Lexipedia

23.4013 · Interpellation · 2023-09-18

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Der Ausbau der erneuerbaren Energien wird oftmals mit der Notwendigkeit eines Netzausbaus gekoppelt. Ein Netzausbau löst aber das Problem nicht, dass es zeitgleich zu Produktionsspitzen von PV-Anlagen in der Schweiz zu einem Überangebot von Solarstrom in ganz Europa kommt. Somit können die Leistungsspitzen vom Stromnetz nicht aufgenommen und voraussichtlich mangels Abnehmer*innen nicht exportiert werden. Alternative Lösungsvorschläge, wie die Netzintegration von grossen Mengen Solarstrom auch ohne Netzausbau gelingen könnte, liefern Forschende des Labors für Photovoltaiksysteme der Berner Fachhochschule BFH (Forschungsprojekt SWEET EDGE). Dessen Ziel ist es die künftigen Energiesysteme für die Städte, das Mittelland und die alpinen Regionen zu modellieren und soweit möglich mit Handlungsempfehlungen zu beantworten.

Der Bundesrat wird zur Beantwortung folgender Fragen aufgefordert:

  • Welche Schlussfolgerungen zieht der Bundesrat aus den Resultaten des Forschungsprojektes?

  • Wie kann sichergesellt werden, dass das Gesamtsystem priorisiert und unwirtschaftliche Leistungsspitzen bei Netzeinspeisungen verhindert werden?

  • Wie werden Netzbetreibende und Regulator*innen verpflichtet dezentrale, flexible Systeme zu priorisieren, bzw. wie können sie im Rahmen eines angemessenen Anreizsystems zu netzdienlichem Verhalten motiviert werden?

  • Wie kann der Bund gegenüber Netzbetreibenden und Regulator*innen Einfluss nehmen?

  • Da Netzausbauten investitionsintensiv sind, stellt sich die Frage, inwiefern dezentrale Ansätze für die Endkund*innen und die Allgemeinheit kostengünstiger sind?

Begründung

Gemäss der Studie könnte ein Grossteil des Solarstroms in intelligenten, dezentralen Systemen aufgenommen werden (u.a. Batteriespeicher, Elektroautos). Entsprechende Produkte sind am Markt verfügbar. Damit diese Systeme jedoch zuverlässig die Stromnetze entlasten bzw. einen PV-Zubau ohne zusätzliche übermässige Netzbelastung ermöglichen, müssen laut den Forschenden zwei Rahmenbedingungen angepasst werden: So müsse erstens der Einspeisevorrang von Solarstrom relativiert werden. Das heisst, es dürfe kein Recht geben, energetisch wenig relevante, aber für das Gesamtsystem unwirtschaftliche Leistungsspitzen ins Netz einzuspeisen. Zweitens müssen Netzbetreibende und Regulator*innen dezentrale, flexible Systeme erlauben und im Rahmen eines angemessenen Anreizsystems zu netzdienlichem Verhalten motivieren.

Stellungnahme des Bundesrates

1. Die von der Berner Fachhochschule (BFH) publizierten Lösungsvorschläge stellen aus Sicht des Bundesrats eine gute Zusammenfassung aktueller (v.a. auch technischer) Ansätze in diesem Bereich dar. Um zu belegen, inwieweit der Netzausbau tatsächlich umfassend vermieden werden kann, wird es in den nächsten Schritten des Projekts darum gehen, Lösungsansätze nicht nur aus technischer Sicht zu entwickeln, sondern auch unter Berücksichtigung des geeigneten rechtlichen und regulatorischen Rahmens, innovativer Marktdesigns, der Handlungsfähigkeit und der Gesellschaft. 2. Mit dem Bundesgesetz vom 29. September 2023 über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien (Mantelerlass) hat das Parlament die Einführung einer Flexibilitätsregulierung beschlossen. Dies ermöglicht die Kappung von unwirtschaftlichen Leistungsspitzen und eine effizientere Netzbewirtschaftung. 3. Aus Gesamtsicht sollen dezentrale, flexible Systeme nicht grundsätzlich priorisiert werden. Es gilt im Stromversorgungsgesetz vom 23. März 2007 (StromVG; SR 734.7) das sog. NOVA-Prinzip (= Optimierung vor Verstärkung und Ausbau). Zugleich ist zu berücksichtigen, dass aus langfristiger Sicht der Netzausbau durchaus wirtschaftlicher sein kann. Ohne Netzausbau müssten voraussichtlich sehr grosse Mengen an Speicher mit hohen Systemkosten hinzugebaut werden, die auch nicht die gleiche Versorgungsicherheit bieten dürften. Grundsätzlich sollen die Netzbetreiber die Flexibilität des Systems fördern. Dies kann neben der Flexibilitätsregulierung auch über die Netztarifierung erfolgen. Auch hierzu enthält der Mantelerlass mit der Möglichkeit dynamischer Netztarife oder den lokalen Elektrizitätsgemeinschaften entsprechende Massnahmen und Anreize. 4. Der vom Parlament verabschiedete Mantelerlass enthält Anpassungen in der Flexibilitätsregulierung sowie der Netztarifierung. Damit setzt der Bund den gesetzlichen Rahmen und somit entsprechende Anreize. Das Stromversorgungsgesetz bietet über die Sandbox-Regulierung zudem die Möglichkeit, bestimmte neue Regulierungen zu erproben. Schliesslich kann der Bund auch diesbezügliche Pilot- und Demonstrationsprojekte fördern. Grundsätzlich zu beachten ist, dass der Regulator unabhängig ist. Er wird unter anderem auch die Aufgabe haben, die Entwicklung der Flexibilitätsmärkte zu beobachten. 5. Der Netzausbau ist und bleibt wichtig, wenn der Bedarf an Leitungskapazitäten wächst, vor allem unter dem Aspekt einer sicheren Stromversorgung. Der Investitionsbedarf kann durch eine Flexibilisierung, z.B. durch das Einspeisemanagement und eine netz- bzw. systemdienliche Verbrauchssteuerung, jedoch gesenkt werden. Dabei wird auch die Nutzung der Flexibilität von batterieelektrischen Fahrzeugen und Batteriespeichern eine Rolle spielen, die durch Regelungen im Mantelerlass ebenfalls gefördert werden. Wichtig wird sein, das System mit dem notwendigen Netzausbau so zu flexibilisieren, dass dieses Potenzial realisiert werden kann. Eine alleinige Fokusierung auf dezentrale Ansätze, wie es die BFH-Studie suggerieren mag, erscheint aus heutiger Sicht nicht zielführend. Damit das Stromsystem stabil betrieben werden kann, ist der Aus- und Aufbau eines intelligenten Verteilnetzes aus Sicht des Bundesrates zwingend notwendig.