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23.3321 · Interpellation · 2023-03-16

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Mit der Ratifizierung des Übereinkommens über die biologische Vielfalt (CBD) verpflichtete sich die Schweiz 1994, diese Vielfalt und damit unsere Lebensgrundlagen zu sichern. 2010 verpflichtete sie sich mit dem Nagoya-Protokoll, insbesondere auch das 3. Aichi-Ziel zu Anreizen und Subventionen mit biodiversitätsschädigender Wirkung zu erreichen.

2012 verankerte der Bundesrat dieses Ziel in seiner Strategie Biodiversität: "Um den Anforderungen des Strategischen Plans der Biodiversitätskonvention gerecht zu werden, müssen bis spätestens 2020 der biologischen Vielfalt abträgliche Anreize einschliesslich Subventionen beseitigt, schrittweise abgebaut oder umgestaltet werden, um die negativen Auswirkungen auf ein Minimum zu reduzieren oder sie ganz zu vermeiden".

2017 hielt er in seinem Aktionsplan zur Strategie Biodiversität fest: "Die Auswirkungen der bestehenden Bundessubventionen und weiterer Anreize mit Auswirkungen auf die Biodiversität werden untersucht und es werden Möglichkeiten zur Vermeidung von Fehlanreizen aufgezeigt. Ausgewählte Fragestellungen werden vertieft analysiert und für die Gesamtevaluation vorbereitet".

Auf meine Frage 22.7916 antwortet er gut 30 Jahre nach der Ratifizierung der Biodiversitätskonvention und gut 12 Jahre nach Nagoya, die Bundesverwaltung werde ihm "eine Gesamtevaluation der Fortschritte bezüglich Biodiversitätsauswirkungen von Bundessubventionen vorlegen".

Angesichts der fortschreitenden Zerstörung unserer Lebensgrundlagen und unserer Verantwortung gegenüber heutigen/kommenden Generationen bitte ich den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:

1. Wie beurteilt er die Entwicklung der Biodiversität in der Schweiz seit Unterzeichnung der Biodiversitätskonvention und was bedeutet dies für Wirtschaft, Gesellschaft und Umwelt?

2. Ist er der Ansicht, dass sich die Biodiversitätskrise in der Schweiz zu einem umfassenden Problem für Wohlstand und Sicherheit entwickeln könnte? Wenn nein, warum?

3. Was wird der Inhalt der Gesamtevaluation sein bzw. was darf davon erwartet werden:

- wenn über 70 von 160 Anreize und Subventionen von einer Analyse ausgeschlossen wurden?

- wenn der Bund bis 2024 nur gerade 8 Subventionen analysieren will?

4. Angesichts der fortschreitenden Biodiversitätskrise und ihrer Folgen: Ist er auch der Meinung, dass wir schneller vorwärts machen müssen, beim Schutz unserer Lebensgrundlagen? Wenn nein, warum?

Stellungnahme des Bundesrates

1) Gemäss dem Bericht des Bundesrates "Umwelt Schweiz 2022" steht die Biodiversität in der Schweiz unter Druck. Der Bundesrat hat deshalb verschiedene Massnahmen eingeleitet. Dazu gehört insbesondere der indirekte Gegenvorschlag zur Biodiversitätsinitiative.

2) Resiliente Ökosysteme liefern natürliche Güter und Leistungen wie Bestäubung oder Bodenfruchtbarkeit, passen sich dem Klimawandel an und bieten Schutz vor Naturgefahren. Die Gefährdung der Biodiversität - im Inland wie auch auf globaler Ebene - birgt gewisse Risiken für Wohlstand und Sicherheit in der Schweiz.

3) Die Gesamtevaluation wird die Biodiversitätsauswirkungen jener Subventionen aufzeigen, die in die Kompetenz des Bundes fallen. Nicht dazu gehören - im Unterschied zu den 160 Anreizen gemäss Grundlagenbericht von WSL und scnat - kantonale Subventionen und Infrastrukturausgaben sowie externe Kosten. Die Evaluation wird als Grundlage für den Entscheid über weitere Vertiefungen dienen.

Sämtliche bestehenden Subventionen werden im Rhythmus von sechs Jahren einer Subventionsüberprüfung unterzogen.

4) Der Bundesrat ist sich des Zustands der Biodiversität sowohl in der Schweiz als auch global bewusst und anerkennt den Handlungsbedarf zur langfristigen Erhaltung und Förderung der Biodiversität. Dies hält er unter anderem im Bericht "Umwelt Schweiz 2022" fest. Das Thema der Biodiversität ist deshalb seit vielen Jahren Teil der Legislaturplanung. So hat der Bundesrat 2012 die Strategie Biodiversität Schweiz verabschiedet und 2017 den zugehörigen Aktionsplan, welcher bald in die zweite Umsetzungsphase gehen soll. Zudem will der Bundesrat mit seinem indirekten Gegenvorschlag zur Biodiversitätsinitiative die Artenvielfalt stärken.

Antwort des Bundesrates.

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