23.4174 · Motion · 2023-09-28
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, gestützt auf das Umweltschutzgesetz (Art. 30a USG) sowie den vorgesehenen Art. 35i E-USG Ausführungsbestimmungen für Einschränkungen beim Gebrauch von Kunststoffprodukten wie Einweggeschirr sowie Plastiksäcke für den Unterwegskonsum zu erlassen.
Begründung
2022 hielt der Bundesrat im Kunststoff-Bericht fest, dass Littering «nach wie vor ein Problem» ist und dass «weiterhin Handlungsbedarf» besteht. Vor allem Einwegprodukte aus Kunststoff wie Einweggeschirr oder Plastiktaschen sind problematisch; die aus fossilen Brennstoffen hergestellten Produkte weisen aufgrund der kurzen Lebensdauer und des einmaligen Gebrauchs einen sehr geringen Nutzen auf. Zudem gefährden sie durch entstehendes Mikroplastik nachweislich die Gesundheit von Mensch und Tier.
In der Stellungnahme zur Interpellation 22.4471 betont der Bundesrat, dass er vor Erlass von Vorschriften eigenverantwortliche Massnahmen der Wirtschaft prüfen muss. Bei Einwegprodukten aus Kunststoff bedeutet dies heute, dass diese zu 85 bis 90 % der Kehrichtverbrennung zugeführt werden. Recycling ist zudem nur ein Downcycling und setzt immer die Beigabe neuer Plastiken voraus. Zudem ist das Mitrecyclen der toxischen Additive nicht gelöst. Unter «eigenverantwortlichen Massnahmen» kann es deshalb nur um «Vermeidung» gehen, zumal die Branche keine weiteren koordinierten Massnahmen ergreift. Die Massnahmen beschränken sich aufs PET-Recycling und sind kaum freiwillig, da 75 % Mindestrecyclingquote vorgeschrieben sind.
Das Plastik-Abfall-Problem beim Unterwegskonsum wird angesichts des hohen Verbrennungsanteils mit der Kreislaufwirtschaft nicht gelöst: Das UN environment programme hat in seinem Bericht «Waste to Energy. Considerations for Informed Decision-making» festgehalten, dass die Verbrennung von Kehricht «keinen Platz in einer Kreislaufwirtschaft» hat. Angesichts der vielfältigen Probleme bei der Wiederverwertung/Recycling von Plastik kann es nur darum gehen, plastikfrei zu werden. Dies dient auch den Kehrichtverwertungsanlagen. Die gesetzliche Rechtsgrundlage für diese Einschränkung ist vorhanden.
Antrag des Bundesrates
Ablehnung
Stellungnahme des Bundesrates
In Bezug auf die geltenden gesetzlichen Rahmenbedingungen verweist der Bundesrat auf seine Stellungnahme zur Interpellation Schneider Schüttel (22.4471) «Littering durch Kunststoffprodukte für den Unterwegskonsum» sowie zur Motion Klopfenstein Broggini (20.3637) «Abfallfreie Takeaway-Gastronomie».Es existieren in der Schweiz verschiedene Mehrweglösungen (z.B. ReCircle, Kooky), welche den Verbrauch von Einweggeschirr verringern können. Die Branche der Detailhändler hat zudem vereinbart, dass Plastiksäcke und Tragetaschen an der Kasse von Lebensmittelhändlern nicht mehr gratis abgegeben werden. Dadurch hat sich der Verbrauch verringert. Es besteht aber weiterhin ein Potential für die Schliessung von Kreisläufen und zur Vermeidung von Abfällen. Das Parlament berät im Rahmen der parlamentarischen Initiative 20.433 «Schweizer Kreislaufwirtschaft stärken» ebenfalls Massnahmen, um die Kreislaufwirtschaft zu fördern. Unter anderem sieht der Gesetzesentwurf die Einführung des im Motionstext genannten Artikels 35i im USG vor. Dieser soll es dem Bundesrat künftig erlauben, Anforderungen an Produkte und Verpackungen zu definieren und würde über die aktuellen Regulierungsmöglichkeiten hinausgehen. Die Pa.Iv. 20.433 wurde am 3. Mai 2023 vom Nationalrat beraten. Dabei hat der Nationalrat einen Minderheitsantrag, welcher ein Verbot von Einwegprodukten forderte, abgelehnt. Ebenso abgelehnt wurde ein Minderheitsantrag, der eine mögliche Kostenpflicht explizit erwähnt haben wollte. Aus all diesen Gründen sieht der Bundesrat derzeit nicht vor, Einschränkungen für Einweggkunststoffprodukte zu erlassen.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.