23.4029 · Interpellation · 2023-09-20
Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
Erledigt
Wortlaut
In seiner Stellungnahme zu meiner Interpellation 20.4052 gab der Bundesrat an, auf Fördermassnahmen zu setzen, um den Fachkräftemangel im Bereich der Energiewende zu bekämpfen. Die Lage auf dem Arbeitsmarkt hat sich weiter zugespitzt und die steigende Nachfrage nach der Montage von Solarpanels oder nach einer energetischen Sanierung erschwert die Situation. Die Fédération patronale vaudoise läutet die Alarmglocke. Es sei nicht mehr möglich, das ambitionierte Energiegesetz des Kantons Waadt umzusetzen, ohne Lösungen für den Fachkräftemangel zu finden.
Ein Fachkräftemangel besteht übrigens nicht nur im Bereich der Energiewende. Ende Juli 2022 waren 91 474 Menschen arbeitslos. Laut einer Einschätzung des Personalvermittlers X28 gab es hingegen mehr als 250 000 unbesetzte Stellen. Eine Stelle für eine Zimmerin oder einen Zimmermann bleibt im Durchschnitt 76 Tage offen. Angestellte Schweiz hat berechnet, dass der Personalmangel die Schweizer Wirtschaft allein im Jahr 2025 fast 60 Milliarden Franken kosten könnte. Wir sollten keine Zeit mehr verlieren und den Mut haben zu handeln.
Es ist offensichtlich, dass wir all diese Arbeitskräfte nicht im Schengenraum finden können. Doch jede unqualifizierte Person, die in der Schweiz arbeiten möchte und nicht aus dem Schengenraum kommt, muss unter das Kontingent eines Kantons fallen. Unsere Kantone bewahren die niedrigen Kontingente, die sie haben, für ganz spezifische Stellen auf. Aus diesem Grund hat eine Person, die Solarpanels montiert oder auf die Herstellung von Sushi spezialisiert ist, um nur zwei Beispiele zu nennen, nicht die geringste Chance, in die Schweiz zu kommen, obwohl diese Arbeitskräfte in unserer Wirtschaft gebraucht werden.
Die Zulassungsvoraussetzungen für Arbeitskräfte von ausserhalb des Schengenraums müssen überarbeitet werden. Deutschland hat dies begriffen – sie haben begonnen, die Voraussetzungen zu lockern.
Ich bitte den Bundesrat daher um die Beantwortung der folgenden Fragen:
Ist der Bundesrat bereit, die Zulassungsvoraussetzungen für Arbeitskräfte von ausserhalb des Schengenraums zu lockern, damit wir den Bedarf unserer Wirtschaft decken können?
Wenn nicht, was beabsichtigt er zu tun, um dem Fachkräftemangel zu entgegnen?
Stellungnahme des Bundesrates
Aktuell sieht sich die Schweiz mit einem im langjährigen Vergleich deutlich erhöhten Arbeits- und Fachkräftemangel konfrontiert. Die Rekrutierungsschwierigkeiten sind zum Teil konjunkturbedingt und dürften sich bei einer wirtschaftlichen Abschwächung in vielen Bereichen wieder entspannen. Mittel- und langfristig tragen jedoch der demografische und der technologische Wandel zu einem wachsenden Fachkräftebedarf bei. Der Bundesrat ist sich der Herausforderungen, die sich daraus für die Unternehmen ergeben, bewusst.
Die Zulassung von Arbeitskräften aus Drittstaaten erfolgt bedarfsgerecht in Ergänzung zur Rekrutierung im EU/EFTA-Raum. Der Bundesrat sieht keinen Anlass, von diesem bewährten System abzurücken. Er ist jedoch bestrebt, die Zulassung von qualifizierten Erwerbstätigen aus Drittstaaten zu optimieren und administrative Hürden abzubauen. Entsprechende Massnahmen wurden in seinem Bericht, den er am 4. März 2022 in Erfüllung des Postulats Nantermod (19.3651) verabschiedet hat, aufgezeigt und seither in Kraft gesetzt. Eine der administrativen Erleichterungen besteht darin, dass die Kantone neu die Möglichkeit haben, in Berufsarten, die von ausgeprägtem strukturellem Fachkräftemangel betroffen sind, im Einzelfall von der Nachweiserbringung des gesetzlichen Vorrangs inländischer Arbeitskräfte abzusehen. Neu können zudem Personen in qualifizierten Tätigkeiten mit ausgewiesenem Fachkräftemangel eine Aufenthaltsbewilligung erhalten, ohne dafür eine akademische Bildung vorweisen zu müssen. Bisher war das nur bei Personen mit besonderen beruflichen Kenntnissen möglich. Auch die Höhe der jährlichen Drittstaatenkontingente wird unter Berücksichtigung der Arbeitsmarktsituation, gesamtgesellschaftlicher Überlegungen und den Anliegen der Kantone und Sozialpartner laufend evaluiert.
Obschon die Rekrutierung im Ausland notwendig ist, um den Arbeitskräftebedarf in der Schweiz zu decken, will der Bundesrat in erster Linie das inländische Potenzial so gut wie möglich ausschöpfen. Diesbezüglich setzt er insbesondere auf die Wiedereingliederung arbeitsloser Personen im Rahmen der öffentlichen Arbeitsvermittlung, auf Anreize und gute Rahmenbedingungen für eine hohe Arbeitsmarktbeteiligung von insbesondere auch älteren Arbeitnehmenden und Frauen, auf Massnahmen der Integrationsförderung im Rahmen des Ausländer- und Integrationsgesetzes (SR 142.20; AIG) sowie auf das gut funktionierende Schweizerische Bildungssystem. Der Bundesrat hat hierzu unter anderem im Mai 2019 ein Massnahmenpaket zur gezielten Förderung der inländischen Arbeitskräfte verabschiedet. Darüberhinaus hat der Bundesrat das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem Eidgenössischen Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) und unter Einbezug der Kantone und Sozialpartner bis zum 31. März 2024 in einem Bericht zu prüfen, inwieweit die verschiedenen bereits ergriffenen Massnahmen in einer Gesamtsicht die Ziele der Förderung des inländischen Arbeitskräftepotenzials erfüllen und ob zusätzliche Massnahmen erforderlich sind.