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23.4157 · Motion · 2023-09-28

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, bei den Krankenkassenprämien einen Ausgleichsmechanismus vorzuschlagen, mit dem die Kantone mit der ältesten Bevölkerung unterstützt werden.

Begründung

In den letzten Tagen wurde bekannt, wie stark die Krankenkassenprämien für das Jahr 2024 steigen. Die Situation scheint inzwischen ausser Kontrolle zu sein.

Für das Tessin ist ein Anstieg von 10,5 Prozent angekündigt, der höchste in der ganzen Schweiz. Da es sich dabei um einen Durchschnittswert handelt, wird die Belastung für viele Bürgerinnen und Bürger konkret noch um einiges höher sein. Das Tessin gehört zu den Kantonen mit den höchsten Krankenkassenprämien, obschon hier die Löhne aufgrund der Personenfreizügigkeit schweizweit am niedrigsten sind und einem anhaltenden Druck nach unten ausgesetzt sind.

Begründet wird die Erhöhung um 10,5 Prozent fürs nächste Jahr mit der Alterung der Bevölkerung. In diesem Zusammenhang muss jedoch berücksichtigt werden, dass ein Teil der im Tessin lebenden älteren Bevölkerung (die «schlechten Risiken», wie es im Jargon der Krankenversicherer heisst) aus Rentnerinnen und Rentnern aus anderen Kantonen besteht, die ihren Lebensabend südlich der Alpen verbringen.

Gleichzeitig verlassen immer mehr junge Tessinerinnen und Tessiner («gute Risiken») das Tessin und ziehen auf der Suche nach besseren beruflichen Perspektiven in die Deutsch- oder Westschweiz, auch dies eine Folge des Schadens, den die Personenfreizügigkeit dem Tessiner Arbeitsmarkt zugefügt hat.

Dieses zweiseitige Phänomen (Zuzug älterer Menschen und Wegzug junger Menschen) schadet dem Tessin auch in Bezug auf die Krankenkassenprämien. Daher muss ein Ausgleichsmechanismus geschaffen werden, an dem diejenigen Kantone beteiligt sind, aus denen ältere Menschen ins Tessin ziehen oder in die die jungen Tessinerinnen und Tessiner wegziehen.

Antrag des Bundesrates

Ablehnung

Stellungnahme des Bundesrates

Es besteht der nationale Finanzausgleich (NFA), welcher für ein Gleichgewicht zwischen den Kantonen sorgt. Der NFA besteht aus dem Ressourcen- und dem Lastenausgleich sowie der Interkantonalen Zusammenarbeit (IKZ). Der NFA enthält bereits eine soziodemographische Komponente innerhalb des Lastenausgleichs, der die Kosten aufgrund der Bevölkerungsstruktur, u.a. des Alters, berücksichtigt. Aufgrund seiner Wohnbevölkerung mit – im Vergleich zum Durchschnitt aller Kantone – überdurchschnittlich vielen älteren Bewohnern und Bewohnerinnen erhält der Kanton Tessin bereits Beiträge vom Bund im Rahmen des Lastenausgleichs. Das System der Prämienfestsetzung erfolgt nach einem anderen Mechanismus. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) genehmigt Prämien für ein bestimmtes Jahr, welche innerhalb dieses Rechnungsjahres kantonal kostendeckend sind. Die Prämien eines Jahres müssen die erwarteten Kosten desselben Jahres pro Kanton decken. Die für das Jahr 2024 genehmigten Prämien decken somit die für das Jahr 2024 erwarteten Kosten (d. h. die erwarteten Kosten für Leistungen, Risikoausgleich und Verwaltungskosten, etc.) pro Versicherer im jeweiligen Kanton. Die Höhe der Prämie hängt also von der Höhe der kantonalen Kosten ab. Diese sind wiederum stark vom Versorgungsangebot im Kanton abhängig, welches der Kanton selbst regulieren; der Kanton kann insofern die Kosten selbst beeinflussen. Im Kanton Tessin liegen die durchschnittlichen Gesundheitskosten pro Person deutlich über dem gesamtschweizerischen Durchschnitt, und zwar in allen Altersklassen - nicht nur bei der älteren Bevölkerung. Die Einführung eines Ausgleichsmechanismus’ nach Altersstruktur der kantonalen Bevölkerung wäre systemfremd und widerspräche dem Prinzip der kantonalen Kostendeckung bei den Prämien. Der Bundesrat erachtet es aus diesen Gründen nicht als zielführend, einen neuen Mechanismus, der die Altersstruktur ausgleicht, zu prüfen.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.