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23.4055 · Interpellation · 2023-09-26

Finanzdepartement

Erledigt

Wortlaut

Die Besteuerung nach dem Aufwand hat in der Schweiz eine lange Tradition und ist ein Beispiel für einen effizienten Föderalismus. Sie wurde erstmals 1862 im Kanton Waadt eingeführt und 1938 auf Bundesebene bestätigt. Die Kantone haben sie immer unterschiedlich genutzt. Während die Aufwandbesteuerung in Zürich und den beiden Basel 2009 abgeschafft wurde, ermöglicht sie Regionen mit geringem Potenzial, sich einen Vorteil im schweizerischen Steuerwettbewerb zu verschaffen.

Dennoch steht es derzeit nicht gut um dieses Steuerinstrument. Seit den Änderungen der Bundesgesetze, die 2016 und 2021 in Kraft traten, sind die Steuereinnahmen gestiegen. Die Zahl der nach dem Aufwand besteuerten Personen ging jedoch stark zurück ‒ von 5634 auf 4231 Personen. Dies war vor allem in Regionen der Fall, die schon nicht besonders attraktiv sind (Beobachter vom 7. Juli 2022: «Wo sind die reichen Ausländer hin?»).

Dies ist ein schlechtes Zeichen für die Schweiz, zumal die Attraktivität nicht mehr so hoch ist und sich für die Gemeinden ein Konzentrationsrisiko ergibt, ohne dass sie von sich aus etwas dagegen unternehmen können. Letztendlich generieren nach dem Aufwand besteuerte Personen nicht nur Steuern, sie schaffen auch einen nachhaltigen Mehrwert und sind somit wichtige wirtschaftliche Akteurinnen und Akteure in ihren Wohngemeinden.

Derzeit sind jedoch keine Daten der betroffenen Kantone und Gemeinden verfügbar, die eine genaue Einschätzung der Situation ermöglichen würden. Deshalb bitte ich den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:

  1. Wie wichtig sind die nach dem Aufwand besteuerten Personen für die Gemeinden in den Bergkantonen heute?

  2. Warum sinkt die Zahl der Personen, die nach dem Aufwand besteuert werden?

  3. Was tut der Bundesrat, um dieser Abnahme entgegenzuwirken? Was könnte unternommen werden?

Stellungnahme des Bundesrates

Wie der Bundesrat bereits in Beantwortung der Frage 23.7635 festgehalten hat, verfügt der Bund über keine Informationen seitens der Kantone betreffend allfällige Wohnsitzwechsel von aufwandbesteuerten Personen ins Ausland. Eine Abnahme der Anzahl Aufwandbesteuerten bedeutet jedenfalls nicht zwingend, dass diese Personen die Schweiz verlassen haben. So werden im erwähnten Artikel vom 7. Juli 2022 die Walliser Behörden mit der Aussage zitiert, dass rund zwei Drittel der zuvor Aufwandbesteuerten in die ordentliche Besteuerung gewechselt hätten und weiterhin im Wallis wohnten. Zur volkswirtschaftlichen Bedeutung sind aufgrund fehlender Daten keine genauen Aussagen möglich. Zur fiskalischen Bedeutung liegen auf Ebene Bund Daten vor, welche bereits für die Beantwortung der Frage 23.7635 Farinelli herangezogen wurden. Die Statistik der Eidgenössischen Steuerverwaltung erfasst die Anzahl nach dem Aufwand besteuerter Personen, deren steuerbares Einkommen sowie den daraus auf Bundesebene generierten Steuerertrag. Demnach hat die Anzahl nach dem Aufwand besteuerter Personen seit Ende 2018 zwar von 4491 Personen auf 3826 Personen per Ende 2020 abgenommen, der Ertrag bei der direkten Bundessteuer blieb jedoch mit rund 233 Millionen Franken stabil. Gemäss der letzten Auswertung der Besteuerung nach dem Aufwand für das Jahr 2018 durch die Konferenz der Kantonalen Finanzdirektorinnen und Finanzdirektoren und der Daten über die Fiskaleinnahmen aus der Finanzstatistik der Eidgenössischen Finanzverwaltung entsprachen die Einnahmen aus der Besteuerung nach dem Aufwand in den Gebirgskantonen folgendem Anteil am Total ihrer Fiskaleinnahmen (ohne Kantonsanteil an der Bundessteuer): TI 3,11 %; VS 2,43 %; GR 2,40 %; OW 2,04 %; AI 1,36 %; NW 1,33 %; UR 1,25 %; GL 0,10 %. Bei den Nicht-Gebirgskantonen überstieg der Anteil nur in den Kantonen VD mit 1,60 %, GE mit 1,39 %, ZG mit 1,24 % und SZ mit 1,03 % die Marke von einem Prozent.Dafür gibt es viele mögliche Gründe. Unter anderem wurde diese Art der Besteuerung in verschiedenen Kantonen abgeschafft, nämlich im Jahr 2010 in Zürich, 2012 in SH und AR sowie 2014 in BS und BL. Ausserdem wurden die Voraussetzungen im Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBG) und im Steuerharmonisierungsgesetz (StHG) zuletzt verschärft, um die Akzeptanz dieser Art der Besteuerung zu verbessern. Diese Verschärfungen gelten für bereits davor ansässige Aufwandbesteuerte erst seit 2021. Die Anzahl der von den Kantonen gemeldeten Aufwandbesteuerten nimmt in den meisten Kantonen allerdings bereits seit fünf bis zehn Jahren ab. Die Kantone UR, OW, ZG und AG haben von 2009 bis 2020 hingegen Zunahmen verzeichnet. Die Angaben der Kantone für die Jahre 2021 und 2022 liegen dem Bund noch nicht vor.Der Bundesrat betrachtet die gesetzlichen Rahmenbedingungen in StHG und DBG nach den letzten Revisionen als sachgerecht und sieht hier keinen Handlungsbedarf (vgl. auch Interpellation 23.4117).