23.4230 · Interpellation · 2023-09-28
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
In seiner Botschaft zur Volksinitiative «Für eine öffentliche Krankenkasse» im Jahr 2013 begründete der Bundesrat seine Ablehnung unter anderem damit, dass er sich auf verschiedene Arten für eine strukturelle Verbesserung des heutigen Systems einsetzt. Da seit dieser Botschaft mittlerweile zehn Jahre vergangen sind, bitte ich den Bundesrat, auf die folgenden Fragen und Anliegen einzugehen:
1. In der Botschaft zum Geschäft 13.079 befürchtete der Bundesrat, dass es aufgrund «der [...] Schwächung der Wettbewerbselemente im Krankenversicherungssystem [...] in der Tendenz zu einem Anstieg der Prämien [...] kommen könnte». Dennoch sind die Prämien seit 1997 um 142 Prozent gestiegen. Wie kommt der Bundesrat in Anbetracht dieser Situation zur Einschätzung, dass das Wettbewerbssystem im Gegensatz zur Einrichtung einer öffentlichen Krankenkasse dennoch besser ist?
2. In der Botschaft zum Geschäft 13.079 meinte der Bundesrat: «Die von der öffentlichen Hand zu leistenden Prämienverbilligungen dürften mit der Volksinitiative [...] tendenziell ansteigen.» Es ist jedoch eindeutig, dass der Anstieg der Prämien auch mit dem heutigen System nicht weiter verhindert werden konnte. Dies zeigt sich daran, dass 2023 allein in den Westschweizer Kantonen 2,8 Milliarden Franken für Prämienverbilligungen budgetiert wurden, und die individuellen Prämienverbilligungen zwischen 2008 und 2018 um 4,4 Prozent gestiegen sind. Kann der Bundesrat daher angeben, wieso das Wettbewerbssystem so viel vorteilhafter für die Versicherten ist als das System einer öffentlichen Krankenkasse?
3. In der Botschaft zum Geschäft 13.079 kündigte der Bundesrat die Einführung einer «Abfolge gezielter Massnahmen, die [...] durch markante Schritte in den kommenden Jahren zu erweitern und zu vertiefen [sind]», an, um eine bessere Kostendämpfung sicherzustellen. Wie beurteilt der Bundesrat dies zehn Jahre nach der Veröffentlichung seiner Botschaft? Welche Massnahmen haben ihr Ziel erreicht? Welche Schritte müssen noch gemacht werden, bis sich tatsächlich eine Kostendämpfung feststellen lässt?
Begründung
Im September 2013 erfolgte ein für die Einheitskasse entscheidender Schritt, bevor die Initiative dem Volk vorgelegt wurde, nämlich die Botschaft des Bundesrats. Wenn man die Stellungnahme und die Argumente des Bundesrats liest, kann man nicht anders, als auf die verschiedenen Versprechungen zu achten, die der Bundesrat macht, um das Wettbewerbssystem zu verbessern, das er als notwendig, wenn auch optimierbar einschätzt. Es sind zehn Jahre seit der Volksinitiative «Für eine öffentliche Krankenkasse» vergangen und dieses Modell spricht einen immer grösseren Teil der Bevölkerung an (1). Dennoch bleibt noch immer vieles unklar in dieser Situation, die der Bundesrat verbessern wollte. Falls überhaupt: Die Zeiten, in denen der Anteil der Krankenkassenprämien an einem durchschnittlichen Budget verkraftbar war, scheinen nun definitiv vorbei zu sein. Mittlerweile gehören sie zu den drei grössten Posten eines Haushaltbudgets pro Jahr (2). Immer mehr Haushalte wenden sich an die Kantone, damit sie ihnen beim Bezahlen der Prämien helfen. Darüber hinaus sind die ständig steigenden Prämienverbilligungen und Kosten besorgniserregender denn je, während die Lohnentwicklung, insbesondere bei Geringverdienerinnen und -verdienern, in die andere Richtung geht. Wie bei Sisyphus scheint es für die, denen man eine Veränderung versprochen hat, keinen Ausweg zu geben. Wenn es an der Zeit ist, über die Bücher zu gehen, sinkt die Hoffnung aufs Neue.
