23.3388 · Interpellation · 2023-03-17
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Die Serafe AG, die vom Bund mit der Erhebung der Radio- und Fernsehabgabe beauftragt wurde, hat nach wie vor ein fragwürdiges Geschäftsgebaren. Sie begeht schwere Fehler, schiebt die Schuld dafür aber systematisch anderen zu, worauf bereits die Interpellation 20.3757 aufmerksam gemacht hat. Eines der jüngsten Beispiele betrifft die Gemeinde Le Mouret. Eine Einwohnerin erhielt eine Rechnung in der Höhe von 1342 Franken, rückwirkend für einen Zeitraum von 4 Jahren, dies ohne jegliche Begründung und ohne die Möglichkeit, Teilzahlungen zu leisten. Gemäss einem Zeitungsartikel, der am 7. Februar 2023 in der Liberté erschienen ist, ist das in dieser Gemeinde kein Einzelfall, auch wenn nicht alle Bürgerinnen und Bürger betroffen sind. Diese rückwirkenden Rechnungen mit sehr hohen Beträgen bringen Personen, die schon in finanziellen Schwierigkeiten stecken, noch mehr in Bedrängnis.
Gewisse Bürgerinnen und Bürger hatten sich schon 2021 an die Gemeindeverwaltung gewendet, weil sie darüber beunruhigt waren, dass sie keine Serafe-Rechnungen bekommen hatten. Die Gemeindeverwaltung kontaktierte daraufhin das Zürcher Unternehmen, das dann behauptete, Le Mouret führe seine Einwohnerkontrolle nicht korrekt. Zwar hatten sich 2003 in einer Gemeindefusion mehrere Gemeinden unter dem Namen "Le Mouret" zusammengeschlossen, aber die alten Gemeindenamen waren der Serafe immer kommuniziert worden. Das ursprüngliche Mandat sah im Übrigen vor, dass die Erhebungsstelle in Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden sämtliche Vorbereitungen trifft, damit der Betrieb des neuen Abgabesystems ab 2019 in guter Qualität sichergestellt werden kann.
Im Dezember 2022 wechselte die Gemeinde den Namen und führte wieder die alten Ortsnamen ein. Aus "1724 Le Mouret" beispielsweise wurde "1724 Bonnefontaine". Damit wäre es möglich gewesen, die noch offenen Rechnungen zu verschicken.
Vor diesem Hintergrund stelle ich dem Bundesrat die folgenden Fragen:
1. Verteidigt er die Serafe weiterhin, wenn sie behauptet, die Fehler bei der Adressierung seien den Gemeinden zuzuschreiben? Wenn ja, warum?
2. Wie beurteilt er die Tatsache, dass der Rückstand beim Versand bestimmter Rechnungen bis zu 4 Jahre beträgt?
3. Welche Massnahmen beabsichtigt der Bundesrat zu treffen, um solche Rückstände künftig zu vermeiden?
4. Welche Massnahmen beabsichtigt er zu treffen, damit den Personen, die um Teilzahlungen ersuchen, diese gewährt werden?
5. Das Mandat der Serafe läuft Ende 2025 aus. Hat der Bundesrat die Absicht, es zu erneuern, obwohl es bei der Auftragserfüllung immer wieder zu Problemen kommt und die Serafe auf böswillige Art vorgeht?
Stellungnahme des Bundesrates
Frage 1
Das Abgabesystem basiert ausschliesslich auf den Daten aus den Einwohnerregistern der Kantone und Gemeinden (Art. 69g des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen [RTVG]). Was das Führen der Einwohnerregister betrifft, so wird dies durch das Bundesgesetz über die Harmonisierung der Einwohnerregister und anderer amtlicher Personenregister geregelt. Um zu verhindern, dass Serafe die Daten aus den Einwohnerregistern der Kantone und Gemeinden direkt verändert, wurde in der Botschaft zum RTVG explizit ein Rückmeldeprozess vorgesehen. Serafe muss vom Prinzip ausgehen können, dass die Daten, die sie von den Kantonen und Gemeinden erhält, korrekt sind. Es ist festzuhalten, dass die Adressierungsprobleme hauptsächlich auf fehlerhafte Kombinationen von Gebäude- und Wohnungsidentifikatoren zurückzuführen sind. Wenn Serafe die von den Einwohnerregistern erhaltenen Daten selbst korrigieren müsste, würden die Daten in ihrem eigenen System nicht mehr mit jenen in den Einwohnerregistern übereinstimmen. Diese Diskrepanz würde die Zuverlässigkeit des gesamten Systems gefährden.
Im Januar 2023 lieferte die Gemeinde Le Mouret Serafe zum ersten Mal korrigierte Daten, die dem eidgenössischen Gebäude- und Wohnungsregister entsprachen. Dies hatte zur Folge, dass Rechnungen aus den Rechnungszyklen ausgeschlossen waren und die Abgabe rückwirkend in Rechnung gestellt wurde.
Indessen ist es dem Bundesrat wichtig festzuhalten, dass er in konkreten Einzelfällen keine Zuordnung der Verantwortlichkeiten für festgestellte Schwierigkeiten vornehmen möchte.
Frage 2
Solange die an Serafe gelieferten Daten nicht mit jenen im eidgenössischen Gebäude- und Wohnungsregister übereinstimmen, kann Serafe den Haushalten die Abgabe nicht in Rechnung stellen.
Frage 3
Das Bundesamt für Kommunikation hat im Jahr 2019 eine Begleitgruppe, bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern des Verbands Schweizerischer Einwohnerdienste, der GERES-Community, des Schweizerischen Gemeindeverbands, des Bundesamts für Statistik und Serafe gebildet, die zusammen mit dem Verein eCH nach Lösungen sucht, um das IT-System zu verbessern und beispielsweise Verzögerungen beim Versand von Rechnungen zu vermeiden. Dank dieser Zusammenarbeit wird die Qualität der Haushaltdaten ständig verbessert. Im konkreten Fall wurden die Massnahmen zur Korrektur und Übermittlung falsch erfasster Daten zwischen den oben genannten Akteuren ausführlich besprochen. Es wurden Lösungen gefunden, deren Umsetzung einige Zeit in Anspruch nimmt.
Frage 4
Serafe gewährt Haushalten, die dies beantragen, grundsätzlich eine Ratenzahlung der Abgabe.
Frage 5
Das Mandat von Serafe endet am 31. Dezember 2025. Es wird ein Ausschreibungsverfahren durchgeführt, bei der jedes interessierte Unternehmen sich für das Mandat bewerben kann.
Antwort des Bundesrates.