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23.3353 · Interpellation · 2023-03-17

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Bis 2050 soll die Schweiz ihre Energieversorgung komplett auf CO2-neutrale Energien umgestellt haben. Dafür braucht es einen pragmatischen, einheitlichen und verständlichen Rahmen, wo sich sowohl die Kantone, als die Kunden, die Unternehmen und die Fachkräfte unkompliziert an dieser Wende beteiligen können.

Die verschiedenen Vorschriften, Strompreise und Vergütungen führen allerdings dazu, dass die Rentabilität von eigenproduzierter CO2-freier Energie (Wärme oder Strom) für Privateigentümer stark schwankt, und sich die Investition je nach Ortschaft finanziell gar nicht lohnt. In einer Studie über den Solarausbau bezeichnet deswegen die ETH Zürich die Schweiz als "Flickenteppich".

Auch kleinere und mittlere Unternehmen beschweren sich über komplizierte und fragmentierte Vorschriften, sei es um die nötigen Bewilligungen zu erhalten, die Zertifikate um ein Produkt verwenden zu dürfen oder den Aufwand, um an die Subventionen zu kommen. Dies hat nicht nur für die Unternehmen, sondern auch für deren Kunden, einen Bremseffekt im Hinblick auf ihrer Teilnahme an der Energiewende und hebelt damit den Nutzen von Fördermassnahmen zum Teil sogar aus.

Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten.

1. Wo steht die Schweiz heute im Hinblick auf ihr Ziel, die komplette Umstellung auf CO2-neutrale Energieversorgung bis 2050 zu erreichen?

2. Wie schätzt der Bundesrat die aktuelle Situation ein und was könnte vom Bund unternommen werden, damit die Reglementierungen und die Fragmentierung der Vorschriften und Marktpreise den Zubau von erneuerbaren Heizsystemen und Stromproduktions-Anlagen für private Eigentümer in der Schweiz nicht ausbremsen?

3. Wie könnte erreicht werden, dass die Arbeit der Unternehmer und deren Kunden möglichst unbürokratisch erfolgt, indem z.B. Vorschriften, IT-Systeme und Formulare der Kantone besser koordiniert und harmonisiert werden, sei es im Bereich der Anfragen für Bewilligungen, für Subventionen oder eine zentralisierte Anlaufstelle gegründet wird (OneStopShop)?

4. Wie unterstützt der Bund die Kantone dabei, dass die verschiedenen neuen Gesetzgebungen sinnvoll und koordiniert umgesetzt werden können?

5. Wie kann der Bund dazu beitragen, dass die finanziellen Anreize so gesetzt werden, dass es sich schweizweit in jeder Ortschaft lohnt, auf CO2-neutrale Energieproduktion zu setzen?

Stellungnahme des Bundesrates

1. Wie die Schweiz im Jahr 2050 klimaneutral mit Energie versorgt werden kann, wurde in den Energieperspektiven 2050+ im Detail untersucht. Ein breiter Instrumentenmix im Energie- und Klimabereich von insbesondere Vorschriften, Normen, Förderbeiträgen, Lenkungsabgaben, Zielvereinbarungen und freiwilligen Massnahmen trägt heute und zukünftig dazu bei, das langfristige Potenzial aller einheimischen erneuerbaren Energien in den nächsten Jahrzehnten auszuschöpfen. Die Solarenergie wird sich neben der Wasserkraft, Biomasse, Wind, Geothermie und Umgebungswärme zu einer tragenden Säule der Schweizer Energieversorgung entwickeln. In der Schweiz ist der Ausbau der Photovoltaik auf Kurs. Die Ziele der Energiestrategie 2050 für den Ausbau der erneuerbaren Energien konnten 2020 dank der Photovoltaik erreicht werden. 2021 wurde im Bereich der Photovoltaik mit knapp 700 Megawatt so viel Leistung zugebaut wie nie zuvor (+ 43 Prozent gegenüber 2020). Es zeichnet sich ab, dass mit ungefähr einem Gigawatt Zubau dieser Rekord im 2022 voraussichtlich bereits wieder überboten wurde. Dennoch stellt der Bundesrat fest, dass das Erreichen der Ziele der Energiestrategie 2050 mit grossen Herausforderungen verbunden ist.

