23.4220 · Motion · 2023-09-28
Bundeskanzlei
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, die Gesetzgebung über die Nationalratswahlen dahingehend zu ändern, dass das Proporzsystem konsequent umgesetzt und die Erfolgswertgleichheit optimal verwirklicht wird.
Begründung
Die Sitzzuteilung für den Nationalrat erfolgt heute nach dem "Hagenbach-Bischoff"-Verfahren. Dieses hat verschiedene Nachteile:
- Die Erfolgswertgleichheit wird nicht erreicht. Das bedeutet: nicht jede Stimme hat denselben Einfluss auf die Zusammensetzung des Nationalrats. Viele Stimmen gehen «verloren».
- Der Volkswille wird verzerrt: gegenüber den Wähleranteilen werden grosse Parteien bevorteilt, sowohl pro Wahlkreis als auch schweizweit. Viele Wählerinnen und Wähler haben daher nie die Chance, eine Vertreterin oder einen Vertreter der von ihr gewählten Partei in den Nationalrat zu entsenden.
- Um der Benachteiligung von kleinen Parteien entgegenzuwirken, sind Listenverbindungen möglich. Diese werden oft als intransparent kritisiert.
- Mit dem Kreisschreiben zu den Nationalratswahlen 2023 hat der Bundesrat Unterlistenverbindungen zwischen verschiedenen Parteien für unzulässig erklärt, was diese gegenüber sonstigen Gruppierungen benachteiligt. Das wirkt sich insbesondere zum Nachteil kleinerer Parteien aus.
Die Bundesverfassung schreibt vor, dass die Mitglieder des Nationalrats in direkter Wahl nach dem Grundsatz des Proporzes bestimmt werden. Das Proporzsystem wird aus den genannten Gründen heute unzureichend umgesetzt. Es braucht eine Reform.
Eine gute Lösung ist die doppeltproportionale Divisormethode mit Standardrundung ("doppelter Pukelsheim"):
- Jede Stimme zählt gleich viel, unabhängig von der Grösse der Partei und des Kantons.
- Der Proporz und damit der schweizweite Wählerwille wird optimal abgebildet.
- Weder grosse noch kleine Parteien werden bevorteilt oder benachteiligt. Daher werden Listenverbindungen überflüssig.
Dieselbe Problematik, die heute bei den Nationalratswahlen existiert, gab und gibt es auch in verschiedenen Kantonen. Viele Kantone haben daher den doppelten Pukelsheim eingeführt. Die Methode ist also erprobt und bewährt.
Es ist denkbar, dass sich im Laufe der Arbeiten andere Anpassungen am geltenden Wahlsystem als sinnvoller und/oder mehrheitsfähiger erweisen. Auch diese können im Rahmen des vorliegenden Vorstosses umgesetzt werden. Zentral ist das Ziel: Das Proporzsystem konsequenter umsetzen, damit möglichst keine Stimme mehr verloren geht.
Antrag des Bundesrates
Ablehnung
Stellungnahme des Bundesrates
In den verschiedenen westlichen Demokratien, aber auch innerhalb der Schweiz gelangen unterschiedliche Wahlsysteme zur Anwendung. Die Wahlsysteme respektive Sitzzuteilungsverfahren haben je nach Ausgangslage und konkreter Ausgestaltung ihre Vor- und Nachteile. Diese werden in der Rechtsprechung und Lehre ausführlich diskutiert.
Das Bundesgericht hat in seiner Rechtsprechung zu kantonalen und kommunalen Wahlsystemen bei (zu) hohen natürlichen Quoren die Einführung eines Einheitswahlkreises, von Wahlkreisverbänden oder die Anwendung eines doppeltproportionalen Zuteilungsverfahrens als Alternativen aufgeführt, um eine möglichst hohe Erfolgswertgleichheit bei Proporzwahlen zu erreichen. Die Zusammenlegung von Kantonen in der Form von Wahlkreisverbänden oder eines Einheitswahlkreises für die Nationalratswahlen ist aus Sicht des Bundesrats nicht erstrebenswert.
Mehrere Kantone haben sich nicht zuletzt aufgrund der Rechtsprechung des Bundesgerichts für ein doppeltproportionales Zuteilungsverfahren entschieden. Der «doppelte Pukelsheim» kommt dabei allerdings in keinem Kanton in Reinform zur Anwendung. Einige Kantone haben beispielsweise Quoren im Sinne prozentenualer Mindesthürden eingeführt, andere kennen Mehrheitsklauseln.
Jüngst haben einzelne Kantone (BS, GL) das Zuteilungsverfahren nach «Sainte-Laguë» gewählt. Im Gegensatz zum Zuteilungsverfahren «Hagenbach-Bischoff», bei welchem konsequent abgerundet wird, kommt beim Verfahren «Sainte-Laguë» die kaufmännische Standardrundung zum Einsatz.
Bei einer Einführung des Doppelproporzes auf Bundesebene würden die Kantone die Wahlkreise bleiben: Die Stimmberechtigten könnten lediglich Personen wählen, die sich in ihrem Kanton zur Wahl stellen. Die Mandatsverteilung auf die Parteien und kandidierenden Gruppierungen würde hingegen in einem ersten Schritt schweizweit geschehen. In einem zweiten Schritt würden die von den Parteien erreichten Mandate auf die Kantone verteilt. Die Erfolgswertgleichheit wird damit wahlkreisübergreifend erreicht, nicht aber innerhalb der Wahlkreise. Zudem wird die wahlkreisübergreifende Mandatsverteilung dem Gerechtigkeitsempfinden vieler Bürgerinnen und Bürger zuwiderlaufen, namentlich wenn es zu gegenläufigen Sitzverteilungen kommt, also z.B. in einem Wahlkreis Liste A weniger Sitze als Liste B bekommt, obwohl sie dort mehr Stimmen erzielte. Das Parlament hat die Einführung des «doppelten Pukelsheims» in der Vergangeheit denn auch mehrfach abgelehnt (zuletzt Pa. Iv. 20.453 Grünliberale Fraktion «Jede Stimme zählt gleich viel. Es ist Zeit für faire Nationalratswahlen»). Der Bundesrat ist der Meinung, dass das geltende Mandatszuteilungsverfahren für die Nationalratswahlen nach «Hagenbach-Bischoff» grundsätzlich akzeptiert ist. Kantonalen Besonderheiten kann im heutigen System bis zu einem gewissen Grad Rechnung getragen werden, beispielsweise durch die Listengestaltung. Ausserdem können Listenverbindungen die Erfolgswertgleichheit steigern. Ein Grossteil der Kantone verwendet bei den kantonalen Parlamentswahlen das Zuteilungsverfahren «Hagenbach-Bischoff». Im Vergleich zum Verfahren nach «Pukelsheim» ist «Hagenbach-Bischoff» zudem einfach verständlich und nachvollziehbar.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.