23.3887 · Postulat · 2023-06-16
Departement des Innern
Überwiesen an den Bundesrat
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, einen Bericht über die Gewalt von Kindern gegenüber ihren Eltern auszuarbeiten. Im Bericht sollen verschiedene Lösungsansätze und die finanziellen Ressourcen dargestellt werden, die notwendig sind um solcher Misshandlung vorzubeugen und sie einzudämmen.
Gewalt von Kindern gegenüber ihren Eltern (GKE) kommt immer häufiger vor. Das stellen Fachleute und betroffene Kreise fest. Immer mehr Kinder und Jugendliche verhalten sich immer wieder gewalttätig gegenüber ihren Eltern. Dies führt zu einer Umkehr der familiären Hierarchie. Die GKE kann verbaler, physischer, emotionaler, finanzieller oder gar sexueller Natur sein. In den meisten Fällen ist die Mutter das Opfer.
Die Eltern wissen oft nicht, wie sie reagieren sollen. Die meisten zögern, sei es aus Scham oder aus Liebe, Anzeige zu erstatten. Fälle von GKE werden oft durch Missstände entdeckt, die von ausserhalb des Familienkreises gemeldet werden, namentlich von der Schule oder bei strafrechtlichen Ermittlungen, die aus anderen Gründen eingeleitet werden. Und dann gibt es noch die Fälle, die unentdeckt bleiben.
Die GKE ist immer noch ein Tabuthema. Die Fachleute beklagen, dass sie weder über eine Bestandsaufnahme noch über genaue Zahlen zu diesem Thema verfügen, obwohl Studien auf europäischer Ebene und u. a. in Australien durchgeführt wurden. Es ist jedoch von entscheidender Bedeutung, dass diese Misshandlung von Eltern endlich anerkannt wird, damit sie entsprechend behandelt werden kann.
GKE führt nicht nur zu sozialen Problemen (Umgang mit Gewalt, Isolation), sondern auch zu finanziellen Problemen (Arbeitslosigkeit) für die Gesellschaft. Und die Entwicklung der Kinder, die Täterinnen und Täter sind, kann gefährdet sein. Dies steht im Widerspruch zu den internationalen Verpflichtungen der Schweiz (KRK).
Wie die häusliche Gewalt, die regelmässig Gegenstand von Informationskampagnen in der Bevölkerung ist, muss auch die GKE thematisiert werden. Diese Form von Misshandlung ist im Übrigen durch die Istanbul-Konvention erfasst, die die Schweiz unterzeichnet hat.
Antrag des Bundesrates
Ablehnung
Stellungnahme des Bundesrates
Daten zu Gewalt von Kindern gegen ihre Eltern werden im Rahmen der polizeilichen Kriminalstatistik alle zwei Jahre in Form von Belastungsraten publiziert (vgl. https://www.bfs.admin.ch > Statistiken finden > 19 - Kriminalität und Strafrecht > Polizei > Häusliche Gewalt > Beschuldigte Personen > Häusliche Gewalt: Beschuldigte Kinder, die Gewalt gegenüber ihren Eltern ausgeübt haben, Belastungsraten nach Geschlecht und Alter). In den letzten Jahren haben sich die Zahlen der polizeilich registrierten Gewalt von minderjährigen Kindern gegen ihre Eltern kaum verändert. Diese Daten beziehen sich jedoch nur auf das Hellfeld. Zur Dunkelziffer enthält die polizeiliche Kriminalstatistik keine Daten.
Die Prävention von Gewalt von Kindern an ihren Eltern sowie die Bereitstellung entsprechender Beratungsangebote inklusive deren Finanzierung liegt in der Zuständigkeit der Kantone. Von Gewalt betroffene Eltern können sich beispielsweise schon heute nicht nur an die Polizei, sondern auch an Familien-, Erziehungs- beziehungsweise Jugendberatungsstellen wenden, wo sie frühzeitig Unterstützung erhalten können und abgeklärt wird, mit welchen Massnahmen die Gewalt eingedämmt werden kann. Der Bund ist subsidiär tätig, indem er Familienorganisationen, die national oder sprachregional tätig sind, gestützt auf das Familienzulagengesetz (SR 836.2) Finanzhilfen ausrichtet. So unterstützt er beispielsweise die Elternberatung der Stiftung Pro Juventute, die für Eltern rund um die Uhr eine Erstberatung anbietet und Eltern bei Bedarf an die spezialisierten kantonalen Fachstellen weiterverweist.
In der Schweiz werden von den Kantonen und weiteren Akteurinnen zahlreiche weitere Massnahmen zur Prävention von häuslicher Gewalt, die auch Gewalt von Kindern gegen ihre Eltern umfasst, umgesetzt. Diese sind im Nationalen Aktionsplan der Schweiz zur Umsetzung der Istanbul-Konvention 2022-2026 (NAP IK) (https://www.ebg.admin.ch > Themen > Gewalt > Koordination und Vernetzung > Nationaler Aktionsplan 2022-2026) aufgeführt, welcher unter anderem einen Schwerpunkt «Information und Sensibilisierung der Bevölkerung» setzt. So werden beispielsweise für Lehrpersonen pädagogische Materialien zusammengestellt und bei Bedarf in andere Landessprachen übersetzt, damit Schülerinnen und Schüler während der obligatorischen Schulzeit zu Formen und Auswirkungen von Gewalt sensibilisiert werden können und Gewaltlosigkeit gefördert wird (vgl. Gleichstellungsstrategie 2030 - Förderung von Projekten zu Gewaltlosigkeit und Gleichstellung von Mädchen und Jungen in der Schule sowie zur gewaltfreien Erziehung in der Familie, Massnahme 11 unter Federführung der Schweizerischen Konferenz gegen Häusliche Gewalt, der Schweizerischen Konferenz der Gleichstellungsbeauftragten und der Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektorinnen und -direktoren; abrufbar unter https://www.gleichstellung2030.ch > Aktionsplan > Suchen > NAP IK 11 eingeben).
Da für die Prävention und die Bereitstellung von Unterstützungsangeboten für von Gewalt betroffene Eltern in erster Linie die Kantone zuständig sind, sowie angesichts der bereits laufenden Zusammenarbeit von Bund, Kantonen und Gemeinden im Rahmen des NAP IK, erachtet es der Bundesrat als nicht angezeigt, einen zusätzlichen Bericht zu Gewalt von Kindern an ihren Eltern zu erstellen.