2. und 5. Damit der Zubau von erneuerbaren Energien stattfinden kann, werden die existierenden Instrumente von Bund und Kantonen laufend überprüft und im Rahmen der gesetzgeberischen Kompetenz verbessert. Massnahmen zum Verbrauch von Energie in Gebäuden (z.B. die Heizungen) liegen in der Kompetenz der Kantone. Sie werden durch Globalbeiträge des Bundes unterstützt. Diese Mittel werden im Rahmen der kantonalen Gebäudeprogramme für die Förderung von Energieeffizienz-Massnahmen eingesetzt. Damit kann auf regionale Besonderheiten eingegangen werden.

Die Förderung von Photovoltaik-Anlagen ist hingegen national einheitlich geregelt und wird über die Pronovo AG abgewickelt. Der Bund unterstützt zudem Kantone, Gemeinden, Wirtschaft, Fachverbände, Hochschulen bei der Forschung und Entwicklung, der Information und Beratung sowie bei der Weiterbildung.

Die Rückliefertarife der Netzbetreiber für die eingespeiste Elektrizität sind sehr heterogen. Die Vergütung richtet sich "nach den vermiedenen Kosten des Netzbetreibers für die Beschaffung gleichwertiger Elektrizität" (Art. 15 Abs. 3 Bst. a EnG; SR 730.0). Diese Kosten sind pro Netzbetreiber naturgemäss unterschiedlich und somit auch die Rückliefertarife. Die Kosten, die dem Netzbetreiber anfallen um sein Netz für die Strommengen aus der Abnahme- und Vergütungspflicht auszubauen ("Netzverstärkungen"), können als Kosten des Übertragungsnetzes an die nationale Netzgesellschaft gewälzt werden (Art. 15 Abs. 2 Bst. b StromVV; SR 734.71). Im Rahmen der Beratungen des Bundesgesetzes über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien wurde Artikel 15 EnG vom Nationalrat dahingehend geändert, dass die Vergütung sich schweizweit einheitlich an den Marktpreisen orientieren soll.

3. und 4. Das Ziel des Bundes ist, Unternehmen und Private dank gezielten Informationen und Beratungsangeboten zu unterstützen. Viele entsprechende Instrumente wurden von EnergieSchweiz mitfinanziert und entwickelt, so zum Beispiel die Web-Applikation ElektroForm solar, welche Projektentwickler bei der Administration von Solarprojekten entlastet und Schnittstellen zu Behörden und Verteilnetzbetreibern schafft. Unternehmen und Privaten werden zudem klare und teilweise ortsbedingte Informationen gegeben, wie beispielweise das Portal www.energiefranken.ch, den Solarrechner, die Beratung für Unternehmen PEIK oder die Gratis-Impulsberatung "erneuerbar heizen".

Bereits 2003 verabschiedete die Konferenz der kantonalen Energiedirektoren (EnDK) das erste harmonisierte Fördermodell und hat es in den Folgejahren mehrmals revidiert. Es bildet die Grundlage, nach welcher die Kantone ihre Förderprogramme ausgestalten, um den Anforderungen der kantonalen und eidgenössischen Gesetzgebungen zu entsprechen. Zudem wurde von Bund und Kantonen ein zentraler Einstieg zu den kantonalen Förderprogrammen eingerichtet. In weiteren Bereichen, wie beispielweise die Meldepflicht für Photovoltaik Anlagen, wäre die Einführung einheitlicher Prozesse wünschenswert. Es liegt jedoch nicht in der Kompetenz des Bundes, eine Harmonisierung herbeizuführen. Massnahmen, die im Kompetenzbereich der Kantone liegen, sind grundsätzlich auch durch die Kantone zu entwickeln und umzusetzen. Der Bund unterstützt sie dabei im Rahmen der bestehenden Zusammenarbeit und gesetzlichen Bestimmungen.

Antwort des Bundesrates.