23.3314 · Postulat · 2023-03-16
Finanzdepartement
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, eine Evaluation über einen möglichen Schuldenerlass zugunsten der Ukraine zu verfassen. lm Bericht legt er dar, wie die Schweiz sich in den zuständigen internationalen Gremien strategisch und politisch für einen Schuldenerlass zugunsten der Ukraine einsetzen kann. Zudem evaluiert er mit den zuständigen (privaten) Schweizer und internationalen Akteuren, welche (ökonomischen) Folgen eine (Nicht)-Gewährung eines Schuldenerlasses hätte und inwiefern eine Tilgung der Schulden zugunsten der Ukraine mit den in der Lugano-Deklaration vereinbarten Prinzipien für Wiederaufbau vereinbar sind. Schliesslich legt der Bundesrat, aufgeschlüsselt nach Gläubigerländer und internationalen Organisationen, Zahlen zu bisherigen Überweisungen von Mitgliedern des Pariser-Clubs zugunsten der Ukraine dar und bis wann diese Schulden getilgt werden müssen.
Begründung
Seit über einem Jahr befindet sich die Ukraine aufgrund des völkerrechtswidrigen Angriffs Russlands im Krieg. Hinzu kommt, dass die Ukraine sich aufgrund der exorbitanten Kriegsausgaben laufend weiter verschuldet. Zwangsläufig steigt auch die Staatsverschuldung weiter. Aus diesem Grund hat der Pariser-Club beschlossen, der Ukraine eine temporäre Sistierung der Schulden bis Ende 2023, mit der Möglichkeit einer Verlängerung für ein weiteres Jahr, zu gewähren. Da der Krieg allerdings in absehbarer Zeit kein Ende finden wird, stellt sich die Frage nach einem möglichen Schuldenerlass für die Ukraine zwangsläufig. Auch der Schweiz kommt in dieser Frage eine wichtige Rolle zu. Denn obwohl sie Nicht-Gläubigerin der Ukraine ist, hat sie Einsitz in verschiedene internationale Gremien, welche der Ukraine fundamentale ökonomische Hilfe zugesprochen haben. So hat gemäss Medienberichten die Weltbank der Ukraine bereits im Jahr 2022 350 Millionen Dollar an ökonomischer Hilfe zugesagt, um den Ukrainischen Haushalt zu stabilisieren. Der IWF plant die Ukraine gar mit 15 Milliarden Dollar zu unterstützen. Aufgrund der obigen Ausführungen wird der Bundesrat beauftragt, eine Evaluation über einen möglichen Schuldenschnitt zugunsten der Ukraine zu verfassen.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
Stellungnahme des Bundesrates
Der Internationale Währungsfonds (IWF) und der Pariser Klub, die massgeblichen internationalen Gremien zur Sicherstellung von Schuldennachhaltigkeit, sind im Hinblick auf das Erreichen einer nachhaltigen Schuldensituation in der Ukraine bereits aktiv:
Der IWF-Exekutivrat hat am 31. März ein mit den ukrainischen Behörden vereinbartes Finanzierungsprogramm über 15,6 Mrd. USD beschlossen. Das vierjährige Programm wird durch ein ausserordentliches Finanzierungspaket der internationalen Gemeinschaft, insbesondere G7- und EU-Länder, flankiert. Mit dem Programm sollen das Geld-, Wirtschafts- und Finanzsystem in der Ukraine aufrechterhalten und die Grundlagen für den Wiederaufbau geschaffen werden. Nebst Stabilisierungsmassnahmen im Bereich der Geld-, Wirtschafts- und Haushaltspolitik sieht das Programm auch massgebliche Schritte zur Verbesserung von Transparenz und Gouvernanz in der ukrainischen Verwaltung sowie in Staatsbetrieben vor. Die Schweiz hat dem Programm im Exekutivrat des IWF zugestimmt.
Die Wiederherstellung der Schuldennachhaltigkeit ist integraler Bestandteil eines jeden IWF-Programms. Über die Dauer des IWF-Programms und im Einklang mit dessen Eckwerten muss die Schuldennachhaltigkeit in der Ukraine wiederhergestellt werden. Als Teil des flankierenden Pakets für das IWF-Programm hat die sogenannte Gruppe der bilateralen Ukrainegläubiger des Pariser Klubs am 24. März 2023 entsprechend ein Schuldenmoratorium bis 2027 beschlossen. Ferner bürgt die Gruppe für eine umfassende zukünftige Schuldenrestrukturierung zur Wiederherstellung der Schuldennachhaltigkeit der Ukraine, wozu in der Logik des Pariser Klubs auch ein Prozess zur Restrukturierung ukrainischer Staatsschulden gegenüber privaten Gläubigern gehört.
Die Ukraine hat gegenüber der Schweiz zurzeit keine Schulden. Als Mitglied des Pariser Klubs ist die Schweiz Beobachterin der Gruppe der bilateralen Ukrainegläubiger und bringt sich in dieser Rolle in die laufenden Arbeiten zur bevorstehenden Schuldenrestrukturierung ein.
Vor diesem Hintergrund erachtet der Bundesrat die Durchführung einer eigenen Evaluation zu einem möglichen Schuldenschnitt für die Ukraine nicht als zweckmässig.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.