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23.3902 · Interpellation · 2023-06-16

Bundeskanzlei

Erledigt

Wortlaut

Ist der Bundesrat bereit zu prüfen, wie sichergestellt werden kann, dass die Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer besser in unseren politischen Institutionen vertreten sind, indem für die Nationalratswahl eigene Wahlkreise geschaffen werden?

Begründung

Die Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer entsprechen einem Anteil von fast 10 Prozent der Schweizer Bevölkerung. Davon sind etwa 227 000 Personen in einem Stimmregister eingetragen.

Es rechtfertigt sich daher zu prüfen, wie sichergestellt werden kann, dass diese Landsleute, die ihre Beziehung zu unserem Land aufrecht erhalten wollen, besser in unseren politischen Institutionen vertreten sind.

In diesem Zusammenhang würde die Schaffung eines oder mehrerer Wahlkreise für die Wahl des Ständerats der föderalistischen Struktur unseres Landes diametral widersprechen; denn unser Land ist durch den Beitritt der einzelnen Kantone entstanden, bis es schliesslich zum heutigen Bundesstaat wurde.

Hingegen ist es nicht tabu, darüber nachzudenken, durch die Schaffung eigener Wahlkreise sicherzustellen, dass unsere Landsleute im Ausland im Nationalrat eine eigene Vertretung haben. Wir könnten uns in diesem Punkt davon inspirieren lassen, was in anderen Ländern, namentlich in unseren Nachbarländern, bereits Praxis ist.

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat hat sich seit 2007 wiederholt und einlässlich mit der Ausübung des Stimm- und Wahlrechts von Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer sowie ihrer Vertretung im Parlament befasst. Aufgrund eines Auftrags der Staatspolitischen Kommission des Nationalrats vom 17. November 2011 klärte die Bundeskanzlei in einem ausführlichen Rechtsgutachten vom 21. August 2013 ab, ob die Kantone ohne Änderung der Bundesverfassung verpflichtet sind, Auslandschweizer Stimmberechtigte an ihren Ständeratswahlen teilnehmen zu lassen (publiziert in: VPB 1/2014, S. 1-57). Im Rahmen dieses Gutachtens setzte sich die Bundeskanzlei auch rechtsvergleichend mit der Repräsentanz von Auslandbürgerinnen und -bürgern in anderen europäischen Staaten auseinander. Ausserdem hat der Bundesrat gestützt auf das Postulat 14.3384 der Staatspolitischen Kommission des Nationalrats in seinem Bericht vom 1. September 2016 einen weiteren, detaillierten Überblick über die Ausgestaltung der politischen Rechte von Auslandbürgerinnen und Auslandbürgern in verschiedenen Staaten Europas erstellt. Schliesslich bietet auch der Bericht vom 17. März 2023 in Erfüllung des Postulats 20.4348 Silberschmidt eine umfassende Analyse zur Stärkung der Möglichkeiten zur demokratischen Partizipation von Auslandschweizerinnen und -schweizern. Ergänzend ist auf den Bericht der Staatspolitischen Kommission vom 30. Januar 2020 zur parlamentarischen Initiative 19.490 Minder zu verweisen.

Die Bundesverwaltung tauscht sich regelmässig mit der Auslandschweizer-Organisation (ASO) aus und verfolgt die Tätigkeit des Auslandschweizerrates (ASR) (vgl. dazu Art. 9 Abs. 2 Auslandschweizergesetz, SR 195.1). Als privatrechtliche Organisation steht es der ASO und dem ASR frei, sich auf der politischen Ebene einzubringen, beispielweise durch eine eigene Wahlplattform oder die bestehende parlamentarische Gruppe, die aktuell 78 Parlamentsmitglieder umfasst (Stand 31. Juli 2023).

Die Zusammensetzung und die Wahl des Nationalrats sind auf Stufe Verfassung und Gesetz geregelt (Art. 149 Bundesverfassung, SR 101). Die Schaffung eines eigenen Wahlkreises würde eine Verfassungsänderung bedingen. Die Organisation und die Durchführung der Nationalratswahlen liegen nach Auffassung des Bundesrats richtigerweise abschliessend in der Verantwortung der behördlichen Stellen von Bund und Kantonen. Es ist nicht vorgesehen, dem Parlament eine Änderung zu beantragen.