Lexipedia

23.4209 · Motion · 2023-09-28

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Überwiesen an den Bundesrat

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, dafür zu sorgen, dass im Rahmen des Ausbauschritts 2035 (STEP AS 2035) umsteigefreie Verbindungen aus dem Kanton Glarus nach Rapperswil und nach Zürich erhalten bleiben.

Begründung

Im Rahmen des strategischen Entwicklungsprogramms Eisenbahninfrastruktur STEP AS 2035 droht dem öffentlichen Verkehr aus und in den Kanton Glarus ein signifikanter und inakzeptabler Angebotsabbau. Es ist derzeit vorgesehen, die umsteigefreien Direktverbindungen aus dem Kanton Glarus nach Zürich und Rapperswil zu streichen.

Der Verlust der Direktverbindungen würde das Angebot des öffentlichen Verkehrs für den gesamten Kanton Glarus markant verschlechtern; dies in einer Zeit, in welcher der Kanton Glarus insbesondere aufgrund von Zuzügen aus dem Raum Zürichsee in allen drei Gemeinden gewachsen ist und weiter wächst.

Der Kanton Glarus ist nicht nur nach wie vor ein Industriekanton mit vielen Zu- und Wegpendlern, sondern ein interessanter Wirtschafts- und Tourismusstandort, welcher von den umsteigefreien Verbindungen profitieren kann. Der Kanton Glarus ist nur mit einer einzigen Bahnlinie erschlossen. Sämtliche Anschlüsse des Kantons ans nationale Verkehrsnetz laufen über den Knoten Ziegelbrücke. Das macht es umso wichtiger, dass die Anschlüsse und Verbindungen gewährleistet sind. Mit dem Wegfall der umsteigefreien Direktverbindungen würde der Kanton Glarus in sämtlichen Wirtschaftsbereichen weniger attraktiv. Zu- und Wegpendler wären ebenso negativ betroffen wie der Freizeitverkehr, speziell der Winter- und Sommertourismus, aus den Räumen Zürich und Rapperswil. Der Wegfall der Verbindungen widerspricht den Zielen des Bundes, wonach der "Modal split" erhöht werden soll.

In seiner Beantwortung der Interpellation 23.3834 hat der Bundesrat zwar Verständnis für das Anliegen des Kantons Glarus gezeigt, jedoch auch ausgeführt, dass ein Umsteigen in Ziegelbrücke nach derzeitigem Kenntnisstand unausweichlich sei. Dies ist aus Sicht des Kantons Glarus und der betroffenen Menschen inakzeptabel.

Antrag des Bundesrates

Ablehnung

Stellungnahme des Bundesrates

Mit dem Ausbauschritt 2035 wurde 2019 der S-Bahn-Halbstundentakt Glarnerland über Schwanden hinaus bis nach Linthal beschlossen. Diese Verdichtung des Angebotes des
S-Bahn-Halbstundentakts bis Linthal bedeutet eine deutliche Verbesserung des öffentlichen Verkehrs im Kanton Glarus.Das Angebotskonzept 2035 (AK 2035) sieht vor, dass zwischen Ziegelbrücke und Linthal die S-Bahn-Züge neu halbstündlich verkehren, jedoch ab Ziegelbrücke nicht als Direktverbindung nach Rapperswil oder Zürich weitergeführt werden. Für die wichtigen Reiseketten zwischen dem Glarnerland und Zürich bzw. Rapperswil wurden im AK 2035 in Ziegelbrücke gute Umsteigeverbindungen eingeplant. Mit der Konsolidierung des AK 2035 im Rahmen der Botschaft 2026 ist das Bundesamt für Verkehr derzeit daran, das Angebotskonzept zu überarbeiten. Ziel dieser Arbeiten ist, das vorgesehene Angebot umsetzen zu können, auch wenn gewisse Planungsannahmen geändert haben, namentlich die Fahrzeiten der Fernverkehrszüge, welche die geplanten Fahrzeiten nicht einhalten können (Verzicht auf die Wankkompensations-Technologie). Diese Arbeiten an der Konsolidierung werden bis Ende 2024 in enger Abstimmung mit den Planungsregionen der Kantone durchgeführt. Im Rahmen der Konsolidierung AK 2035 wird auch die Frage von Direktverbindungen ins Glarnerland vertieft geprüft, wobei der Bundesrat keine Garantie für die Umsetzung abgeben kann.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.