23.4232 · Interpellation · 2023-09-28
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
In seiner Botschaft zur Volksinitiative «Für eine öffentliche Krankenkasse» im Jahr 2013 begründete der Bundesrat seine Ablehnung unter anderem damit, dass er sich auf verschiedene Arten für eine strukturelle Verbesserung des heutigen Systems einsetzt. Da seit dieser Botschaft mittlerweile zehn Jahre vergangen sind, bitte ich den Bundesrat, auf die folgenden Fragen und Anliegen einzugehen:
1. Bei den Gesundheitskosten ist daran zu denken, dass die Prämien, in Anbetracht der Erhöhung von 2,6 Prozent im Jahr 2022 und der Erhöhung von 7 Prozent im ersten Quartal von 2023, mittlerweile zu den drei grössten Posten eines Haushaltbudgets pro Jahr gehören. Ist der Bundesrat angesichts der ständigen Prämienerhöhungen immer noch der Ansicht, dass «[...] das Ziel der Kosteneindämmung mit wirtschaftlichen Anreizen für alle beteiligten Akteure besser erreicht werden kann als mit einem System mit nur einem Versicherer»? Wenn ja, mit welchen Mitteln?
2. In der Botschaft zum Geschäft 13.079 gab der Bundesrat an, dass «gewisse Anpassungen notwendig sind, damit das System optimal funktioniert». Erachtet der Bundesrat das heutige System als optimal, oder sind noch Anpassungen vorgesehen? Falls ja, welche?
3. Ist der Bundesrat im Allgemeinen immer noch der Ansicht, dass es möglich ist, das System zu verbessern, sodass es für die Bevölkerung weniger belastend ist, und das ohne eine grundlegende und tiefgreifende Reform der Krankenversicherung?
Begründung
Im September 2013 erfolgte ein für die Einheitskasse entscheidender Schritt, bevor die Initiative dem Volk vorgelegt wurde, nämlich die Botschaft des Bundesrats. Wenn man die Stellungnahme und die Argumente des Bundesrats liest, kann man nicht anders, als auf die verschiedenen Versprechungen zu achten, die der Bundesrat macht, um das Wettbewerbssystem zu verbessern, das er als notwendig, wenn auch optimierbar einschätzt. Es sind zehn Jahre seit der Volksinitiative «Für eine öffentliche Krankenkasse» vergangen und dieses Modell spricht einen immer grösseren Teil der Bevölkerung an (1). Dennoch bleibt noch immer vieles unklar in dieser Situation, die der Bundesrat verbessern wollte. Falls überhaupt: Die Zeiten, in denen der Anteil der Krankenkassenprämien an einem durchschnittlichen Budget verkraftbar war, scheinen nun definitiv vorbei zu sein. Mittlerweile gehören sie zu den drei grössten Posten eines Haushaltbudgets pro Jahr (2). Immer mehr Haushalte wenden sich an die Kantone, damit sie ihnen beim Bezahlen der Prämien helfen. Darüber hinaus sind die ständig steigenden Prämienverbilligungen und Kosten besorgniserregender denn je, während die Lohnentwicklung, insbesondere bei Geringverdienerinnen und -verdienern, in die andere Richtung geht. Wie bei Sisyphus scheint es für die, denen man eine Veränderung versprochen hat, keinen Ausweg zu geben. Wenn es an der Zeit ist, über die Bücher zu gehen, sinkt die Hoffnung aufs Neue.
Ich bitte den Bundesrat, auf die obenstehenden Fragen und Anliegen einzugehen, und auf dieser Basis Bilanz über die vor zehn Jahren eingegangenen Verpflichtungen zu ziehen. Das System wurde zwar in bester Absicht versprochen, doch machen dessen verschiedene Mängel heute noch vielen Versicherten das Leben schwer; es muss konsequent einer Gewissensprüfung unterzogen werden.
(1) Siehe die Umfrage der Onlinezeitung Watson und den Artikel dazu: «Eine deutliche Mehrheit der Bevölkerung befürwortet die Einführung einer Einheitskasse» (Watson, 6. September 2023).
(2) 1996 lag der Pro-Kopf-Betrag im Durchschnitt bei ungefähr 128 Franken im Monat. 2023 belaufen sich die Kosten im Durchschnitt auf 334 Franken, was einen Anstieg um 161 Prozent in knapp dreissig Jahren bedeutet, siehe Statistiken zur obligatorischen Krankenversicherung 1996–2015.
Stellungnahme des Bundesrates
1. / 2. Wie der Bundesrat in seinen Stellungnahmen zu 23.4067 Po. Quadri «Cassa malati pubblica da rivalutare» und zu 22.4424 Ip. Wyss «Eine Krankenkasse im OKP-Bereich für alle» bestätigt, ist er nach wie vor der Meinung, dass durch den Wettbewerb zwischen Versicherern Anreize zu Kostendämpfungsmassnahmen, Effizienzverbesserungen und Innovationen geschaffen werden. Auch bleibt den Versicherten die Wahlmöglichkeit bezüglich des Versicherers erhalten. Mit nur noch einem Versicherer würden diese wegfallen. Der Bundesrat hat dem Parlament in den vergangen Jahren denn auch verschiedene kostendämpfende Massnahmen im Rahmen von zwei Paketen vorgeschlagen, welche teilweise bereits in Kraft getreten sind. Sie verfolgen das Ziel, dass die Kosten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) nur in dem Umfang steigen, wie sie medizinisch begründbar sind, und damit die Prämienbelastung der Bevölkerung dämpfen. Dafür müssen aber alle Gesundheitsakteure ihre Verantwortung wahrnehmen.3. Am 29. September 2023 hat das Parlament einen Gegenvorschlag zur Prämien-Entlastungs-Initiative (21.063) verabschiedet. Dieser sieht vor, dass jeder Kanton einen Mindestbeitrag zwischen 3,5 bis 7,5 Prozent der kantonalen Bruttokosten der OKP zur Verbilligung der Prämien beiträgt. Damit soll die Prämienlast für die wirtschaftlich schwächeren Bevölkerungskreise tragbar bleiben. Der Bundesrat weist schliesslich darauf hin, dass mehrere Initiativen, die eine grundlegende Systemänderung im Bereich der OKP gefordert hatten, vom Volk und Parlament verworfen wurden. Am 28. September 2014 wurde die Volksinitiative «Für eine öffentliche Krankenkasse» vom Volk abgelehnt. Am 15. September 2021 lehnte der Ständerat und am 16. März 2022 der Nationalrat die Standesinitiative 20.315 «Kantonale, regionale oder interkantonale Krankenversicherung. Allfällige Schaffung im Kompetenzbereich der Kantone» des Kantons Neuenburg ab. Aufgrundessen bestätigt der Bundesrat im Einklang zu seinen Stellungnahmen zur Interpellation 22.4424 Wyss «Eine Krankenkasse im OKP-Bereich für alle» und zum Postulat 23.4067 Quadri «Cassa malati pubblica da rivalutare», dass er eine grundlegende Veränderung des Krankenversicherungssystems nicht als angezeigt erachtet.