23.4054 · Motion · 2023-09-26
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, beim Bundesamt für Gesundheit (BAG), respektive bei Swisstransplant zu veranlassen, dass auf der Organspende-Karte zwei zusätzliche Felder eingefügt werden, wonach der Spender oder die Spenderin entscheiden kann, ob nach einem Hirntod infolge Hirnschädigung und/oder nach einem permanenten Herz-Kreislauf-Stillstand Organe gespendet werden möchten.
Begründung
Nebst der Lebendspende ist eine Organspende nach dem Hirntod infolge Hirnschädigung oder nach einem permanenten Herz-Kreislauf-Stillstand möglich. Letztere ist in Fachkreisen ethisch umstritten, da die Todesfeststellung unsicher ist.
Die Organentnahme nach permanentem Herz-Kreislauf-Stillstand (DCD, Donation after Cardiocirculatory Death) findet gemäss Transplantationsgesetz 5 Minuten nachdem das Herz aufgehört hat zu schlagen statt. Da das Hirn während diesen 5 Minuten keinen Sauerstoff erhalten hat, wird behauptet, es sei irreversibel abgestorben. Notfallmediziner stellen jedoch häufig fest, dass Menschen nach 5 Minuten Herzstillstand erfolgreich reanimiert werden können, sogar ohne Hirnschäden. Das bestätigen auch wissenschaftliche Studien. Gemäss einer solchen Studie können einige Nervenzellen sogar eine Zeit von mehr als 20 Minuten ohne Sauerstoffzufuhr überleben (A.L. Dalle Ave, J.L. Bernat, Using the brain criterion... Journal of Critical Care 33 (2016) P 117).
Ein weiteres wichtiges Indiz, dass das Hirn mehr als 5 Minuten ohne Sauerstoffzufuhr überlebt, geben die Transplantationsmediziner selbst. Sie blockieren die Blutzufuhr zum Hirn nach diesen 5 Minuten mit einem in die Aorta eingeführten Ballon während sie die übrigen Organe zur Erholung mit einer Herz-Lungenmaschine wieder durchbluten. Sie tun dies, weil sie befürchten, dass bei einer Wiederdurchblutung des für tot erklärten Hirns sonst wieder Hirnfunktionen wie zum Beispiel das Schmerzempfinden zurückkommen. Dies wird unter anderem in einer Studie beschrieben, die von Franz Immer, CEO Swisstransplant, mitunterzeichnet wurde.
Potenzielle Spenderinnen und Spender sollen vom BAG und Swisstransplant über deren Website und angepasste Broschüren über die unterschiedlichen Abläufe bei Organentnahme nach Hirntod, respektive nach einem Herz- Kreislauf-Stillstand transparent informiert werden und eine Art ausschliessen können. Dies könnte sogar zu einer grösseren Organspende-Bereitschaft führen.
Antrag des Bundesrates
Ablehnung
Stellungnahme des Bundesrates
Eine Organspende kann gemäss Transplantationsgesetz sowohl nach einer primären Hirn-schädigung als auch nach Eintreten eines anhaltenden Herz-Kreislaufstillstands erfolgen. Die Organspende nach Herz-Kreislaufstillstand ist eine etablierte Methode, welche weltweit und in fast allen westeuropäischen Ländern angewendet wird. Wie der Bundesrat bereits in seiner Antwort auf die Frage 23.7529 Herzog «Mehr Transparenz durch korrekte, sachliche Information der Bevölkerung zur Organspende» dargelegt hat, ist in der Schweiz unabhängig von der Art der Spende – also auch nach Herz-Kreislaufstillstand – eine sichere Feststellung des Todes gewährleistet. Nach dem Eintreten eines anhaltenden Herz-Kreislaufstillstands wird die Todesfeststellung von zwei Ärztinnen oder Ärzten (Vier-Augen-Prinzip) durchgeführt, die über die erforderlichen Qualifikationen verfügen. Zudem muss in der Schweiz mit einem Herzultraschall nachgewiesen werden, dass das Herz stillsteht und somit das Gehirn nicht mehr durchblutet wird.In der Broschüre zur Spendekarte und auf der Website des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) werden beide Organspendeprozesse erläutert. Auf der Spendekarte wie auch im zukünftigen Register zur Widerspruchsregelung ist jedoch keine Unterscheidung nach Art der Spende vorgesehen. Personen, die weitere Aspekte zur Organspende berücksichtigen möchten, können diese zum Beispiel in einer Patientenverfügung dokumentieren..
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.