23.3309 · Motion · 2023-03-16
Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, Massnahmen zu ergreifen, um die Verwaldung und Verbuschung in Hanglagen zu stoppen.
Diese Massnahmen müssen mit zusätzlichen Mitteln und nicht aus dem aktuellen Agrarbudget finanziert werden. Dabei ist insbesondere die aufwendige Bewirtschaftung der Hanglagen zu berücksichtigen, die zumeist nur in Handarbeit oder kostenintensiver Mechanisierung erfolgen kann.
Begründung
Bereits in den Zielsetzungen der AP 14/17 wurden Offenhaltung und Erhaltung der Berg- und Sömmerungsgebite als wichtig eingestuft. Gerade Grünlandflächen in Hanglagen sind in Bezug auf die Biodiversität und als Produktionsgrundlage von grosser Bedeutung. Weiter ist die Bewirtschaftung dieser Flächen und damit die Offenhaltung massgebend für die attraktive Landschaft und somit für den Tourismus. In den letzten 25 Jahren gingen trotzdem 5 Prozent dieser Flächen unwiderruflich durch Verwaldung und Verbuschung verloren. Dies entspricht der Fläche des Kanton Schaffhausen. Die betroffenen Flächen liegen zumeist in Hang- und Steillagen. Dieser Trend muss gestoppt werden! Die aktuellen Ergebnisse der Bevölkerungsbefragung von GFS Zürich im Rahmen des Agrarberichts hat gezeigt, dass insbesondere die Ernährungssicherheit in Krisenzeiten von der Bevölkerung als essenzielle Aufgabe der Landwirtschaft beurteilt wird. Um diese Aufgabe erfüllen zu können, muss die Produktionsgrundlage in Hanglagen erhalten, bleiben. Die bisher umgesetzten Massnahmen haben nicht den erhofften Erfolg gebracht. Es ist dabei zu beachten, dass der Arbeitserschwernis in Steillagen besonderes Augenmerk geschenkt wird. In diesen Flächen ist aufgrund des hohen Anteils an Handarbeit und der hohen Mechanisierungskosten eine zusätzliche Unterstützung zwingend. Es müssen daher neue Massnahmen ergriffen werden. Die Finanzierung der Massnahmen soll nicht durch eine Umverteilung der Mittel im heutigen Budget erfolgen, sondern durch eine Aufstockung im Agrarbudget.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Stellungnahme des Bundesrates
Mit der Agrarpolitik 2014-2017 hat der Bundesrat die finanzielle Förderung für das Berg- und Sömmerungsgebiet im Direktzahlungssystem deutlich erhöht. Er hat 2014 die Offenhaltungs- und Steillagenbeiträge eingeführt und die Hangbeiträge erhöht. Seither erhalten die Landwirtschaftsbetriebe jährlich rund 140 Millionen Franken für die Offenhaltung der landwirtschaftlichen Nutzfläche (LN).
Für die Bewirtschaftung von Hang- und Steillagen erhalten sie zusätzlich 148 Millionen Franken, 30 Prozent mehr als 2013. Auch die Sömmerungsbetriebe werden seit 2014 deutlich besser unterstützt. Für die Offenhaltung des Sömmerungsgebiets und die Erhaltung der Biodiversität und Landschaftsqualität werden jährlich rund 171 Millionen Franken ausgerichtet, rund 70 Prozent mehr als 2013.
Die Verwaldung und Verbuschung der LN bewegt sich aus Sicht des Bundesrates auf einem unproblematischen Niveau. Für 538 000 ha werden Offenhaltungsbeiträge ausgerichtet. Das sind nur 4 000 ha weniger als 2014. Die mit Direktzahlungen unterstützte Fläche in Hang- und Steillagen nahm zwischen 2000 und 2010 um rund 20 000 ha ab. Dies ist einerseits auf die in diesem Zeitraum durchgeführte Korrektur auf die effektiv nutzbare und bewirtschaftete Fläche aufgrund von Luftbildern und andererseits auf verbesserte und genauere Erhebungsmethoden zurückzuführen. Seit 2011 ist die mit Direktzahlungen geförderte Fläche in Hang- und Steillagen stabil geblieben. Seit 2000 wird im Sömmerungsgebiet jährlich ein Tierbestand von rund 300 000 Normalstössen gesömmert.
Die Beweidung ist die wirksamste Massnahme gegen Verwaldung und Verbuschung. Sömmerungsbetriebe müssen zudem weitere geeignete Massnahmen gegen die Verbuschung und Verwaldung treffen (Art. 29 Direktzahlungsverordnung DZV, SR 910.13). Die Einhaltung dieser zentralen Bestimmung erachtet der Bundesrat als wichtig, sie wird deshalb vermehrt risikobasiert kontrolliert. In Hang- und Steillagen sowie auf Sömmerungsweiden steht die Offenhaltung der Kulturlandschaft im Vordergrund. Sie tragen im Vergleich zur offenen Ackerfläche anteilsmässig weniger zur Ernährungssicherheit bei. Gegen die Verwaldung und Verbuschung bestehen bereits griffige Bestimmungen und die finanzielle Unterstützung wurde in den letzten Jahren stark ausgebaut. Eine stärkere finanzielle Unterstützung lehnt der Bundesrat deshalb ab.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.