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23.3361 · Motion · 2023-03-17

Finanzdepartement

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, Artikel 128 der Bundesverfassung dahingehend zu ändern, dass darin die Erhebung einer direkten Steuer auf dem Vermögen natürlicher Personen eingeführt wird, damit diese sich am ökologischen und sozialen Wandel beteiligen.

Begründung

130 Mitglieder des Europäischen Parlaments haben kürzlich eine Petition unterzeichnet, in der sie eine globale Steuer auf dem Vermögen der superreichen Personen fordern. Nach der OECD-Reform zur Mindestbesteuerung von Unternehmen, die im Normalfall 2024 in Kraft treten sollte, stellt die Besteuerung des Vermögens natürlicher Personen die natürliche Fortsetzung dieses Prozesses dar, dessen Ziel es ist, die Besteuerung des Gewinns multinationaler Unternehmen und der grossen Vermögen weltweit ein Stück weit zu harmonisieren.

Es ist auch höchste Zeit, dass diejenigen, die hauptsächlich für die Treibhausgas-Emissionen verantwortlich sind, auch am meisten zu den finanziellen Anstrengungen beitragen, um ernsthaft einen wirklichen ökologischen, sozialen und energetischen Wandel einzuleiten.

Weltweit gesehen, ist das eine Prozent der Reichsten, das heisst 80 Millionen Menschen (fast alle Millionäre), für 17 Prozent der CO2-Emissionen verantwortlich. Die ärmere Hälfte der Weltbevölkerung, das heisst rund 4 Milliarden Menschen, stösst hingegen 12 Prozent dieser Emissionen aus.

Überdies hat seit 2020 das eine Prozent der Reichsten fast zwei Drittel des produzierten Reichtums für sich vereinnahmt, wogegen die extreme Armut zugenommen hat und die Löhne von fast 2 Milliarden Menschen noch immer nicht mit der Inflation Schritt halten können.

Die Urheberinnen und Urheber der oben genannten Petition schätzen, dass eine Steuer von 1,5 Prozent auf den Vermögen von 50 Millionen und mehr in diesem Zusammenhang erstrebenswert wäre.

Die Schweiz soll diesem Beispiel folgen.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat hat sich bereits 2020 zu den ähnlich gelagerten Motionen 20.3335 Prezioso, 20.3174 de la Reussille und 20.3203 Meyer geäussert. Er lehnt die Forderung nach einer Vermögenssteuer auf Bundesebene für sehr hohe Vermögen aus folgenden Gründen nach wie vor ab:

Die Schweiz kennt bereits heute eine im internationalen Vergleich hohe Vermögenssteuer. Die damit verbundenen Einnahmen machen rund 1,2 Prozent des Bruttoinlandsprodukts aus, was deutlich mehr ist als in den wenigen anderen OECD-Ländern, die noch eine allgemeine Vermögenssteuer kennen (OECD-Daten für 2020).

Eine Erhöhung der Vermögenssteuerbelastung dürfte die Höhe der deklarierten Vermögen bedeutend reduzieren. Dies lässt sich namentlich erklären durch: Wegzug vermögender Steuerzahlerinnen und Steuerzahler (Mobilität), Verschiebung von Vermögenswerten in steuerlich günstigere Anlagen, beispielsweise Beteiligungspapiere ohne Kurswert, gebundene Vorsorge oder selbstgenutzte Liegenschaften (Steueroptimierung), oder Nichtdeklaration von Vermögenswerten (Steuerhinterziehung).

Solche steuerlich motivierten Ausweichreaktionen stellen Verzerrungen dar und sind deshalb volkswirtschaftlich ineffizient. Gleichzeitig unterhöhlen sie den von der Steuer erhofften Einnahmeneffekt. Von den Folgen wären auch die Einnahmen anderer Steuern betroffen, vor allem der kantonalen Vermögenssteuern und der Einkommenssteuern auf Vermögenserträgen.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.