.7223 in der Fragestunde, dass er diese Empfehlungen, sowie andere relevante Informationen im Rahmen der Entwicklung der künftigen Agrarpolitik und Ernährungsstrategie, prüfen werde.

Vor diesem Hintergrund bitte ich den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:

1. Welche Empfehlungen der beiden Gremien beurteilt der Bundesrat bezüglich "Tierwohl und Tierhaltung" als besonders interessant und prüfenswert?

2. Welchen systemischen Ansatz verfolgt der Bundesrat im Bereich "Tierwohl und Tierhaltung"?

3. Wie wird der Bürger:innen-Rat sowie des Wissenschaftsgremiums in die Erarbeitung der Empfehlungen für eine nachhaltige Ernährungszukunft in diesem Bereich einbezogen?

4. Der Bundesrat sagt: "Insgesamt müssen sich alle Politikbereiche, die einen Einfluss auf das Ernährungssystem haben, synchron und kohärent entwickeln". Wie will der Bundesrat dabei vorgehen und diese Entwicklung steuern? Welche Bereiche werden dabei einbezogen?

5. Welche Strategien, Pläne und Berichte im Politikbereich "Tierwohl und Tierhaltung" weisen Überdeckungen auf, mit der Forderung nach einer Transformation der Nahrungsmittelsysteme sowie nach einem systemischen Ansatz - und damit auch mit dem Bericht des Bundesrates über die künftige Ausrichtung der Agrarpolitik?

Stellungnahme des Bundesrates

1. Die Arbeiten des Wissenschaftlichen Gremiums und des Bürgerinnen- und Bürgerrates halten fest, dass eine Transformation der Ernährungssysteme und ein systemischer Ansatz unter Einbezug aller Akteure und Interessensgruppen notwendig ist. In diesem Punkt decken sich die Feststellungen mit dem Bericht des Bundesrates über die zukünftige Ausrichtung der Agrarpolitik. Allerdings sehen die Empfehlungen des wissenschaftlichen Gremiums, insbesondere in Bezug auf den Transformationsfonds und die Gouvernanz, eine "Zentralisierung" der Transformation von Ernährungssystemen vor. Der Bericht des Bundesrates und die Strategie Nachhaltige Entwicklung 2030 sehen hingegen vor, die Transformation als gesamtgesellschaftliche Aufgabe breit und dezentral anzugehen.

Im Rahmen der Motion 22.4251 "Bericht zur zukünftigen Ausrichtung der Agrarpolitik. Konkretisierung des Konzepts" hat der Bundesrat die Aufgabe erhalten, seine Strategie zur zukünftigen Ausrichtung der Agrarpolitik zu konkretisieren und dem Parlament bis spätestens Ende 2027 eine diesbezügliche Botschaft zu unterbreiten. In den Arbeiten dazu werden die Empfehlungen analysiert.

2. Der Bundesrat verfolgt mit der zukünftigen Ausrichtung der Agrarpolitik einen "Ernährungssystemansatz". Ein solcher betrachtet das Ernährungssystem in seiner Gesamtheit, berücksichtigt die Verbindungen und Zielkonflikte zwischen den verschiedenen Elementen des Ernährungssystems und zielt darauf ab, gleichzeitig die gesellschaftlichen Ergebnisse in den Bereichen Umwelt, Soziales (einschliesslich Gesundheit) und Wirtschaft zu optimieren. Darin berücksichtigt werden ebenfalls die Aspekte "Tierwohl" und "Tierhaltung".

3. Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) hat im Rahmen der Umsetzung der Massnahme 4 "Dialoge für ein nachhaltige Ernährungssysteme" des Aktionsplans 2021-2023 zur Strategie Nachhaltige Entwicklung 2030 den Prozess der Erarbeitung der Empfehlungen begleitet. Das BLW hat in diesem Kontext Fachwissen zur Verfügung gestellt. Das BLW und weitere Vertretende der Bundesverwaltung haben zudem am nationalen Ernährungssystemgipfel vom 2. Februar 2023 teilgenommen und sich mit Akteuren, Bürgerinnen und Bürger sowie Vertretenden des wissenschaftlichen Gremiums ausgetauscht. Darüber hinaus sind keine Austausche vorgesehen, da das Projekt "Ernährungszukunft Schweiz" mit Bürgerinnen- und Bürgerrat sowie wissenschaftlichem Gremium abgeschlossen ist. Eine vertiefte Analyse der Empfehlungen ist momentan in Bearbeitung.

4. Im Rahmen verschiedener Prozesse wie beispielsweise bei der Umsetzung der Strategie Nachhaltige Entwicklung 2030 und der Legislaturplanung arbeiten die relevanten Bundesstellen bereits heute eng zusammen, um die Kohärenz zwischen den relevanten Prozessen und Politiken zu erhöhen.

5. Zum bereits erwähnten ganzheitlichen Ernährungssystemansatz gemäss Erfüllung der Postulate 20.3931 und 21.3015 zur zukünftigen Ausrichtung der Agrarpolitik gehört unter anderem die strategische Stossrichtung hin zu einer klima-, umwelt- und tierfreundlichen Lebensmittelproduktion.

Nebst der Sicherung der hohen Beteiligung an den Tierwohlprogrammen zur Förderung des Tierwohls und der vorgesehenen gesetzlichen Basis für die Unterstützung eines Kompetenz- und Innovationsnetzwerks zur Nutztiergesundheit wurden so in der ersten Etappe zur Umsetzung der Ziele gemäss Postulatsbericht in Erfüllung der Postulate 20.3931 und 21.3015 auch klimarelevante Faktoren berücksichtigt. Die Reduktion der Umweltbelastung durch die Land- und Ernährungswirtschaft wurde ausserdem bereits mit der Botschaft zur AP22+ aufgeführt. Darüber hinaus gilt auch im Bereich Tierwohl und Tierhaltung, dass sämtliche Akteure entlang der Wertschöpfungskette verstärkt miteinbezogen werden und Verantwortung übernehmen müssen, damit ein ganzheitlicher Ansatz verfolgt werden kann.

Antwort des Bundesrates.