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23.3897 · Interpellation · 2023-06-16

Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

Erledigt

Wortlaut

Offenbar sind einzelne Medien im Besitz von oder auf Recherche nach den, vom VBS bislang nicht veröffentlichten Teilen des Berichts von Niklaus Oberholzer (Administrativuntersuchung durch alt Bundesrichter Niklaus Oberholzer). Damit gelangen eher zufällig und teils aus dem Zusammenhang gerissene einzelne Teile an die Öffentlichkeit oder aber es wird wild spekuliert. Zudem will die AB ND offenbar erneut eine Prüfung einleiten, insbesondere bezüglich der nicht legal weitergegebenen Daten an private Sicherheitsdienste.

Ich frage daher den Bundesrat:

1. Ist er bereit, den vollständigen Bericht Oberholzer ohne Zensur zu veröffentlichen, allenfalls mit anonymisierten Personendaten, um weiteren Spekulationen über bislang geheim gehaltene Feststellungen von Herrn Oberholzer zu vermeiden. Wenn nein, warum nicht?

2. Offenbar hat das Ressort Caber im NDB gemäss Bericht Oberholzer während fünf Jahren illegal Daten bei privaten Providern beschafft und die so beschafften Daten auch an Private weitergegeben. An welche private Sicherheitsfirmen hat der NDB die Daten geliefert und was hat der Nachrichtendienst seither unternommen, um sicherzustellen, dass diese illegal an private Sicherheitsfirmen gelieferte Daten nicht an weitere Akteure gegeben wurden?

3. Wie wurde sichergestellt, dass diese an private Sicherheitsfirmen gelieferten Daten zwischenzeitlich gelöscht und betroffene Personen oder Organisationen darüber informiert wurden?

4. Zu welchem Zweck, gestützt auf welcher gesetzlichen Grundlage und mit welchen Auflagen wurden die Daten weitergegeben?

5. Welche konkreten Fragen will die unabhängige Aufsichtsbehörde des Nachrichtendienstes mit der im Mai 2023 erneut eingeleiteten Prüfung genau klären? Bis wann werden diese Ergebnisse erwartet und in welcher Form wird der Bundesrat das Parlament und die Öffentlichkeit über die Ergebnisse und die daraus abgeleiteten Massnahmen informieren?

Stellungnahme des Bundesrates

1. Der Bundesrat hat nicht vor, den vollständigen Bericht (Administrativuntersuchung im Zusammenhang mit Informationsbeschaffungen des Nachrichtendienstes des Bundes (NDB) im Bereich Cyber) zu veröffentlichen. Der Schlussbericht enthält nicht nur Informationen, die aus geheim klassifizierten Quellen stammen. Er beschreibt auch die spezifischen Informationsbedürfnisse sowie die konkreten Informationsbeschaffungs- und -bearbeitungsmethoden des NDB bei der Abwehr von international koordinierten Cyberangriffen. Deshalb ist der Bericht GEHEIM klassifiziert.

2./4. Informationen zu einzelnen Personen, Organisationen oder Vorgänge in Zusammenhang mit der konkreten Datenbeschaffung werden nur den Aufsichtsbehörden des NDB, insbesondere Geschäftsprüfungsdelegation (GPDel) und unabhängige Aufsichtsbehörde über die nachrichtendienstlichen Tätigkeiten (AB-ND), mitgeteilt. Die Administrativuntersuchung hat gezeigt, dass der NDB nicht schuldhaft gegen Bestimmungen des NDG verstossen hat, sondern die Rechtslage verkannt und die fernmelderechtliche Dimension der Datenbeschaffung und -bearbeitung nicht erkannt hatte. Betroffen waren Daten zu ausländischen Cyberangriffen, die getarnt über Schweizer Infrastrukturen durchgeführt wurden.

3. Der NDB hat die Empfehlungen aus dem Bericht geprüft und umgesetzt, oder ist an der Umsetzung, inklusive im Rahmen der aktuellen NDG-Revision.

5. Die AB-ND erfüllt ihren Auftrag unabhängig und weisungsungebunden. Sobald eine Prüfung abgeschlossen ist, bekommt die GPDel eine Kopie aller Prüfberichte der AB-ND. Die Öffentlichkeit wird durch den jährlichen Tätigkeitsbericht und die Zusammenfassung der abgeschlossenen Prüfungen informiert.