Ich bitte den Bundesrat, auf die obenstehenden Fragen und Anliegen einzugehen, und auf dieser Basis Bilanz über die vor zehn Jahren eingegangenen Verpflichtungen zu ziehen. Das System wurde zwar in bester Absicht versprochen, doch machen dessen verschiedene Mängel heute noch vielen Versicherten das Leben schwer; es muss konsequent einer Gewissensprüfung unterzogen werden.
(1) Siehe die Umfrage der Onlinezeitung Watson und den Artikel dazu: «Eine deutliche Mehrheit der Bevölkerung befürwortet die Einführung einer Einheitskasse» (Watson, 6. September 2023).
(2) 1996 lag der Pro-Kopf-Betrag im Durchschnitt bei ungefähr 128 Franken im Monat. 2023 belaufen sich die Kosten im Durchschnitt auf 334 Franken, was einen Anstieg um 161 Prozent in knapp dreissig Jahren bedeutet, siehe Statistiken zur obligatorischen Krankenversicherung 1996–2015.
Stellungnahme des Bundesrates
1. und 2. Artikel 16 Absatz 3 des Bundesgesetzes betreffend die Aufsicht über die soziale Krankenversicherung (KVAG; SR 832.12) bestimmt, dass die Prämien des Versicherers die kantonal unterschiedlichen Kosten decken müssen. Wie der Bundesrat in seiner Stellungnahme zu 23.4067 Po. Quadri «Cassa malati pubblica da rivalutare» bestätigt, ist er nach wie vor der Meinung, dass durch den Wettbewerb zwischen Versicherern Anreize zu Kostendämpfungsmassnahmen, Effizienzverbesserungen und Innovationen geschaffen werden. Auch bleibt den Versicherten die Wahlmöglichkeit bezüglich des Versicherers erhalten. Die kostenrelevanten Faktoren der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) sind vielseitig, so spielen beispielsweise auch die Alterung der Gesellschaft und der medizinische Fortschritt eine entscheidende Rolle. Der Bund gewährt den Kantonen als sozialpolitisches Korrektiv zur Kopfprämie jährlich einen Beitrag zur Verbilligung der Prämien. Dieser Beitrag entspricht 7,5 Prozent der Bruttokosten der OKP (vgl. Art. 66 Abs. 1 und 2 des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung [KVG; SR 832.10]). Sofern also die Kosten der OKP steigen, wird auch der Bundesbeitrag an die individuelle Prämienverbilligung steigen. Was die Kantone betrifft, so sind sie im Rahmen der bundesrechtlichen Vorgaben der Artikel 65 und 65a KVG in der Gestaltung und Finanzierung ihres Prämienverbilligungssystems frei. Die Prämienverbilligung hat zudem keinen direkten Zusammenhang zum Wettbewerb zwischen den Versicherern. 3. Um das Kostenwachstum in der OKP zu dämpfen und das Krankenversicherungssystem weiterzuentwickeln, hat der Bundesrat in den vergangenen Jahren verschiedene Massnahmen ergriffen. Gestützt auf den Expertenbericht vom 24. August 2017 «Kostendämpfungsmassnahmen zur Entlastung der obligatorischen Krankenpflegeversicherung» hat er im März 2018 ein Kostendämpfungsprogramm, bestehend aus zwei Rechtsetzungspaketen, verabschiedet, welche teilweise bereits in Kraft getreten sind. Zudem haben Bundesrat und Parlament zwei indirekte Gegenvorschläge zur Kostenbremse-Initiative sowie Prämienentlastungs-Initiative verabschiedet. Es gilt nun, die verschiedenen Gesetzesänderungen umzusetzen. Ziel ist, dass die Kosten nur in dem Umfang steigen, wie sie medizinisch begründbar sind. Dafür müssen aber alle Gesundheitsakteure ihre Verantwortung wahrnehmen.Weitere Einsparungen von über eine Milliarde Franken konnten aufgrund der dreijährlichen Überprüfung der auf der Spezialitätenliste aufgeführten Arzneimittel, der Revision der Mittel- und Gegenständeliste, der Anpassung der TARMED-Tarifstruktur, den Tarifsenkungen bei den Laboranalysen sowie der seit 2017 durchgeführten Health Technology Assessments realisiert werden.