23.4121 · Postulat · 2023-09-28
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament einen Bericht zu erstatten, der eine Übersicht der Entwicklung der stationären und ambulanten Kosten der Leistungen der verschiedenen Medizinal- und Gesundheitsberufe (gesamthaft / pro Patient:in) über die letzten zehn Jahre zeigt.
Namentlich sind folgende Fragen pro Berufsgruppe zu klären:
Welche Mehrkosten sind im ambulanten Sektor durch die Umsetzung des Grundsatzes «ambulant vor stationär» entstanden?
Welche Einsparungen gab es im gleichen Zeitraum im stationären Sektor?
Welche ambulanten Mehrkosten sind auf den Zuwachs der Bevölkerung und welche ambulanten Mehrkosten auf die Alterung der Bevölkerung zurückzuführen?
Wie werden sich diese Kosten auf Basis des BFS Referenzszenarios entwickeln?
Wie hoch ist das Einsparpotenzial, wenn noch mehr Leistungen (spital-)ambulant umgesetzt werden?
Wie haben sich die ambulant verrechenbaren Leistungen der einzelnen Medizinal- und Gesundheitsberufe entwickelt (Entwicklung verrechenbare Leistungen pro Stunde/Stundenumsatz, Kaufkraftentwicklung)?
Wie haben sich die Löhne im ambulanten, freiberuflichen Sektor im Vergleich zu Löhnen in öffentlichen und privaten Spitälern der jeweiligen Berufsgruppen entwickelt?
Begründung
Seit dem 1. Januar 2019 gilt gemäss der Krankenpflege-Leistungsverordnung (Art. 3c und Anhang 1a KLV) die Regelung «ambulant vor stationär» (AVS). Die Bundesverfassung verpflichtet die Bundesversammlung in Art. 170 Überprüfung der Wirksamkeit, dass die Massnahmen des Bundes auf ihre Wirksamkeit überprüft werden. Wirksamkeit heisst beim Grundsatz AVS, dass es Mehrkosten im ambulanten Sektor gibt, die im stationären Sektor mehr als kompensiert werden müssen.
Die Umsetzung des Prinzips funktioniert nur, wenn es genügend Fachkräfte im ambulanten Sektor gibt, welche die Aufgaben übernehmen können. Viele Gesundheitsfachpersonen im ambulanten Sektor sind über die Entwicklung der Berufsperspektiven verunsichert. Die Teuerung wird nicht ausgeglichen, administrative Aufwände nehmen zu, ohne dass diese verrechnet werden können, die Umsätze und die die Kaufkraft sinken. Aufgrund des Fachkräftemangels locken die Spitäler mit höheren Löhnen, was die Zahl der Praxisschliessungen erhöht.
Der Postulatsbericht ist zusammen mit den Verbänden der betroffenen Berufsgruppen zu erarbeiten.
Antrag des Bundesrates
Ablehnung
Stellungnahme des Bundesrates
Die medizinisch-technologische Entwicklung ermöglicht, dass immer mehr Leistungen ambu-lant erbracht werden können. Analysen der stationär durchgeführten Eingriffe hatten gezeigt, dass in der Schweiz mehr Eingriffe stationär durchgeführt werden als im Ausland, obwohl die ambulante Durchführung aus medizinischer Sicht angezeigt und patientengerecht wäre und weniger Ressourcen beanspruchen würde. Die Beanspruchung weniger Ressourcen für sta-tionäre Eingriffe führt grundsätzlich zu einem effizienteren Einsatz der gesamten Ressourcen im Gesundheitswesen mit entsprechenden günstigen Auswirkungen auf die Kosten. Zur För-derung der ambulanten Leistungserbringung hat das Eidg. Departement des Innern daher eine Änderung der Krankenpflege-Leistungsverordnung (Art. 3c und Anhang 1a KLV; SR 832.112.31) per 1. Januar 2019 beschlossen. Diese Regelung «ambulant vor stationär» (AvS) gilt für ausgewählte Gruppen von nicht dringlichen Eingriffen an grundsätzlich gesundheitlich stabilen Patientinnen und Patienten und wurde in Bezug auf deren Auswirkungen in den ersten drei Jahren nach Inkrafttreten mit einem Monitoring beobachtet. Zudem wurde eine Evaluation durchgeführt und der Schlussbericht des IDHEAP Lausanne im Mai 2022 veröffentlicht (siehe unter www.bag.admin.ch / Das BAG / Publikationen / Eva-luationsberichte / Kranken- und Unfallversicherung). Der Bundesrat hat in seiner Antwort auf die Interpellation 22.3968 Nantermod «Welchen Einfluss hat die Verlagerung von stationär zu ambulant auf die Prämien?» zu den Ergebnissen der Evaluation Stellung genommen. Ausserdem ist das Schweizerische Gesundheitsobservatorium beauftragt, die Entwicklung der Fallzahlen und Kosten zu dieser Thematik weiter zu verfolgen. Diese Informationen sind auf dessen Internet-Seite publiziert und stehen der Öffentlichkeit zur Verfügung. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass die durchgeführte Evaluation und das weitergeführte Mo-nitoring eine angemessene Überprüfung der KLV-Regelung AvS darstellen und eine erneute Analyse keinen wesentlichen Zusatznutzen bringen würde.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.